
Seit 1. Oktober 2021 gilt die neue Coronaschutzverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen. Wesentliche Änderung ist, dass die Hochschulen Erleichterungen bei der 3G-Kontrolle erhalten. Zwar soll eine möglichst umfassende Kontrolle aller Veranstaltungsteilnehmenden sichergestellt werden, dies darf jedoch durch ein System von stichprobenhaften Überprüfungen gewährleistet sein. Weiterlesen