Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit der Hochschule Rhein-Waal
Die Hochschule Rhein-Waal (HSRW) hat den Anspruch, ihre Internetseite www.hochschule-rhein-waal.de barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollte so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.hochschule-rhein-waal.de und ihre Unterkapitel.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Die Internetseite www.hochschule-rhein-waal.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar. Die HSRW arbeitet derzeit daran, die Barrierefreiheit dieser Seite zu überprüfen und eine umfassende Barrierefreiheitserklärung zu erstellen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss und sich die Seite gerade sowohl in einem Systemupgrade als auch grundsätzlich im Relaunch-Prozess befindet. Sobald die Überprüfung der Barrierefreiheit dieser Seite stattgefunden hat, werden an dieser Stelle die zu behebenden Mängel aufgeführt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 08. Mai 2023 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie Kontakt zur Hochschule Rhein-Waal aufnehmen möchten, schicken Sie Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit bitte an: Marketing HSRW
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.hochschule-rhein-waal.de an oben genannten Kontakt keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Die Ombudsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Die Ombudsstelle ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
- E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden: Kontakt
- Telefonisch: (0211) 855-3451
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier