Der Hochschulrat besitzt eine unmittelbare strategische Funktion für die künftige Entwicklung der Hochschule. Er besteht aus sechs externen und vier internen Mitgliedern, die in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft tätig sind oder waren und auf Grund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Hochschule leisten können.
Der Senat ist das satzungsgebende Organ der Hochschule. Gemäß § 6 der Grundordnung der Hochschule Rhein-Waal besteht der Senat aus 25 stimmberechtigten Mitglieder*innen und derzeit 15 nichtstimmberechtigten Mitglieder*innen.
Die Hochschule Rhein-Waal richtet eine Gleichstellungskommission ein.
Darüber hinaus bildet der Senat der Hochschule Rhein-Waal zur Unterstützung und Beratung sechs Kommissionen, denen bestimmte Themen- und Kompetenzfelder zugeordnet sind. Der Zuschnitt der Aufgabenbereiche wird durch den Senat im Einvernehmen mit dem Präsidium festgelegt. Innerhalb ihrer Kompetenzbereiche können die Kommissionen Maßnahmen empfehlen und anstoßen.
Dem Fakultätsrat gehören als stimmberechtigte Mitglieder sechs Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Hochschullehrer*innen, ein*e Vertreter*in der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen, ein*e Vertreter*in der Gruppe der weiteren Mitarbeiter*innen und drei Vertreter*innen der Gruppe der Studierenden an.
Das Studierendenparlament hält in der Vorlesungszeit mindestens einmal monatlich hochschulöffentliche Sitzungen ab. Informationenen für Studierende inklusive Sitzungstermine, Tagesordnungen und Sitzungsprotokolle können im Moodle-Kurs des StuPa eingesehen werden.
Der AStA ist das exekutive Organ der studentischen Selbstverwaltung. Er wird vom Studierendenparlament (StuPa) gewählt und wird von diesem hinsichtlich der Erfüllung seiner Aufgaben kontrolliert. Der AStA der Hochschule Rhein-Waal besteht aus dem Vorstand und den Referent*innen. Die verschiedenen Referate des AStA unterstützen Studierende durch Beratung und Serviceangebote.
Finden Sie auf dieser Seite amtliche Bekanntmachungen der Hochschule Rhein-Waal und informieren Sie sich über die verschiedenen Ordnungen und Satzungen.
Ziel- und Leistungsvereinbarung V (2014-2015) zwischen der Hochschule Rhein-Waal und dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen
Bitte beachten Sie, dass die nicht-amtlichen Gesamtfassungen der Satzungen und Ordnungen zu Ihrer Information dienen, dieses Angebot aber keine amtliche Bekanntmachung darstellt.