Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit der Hochschule Rhein-Waal

Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Für Träger öffentlicher Belange und öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Richtlinie umgesetzt im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (§ 10 bis § 10e) und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITV NRW.

Geltungsbereich dieser Erklärung

Die Hochschule Rhein-Waal ist bemüht, ihren Webauftritt im Einklang mit der BITV NRW und dem BGG NRW barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: www.hochschule-rhein-waal.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden teilweise die Anforderungen der BITV Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 erfüllt.

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da sich die Seite derzeit im Relaunch-Prozess befindet.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Anforderungen der EN 301 549 sind derzeit für Webseiten unter www.hochschule-rhein-waal.de nicht immer erfüllt:

  • 9.1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente: Teilweise fehlen Alternativtexte für Grafiklinks. Behebung im Zuge des Relaunches.
  • 9.1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte: Teilweise fehlen Alternativtexte für informative Schriftgrafiken. Behebung im Zuge des Relaunches geplant.
  • 9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften: Der Aufbau von Überschriften ist nicht immer einheitlich und logisch nachvollziehbar. Behebung im Zuge des Relaunches geplant.
  • 9.1.3.1h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar: Nicht alle Formularfelder sind sinnvoll beschriftet. Behebung im Zuge des Relaunches geplant.
  • 9.1.3.5 Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck: Nicht immer gegeben. Behebung im Zuge des Relaunches geplant.
  • 9.1.4.3 Kontraste von Texten ausreichend: Kontraste von Texten sind nicht immer ausreichend. Behebung im Zuge des Relaunches geplant.
  • 9.1.4.5 Verzicht auf Schriftgrafiken: Schriftgrafiken werden teilweise verwendet. Lässt sich aufgrund von hochgeladenem Werbematerial nicht immer vermeiden, sondern nur mit Alternativtexten verbessern.
  • 9.1.4.11 Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend: Nicht immer ausreichend. Verbesserung im Zuge des Relaunches geplant.
  • 9.2.2.1 Zeitbegrenzungen anpassbar: Seiteninhalte werden ohne Zeitbegrenzung angezeigt. Teilweise erfolgt eine Weiterleitung mit Zeitverzögerung. Für interne Inhalte bereits gegeben, für Links auf externe Websites nur eingeschränkt verbesserbar.
  • 9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte: Teilweise nicht gegeben. Behebung im Zuge des Relaunches geplant.
  • 9.2.4.6 Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen: In Formularen teilweise nicht gegeben, ansonsten vorhanden. Mängel bei Formularen werden im Zuge des Relaunches behoben.
  • 9.2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich: Nicht immer erkennbar. Verbesserungsmöglichkeit wird im Zuge des Relaunches geprüft.
  • 9.2.5.3 Sichtbare Beschriftung Teil des zugänglichen Namens: Beschriftungstext kommt nicht immer in der gleichen Form im zugänglichen Namen vor. Wird beim Relaunch berücksichtigt.
  • 9.3.1.2 Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet: Auf einigen Unterseiten sind weniger als 50% der anderssprachigen Wörter ausgezeichnet. Wird im Zuge des Relaunches geprüft.
  • 9.3.3.2 Beschriftungen von Formularelementen vorhanden: Nicht immer gegeben. Behebung im Zuge des Relaunches geplant.
  • 9.4.1.1 Korrekte Syntax: Nicht immer gegeben. Behebung im Zuge des Relaunches geplant.

PDF-Dokumente auf unserer Website sind zum Teil nicht barrierefrei. Da es sich um zahlreiche Dateien handelt, wird die Behebung des Problems einige Zeit in Anspruch nehmen.

In die Website eingebundene Videos sind nur teilweise mit Untertiteln versehen. Wir bemühen uns, alle neu von uns selbst erstellten Videos mit Untertiteln zu versehen und bitten um Nachsicht, dass dies bisher nicht für alle zuvor eingestellten Videos erfolgt ist.

Wir arbeiten außerdem im Zuge des Relaunchs daran, unsere Suchoption zu optimieren.

Sollten Sie barrierefreie Inhalte benötigen, welche derzeit noch nicht zugängig sind, kontaktieren Sie uns gerne unter marketing@hochschule-rhein-waal.de oder nutzen Sie das Kontaktformular zur Barrierefreiheit. Wir versuchen in dem Fall zeitnah eine Lösung zu finden.

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 08.05.2023 erstellt.

Diese Erklärung basiert auf einem vom Kompetenzzentrum Barrierefreiheit Volmarstein im August 2023 durchgeführten BITV-Test. Einige dabei festgestellten Mängel konnten durch ein System-Upgrade im November 2023 behoben werden, sodass die Erklärung daraufhin angepasst wurde.

Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft am 08.04.2024.

Kontakt und Feedback-Möglichkeit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.hochschule-rhein-waal.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Schicken Sie Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit bitte an marketing@hochschule-rhein-waal.de oder nutzen Sie das Kontaktformular zur Barrierefreiheit.

Schlichtungsstelle

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Website www.hochschule-rhein-waal.de an oben genannten Kontakt keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Die Ombudsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Die Ombudsstelle ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden

Telefonisch: (0211) 855-3451.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW.