Kommissionen

der HSRW

Hochschulkommissionen der Hochschule Rhein-Waal

Die Hochschule Rhein-Waal richtet eine Gleichstellungskommission ein. 

Darüber hinaus bildet der Senat der Hochschule Rhein-Waal zur Unterstützung und Beratung sechs Kommissionen, denen bestimmte Themen- und Kompetenzfelder zugeordnet sind. Der Zuschnitt der Aufgabenbereiche wird durch den Senat im Einvernehmen mit dem Präsidium festgelegt. Innerhalb ihrer Kompetenzbereiche können die Kommissionen Maßnahmen empfehlen und anstoßen.

Die Zusammensetzung der Mitglieder ergibt sich, je nach Kommission, aus der Grundordnung, der Geschäftsordnung des Senats oder der Evaluationsordnung. Den Kommissionen gehören als stimmberechtigte Mitglieder jeweils an: 

  • Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrer*innen,
  • Vertreter*innen der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen,
  • Vertreter*innen der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung,
  • Vertreter*innen der Gruppe der Studierenden.

Als nicht-stimmberechtige Mitglieder können den Kommissionen weiterhin entsprechende Interessensvertretungen oder Mitglieder des Präsidiums angehören.

 

Gleichstellungskommission

Die Mitglieder der Hochschule Rhein-Waal wählen eine Gleichstellungskommission im Sinne des § 24 Abs. 4 HG NRW.

Die Gleichstellungskommission setzt sich paritätisch aus jeweils zwei Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrer*innen, der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen, der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie der Gruppe der Studierenden zusammen.

Die Gleichstellungskommission unterstützt die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und die Hochschule bei der Erfüllung des gleichstellungspolitischen Auftrages. Zur Einbeziehung von Gleichstellungsaspekten kann die Gleichstellungskommission zur Beratung anderer Kommissionen sowie der Hochschulleitung hinzugezogen werden.

Gleichstellungskommission

 

Übersicht der Kommissionen des Senats

Kommission für Forschung und Transfer (KFT)

Die Beratung zur „zentralen strategischen Steuerung der interdisziplinären Forschung und des Wissenstransfers“ an der HSRW ist die Hauptaufgabe der Kommission. Diese Aufgabe umfasst weiterhin

  • die Unterstützung der (Weiter-)Entwicklung von Forschungsschwerpunkten,
  • die Begleitung und Beratung der Organisation der internen Forschungsförderung,
  • die Beratung über Förderanträge,
  • die Erarbeitung von Empfehlungen für die Mittelverwendung sowie
  • die Beratung bei der Erstellung der Forschungsberichte, die Evaluation der Forschungsaktivitäten und die Qualitätssicherung.

Die Arbeit der Kommission wird durch das Zentrum für Forschung, Innovation und Transfer (ZFIT) betreut und unterstützt. Das ZFIT und das Dezernat Ressourcen nehmen beratend an den Sitzungen teil.

Der Kommission gehören als gewählte Mitglieder jeweils an:

  • sieben Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrer*innen,
  • zwei Vertreter*innen der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen,
  • zwei Vertreter*innen der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung,
  • zwei Vertreter*innen der Gruppe der Studierenden.

Kommission für Forschung und Transfer (KFT)

 

Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung (KLSW)

Die „Empfehlungen und Stellungnahmen zu Angelegenheiten der Lehre und des Studiums, die die ganze Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind, und Empfehlungen und Stellungnahmen zu den Evaluationsberichten“ an der HSRW sind die Hauptaufgaben der Kommission.

Die Kommissionsmitglieder beraten in den Sitzungen Änderungen von Ordnungen sowie Grundsatzfragen in den Bereichen Studium und Lehre an der HSRW, wie z.B. aktuelle Herausforderungen in Studium und Lehre, Internationalisierung in Studium und Lehre oder das Evaluationsverfahren, und sprechen Empfehlungen dazu aus. Darüber hinaus werden in den Sitzungen Bereiche und Projekte vorgestellt und diskutiert, die sich mit Studium und Lehre befassen. 

Die Arbeit der Kommission wird durch das Zentrum für Qualitätsverbesserung in Studium und Lehre (ZfQ) betreut und unterstützt. Das ZfQ, das Dezernat Studienangelegenheiten sowie die Studiendekane und die Prüfungsausschussvorsitzenden der Hochschule nehmen beratend an den Sitzungen teil.

Der Kommission gehören als gewählte Mitglieder jeweils an:

  • sieben Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrer*innen,
  • zwei Vertreter*innen der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen,
  • zwei Vertreter*innen der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung,
  • zwei Vertreter*innen der Gruppe der Studierenden.

Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung (KLSW)

 

Kommission für Entwicklungsplanung und Finanzen (KoEFi)

Die Kommission für Entwicklungsplanung und Finanzen berät das Präsidium, den Senat, die Fakultäten und sonstigen Einrichtungen. Sie beschäftigt sich mit der Ausgestaltung der Mittelverteilung an der Hochschule sowie der Struktur der Hochschule, ihrer Weiterentwicklung und Anpassung an aktuelle Erfordernisse.

Als beratende Kommission gibt die KoEFi Stellungnahmen ab und richtet diese i.d.R. an den Senat, um dortige Entscheidungen vorzubereiten und zu unterstützen.

Der Kommission gehören als gewählte Mitglieder jeweils an:

  • sieben Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrer*innen,
  • zwei Vertreter*innen der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen,
  • zwei Vertreter*innen der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung,
  • zwei Vertreter*innen der Gruppe der Studierenden.

Kommission für Entwicklungsplanung und Finanzen (KoEFi)

 

Kommission zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium (KQLS)

Zur Beratung der Hochschulleitung wird zur Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen eine Kommission im Sinne des Gesetzes zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium an nordrhein-westfälischen Hochschulen vom 01. März 2011 (Studiumsqualitätsgesetz) gebildet.

Die Aufgaben der QV-Kommission Lehre leiten sich nach § 4 des Studiumsqualitätsgesetz ab. Die Kommission überwacht die zweckgemäße Verwendung der vom MKW des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Mittel zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Forschung und kann Empfehlungen zur Verwendung dieser Mittel aussprechen.

Der Kommission gehören als gewählte Mitglieder jeweils an:

  • zwei Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrer*innen,
  • zwei Vertreter*innen der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen,
  • sechs Vertreter*innen der Gruppe der Studierenden.

 

Kommission für Diversity (KoDi) 

Die Kommission für Diversity unterstützt die Hochschule in allen Fragen bezüglich der Diversität und Teilhabe, inklusive Antidiskriminierungsfragen. Zum Aufgabenbereich der Kommission für Diversity gehören z.B.

  • Die Vorbereitung und Durchführung (Unterstützt durch das Vizepräsidium für Diversität) der Diversity-Audits und anderer diversitätsbezogener Monitoring Prozesse sowie Vernetzung mit anderen Diversity Kommissionen bundesweit im Bereich des Diversity Managements und Diversity on Campus;
  • Vorbereitung der Mechanismen zur Diskriminierungsbekämpfung (Antidiskriminierungsrichtlinie) in enger Zusammenarbeit mit der Ansprechperson für Antidiskriminierung;
  • Beratung der zuständigen Stellen im Bereich der sich wandelnden Gesellschaftlichen Diversität und ihrer Auswirklungen auf die Hochschule (in enger Zusammenarbeit mit der Gleichstellung);
  • Stetige Justierung aller diversitätssensiblen Bereiche, die für das Funktionieren der HSRW relevant sind.

Der Kommission gehören als gewählte Mitglieder jeweils an:

  • ein*e Vertreter*in der Gruppe der Hochschullehrer*innen aus dem Senat,
  • vier Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrer*innen, 
  • zwei Vertreter*innen der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen,
  • ein*e Vertreter*in der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung,
  • zwei Vertreter*innen der Gruppe der Studierenden.

Kommission für Diversity (KoDi)

 

Evaluationskommission (KEVA)

Zur Qualitätsentwicklung und -sicherung überprüft und bewertet die Hochschule regelmäßig die Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere im Bereich der Lehre und im Hinblick auf den Studienerfolg. Die Qualitätssicherung wird durch Evaluation als ein Instrument der Selbststeuerung und als zentrales Element des Qualitätsmanagements geregelt.

Die Evaluationskommission berät das Präsidium und die Fakultätsleitungen und überprüft in kontinuierlicher Zusammenarbeit mit der Zentralen Evaluationsstelle das Evaluationsverfahren und die einzusetzenden Methoden und Instrumente als Entscheidungsgrundlage für das Präsidium und die Fakultätsleitungen und passt diese gegebenenfalls an.

Der Kommission gehören als gewählte Mitglieder jeweils an:

  • fünf Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrer*innen, wobei jede Fakultät vertreten sein soll,
  • zwei Vertreter*innen der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen,
  • ein*e Vertreter*in der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung,
  • zwei Vertreter*innen der Gruppe der Studierenden.