Hochschulrat
der Hochschule Rhein-Waal
Bildunterschrift (v.l.nr.): Dr. Jari Greiner-Firmenich als Vertreter des Ministeriums mit den Mitgliedern des Hochschulrats Professor Stefan Leupertz, Professor Dr. Andy Stamm, Matthias Wulfert, Professorin Dr. Daniela Lud, Professor Dr. Aloys Krieg, Professorin Dr. Diana Marquardt, Dr.-Ing. Michael Deilmann, Brigitte Jansen, Professor Dr. Robert Renner.
Der Hochschulrat besitzt eine unmittelbare strategische Funktion für die künftige Entwicklung der Hochschule. Er besteht aus sechs externen und vier internen Mitgliedern, die in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft tätig sind oder waren und auf Grund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Hochschule leisten können.
Als externe Mitglieder sitzen Dr. Corinna Franz (Dezernentin für Kultur und Landschaftliche Kulturpflege, Landschaftsverband Rheinland), Dr.-Ing. Michael Deilmann (Geschäftsführer KROHNE Messtechnik GmbH), Brigitte Jansen (Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderung Kreis Kleve GmbH), Professor Dr. Aloys Krieg (Leiter Lehrstuhl A für Mathematik und Prorektor für Lehre, RWTH Aachen), Professor Stefan Leupertz, (Leupertz Baukonfliktmanagement, Honorarprofessor an der TU Dortmund und Richter am Bundesgerichtshof a.D.) und Matthias Wulfert (Leiter des Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung sowie stellv. Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer) im Hochschulrat der Hochschule Rhein-Waal.
Interne Mitglieder sind Professorin Dr. Daniela Lud (Professorin für Umweltbewertung und Umweltsanierung an der Fakultät Kommunikation und Umwelt), Professorin Dr. Diana Marquardt (Professorin für Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Tourismuswirtschaft an der Fakultät Gesellschaft und Ökonomie), Professor Dr. Robert Renner (Professor für Gesundheitsförderung und Ernährung an der Fakultät Life Sciences) und Professor Dr. Andy Stamm (Professor für Elektronik und Embedded Systems an der Fakultät Technologie und Bionik).
Der Hochschulrat berät das Präsidium und übt die Aufsicht über die Geschäftsführung des Präsidiums aus. Schließlich nimmt er Impulse aus Wirtschaft und Gesellschaft auf und vermittelt das erforderliche Beratungswissen für die Entscheidungen der Hochschulleitung. Der Hochschulrat wird mindestens viermal im Jahr einberufen.
Zu seinen Aufgaben gehören nach § 21 des Hochschulgesetzes NRW (HG) insbesondere:
- die Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Präsidiums,
- die Zustimmung zum Entwurf des Hochschulvertrags sowie zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans,
- die Zustimmung zum Wirtschaftsplan, zur unternehmerischen Hochschultätigkeit und zur Übernahme weiterer Aufgaben,
- die Aufsicht über die Wirtschaftsführung des Präsidiums,
- Empfehlungen und Stellungnahmen zum Rechenschaftsbericht des Präsidiums und zu den Evaluationsberichten,
- Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind,
- die Feststellung des Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung eines Jahresfehlbetrages und die Entlastung des Präsidiums.
Gemäß § 21 Absatz 3 Satz 4 HG werden die externen als auch die internen Mitglieder vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen für eine Amtszeit von fünf Jahren bestellt.
Die Gesamtsumme der Aufwandsentschädigungen gemäß § 21 Abs. 6 HG in Verbindung mit § 4 der Geschäftsordnung des Hochschulrates betrug für das Jahr 2020: 11.900 €.
Die Gesamtsumme der Aufwandsentschädigungen gemäß § 21 Abs. 6 HG in Verbindung mit § 4 der Geschäftsordnung des Hochschulrates betrug für das Jahr 2021: 11.600 €.
Die Gesamtsumme der Aufwandsentschädigungen gemäß § 21 Abs. 6 HG in Verbindung mit § 4 der Geschäftsordnung des Hochschulrates betrug für das Jahr 2022: 10.700 €.
Die Gesamtsumme der Aufwandsentschädigungen gemäß § 21 Abs. 6 HG in Verbindung mit § 4 der Geschäftsordnung des Hochschulrates betrug für das Jahr 2023: 11.300 €.
Den Rechenschaftsbericht des Hochschulrates von Mai 2019 bis Mai 2020 finden Sie hier.
Den Rechenschaftsbericht des Hochschulrates von Mai 2020 bis Mai 2021 finden Sie hier.
Den Rechenschaftsbericht des Hochschulrates von Mai 2021 bis Mai 2022 finden Sie hier.
Den Rechenschaftsbericht des Hochschulrates von Mai 2022 bis Juni 2023 finden Sie hier.
Den Rechenschaftsbericht des Hochschulrates von Juli 2023 bis April 2024 finden Sie hier.
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