Der Senat ist das satzungsgebende Organ der Hochschule. Gemäß § 6 der Grundordnung der Hochschule Rhein-Waal besteht der Senat aus 25 stimmberechtigten Mitgliederinnen und Mitgliedern und derzeit 15 nichtstimmberechtigten Mitgliederinnen und Mitgliedern.
Der Hochschulrat besitzt eine unmittelbare strategische Funktion für die künftige Entwicklung der Hochschule. Er besteht aus vier internen und sechs externen Mitgliedern, die in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft tätig sind oder waren und auf Grund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Hochschule leisten können.
Das Studierendenparlament hält in der Vorlesungszeit mindestens einmal monatlich hochschulöffentliche Sitzungen ab. Die Einladungen mit Agenda können den Rundschreiben per E-Mail, die Termine auch unserer Facebookseite (facebook.com/stupa.hsrw) entnommen werden.
Der AStA ist das exekutive Organ der studentischen Selbstverwaltung. Er wird vom Studierendenparlament (StuPa) gewählt und wird von diesem hinsichtlich der Erfüllung seiner Aufgaben kontrolliert.
Finden Sie auf dieser Seite amtliche Bekanntmachungen der Hochschule Rhein-Waal und informieren Sie sich über die verschiedenen Ordnungen und Satzungen.
Ziel- und Leistungsvereinbarung V (2014-2015) zwischen der Hochschule Rhein-Waal und dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen