Senat

der Hochschule Rhein-Waal

Der Senat ist das satzungsgebende Organ der Hochschule. Er erlässt und ändert die Grundordnung, die Rahmenordnungen und die Ordnungen der Hochschule, soweit das Hochschulgesetz nichts anderes bestimmt. Er wirkt bei der Wahl und Abwahl der Präsidiumsmitglieder mit. Darüber hinaus nimmt der Senat zum jährlichen Bericht des Präsidiums Stellung. Zudem gibt er Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und des Hochschulvertrags, zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan sowie zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fakultäten, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und zentralen Betriebseinheiten. Des Weiteren kann der Senat Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, der Lehre und des Studiums abgeben, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.

Gemäß § 6 der Grundordnung der Hochschule Rhein-Waal besteht der Senat aus 40 Mitgliedern. Die 25 stimmberechtigten Mitglieder werden in den Senat gewählt, darunter 10 Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrer*innen, 5 Vertreter*innen der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen, 5 Vertreter*innen der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie 5 Vertreter*innen der Gruppe der Studierenden. Die Amtszeit der Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr, die Amtszeit der Mitglieder aus den übrigen stimmberechtigten Gruppen beträgt zwei Jahre. Die 15 nichtstimmberechtigten Mitglieder setzen sich aus dem Präsidium, den Dekaninnen und Dekanen, der Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen, der oder dem Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, den Vorsitzenden der Personalräte (akademisch und nichtwissenschaftlich), dem AStA-Vorsitz und der Gleichstellungsbeauftragten zusammen.

Der Senat tagt in der Regel einmal monatlich. Die Termine sind im Sitzungsplan der Hochschule einzusehen. Die Sitzungen sind gem. § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Senats der Hochschule Rhein-Waal grundsätzlich öffentlich.

Die Tagesordnung der 88. Sitzung des Senats vom 29.03.2023 finden Sie hier

Die Tagesordnung der 89. Sitzung des Senats vom 26.04.2023 finden Sie hier

Die Tagesordnung der 90. Sitzung des Senats vom 31.05.2023 finden Sie hier

Die Tagesordnung der 91. Sitzung des Senats vom 28.06.2023 finden Sie hier.

Die Tagesordnung der 92. Sitzung des Senats vom 27.09.2023 finden Sie hier.

Die Tagesordnung der 93. Sitzung des Senats vom 25.10.2023 finden Sie hier.

Die Tagesordnung der 94. Sitzung des Senats vom 29.11.2023 finden Sie hier.

Die Tagesordnung der 95. Sitzung des Senats vom 31.01.2024 finden Sie hier

Die Tagesordnung der 96. Sitzung des Senats vom 28.02.2024 finden Sie hier

Sollten Sie als Gast an der Sitzung teilnehmen wollen, wären wir für eine vorherige Anmeldung über die Geschäftsstelle des Justitiariats per E-Mail dankbar.

Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind:

 

Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrer*innen

Prof. Dr.-Ing. Dirk Bruckmann
Prof. Dr. Irmgard Buder
Prof. Dr. Joachim Fensterle
Prof. Dr. Eva Maria Hinterhuber
Prof. Dr. Matthias Krauledat
Prof. Dr. Björn Neu
Prof. Dr. Matthias Reintjes
Prof. Dr.-Ing. Raimund Sicking
Prof. Dr. Corinna Titze
Prof. Dr. habil. Gregor van der Beek

Vertreter*innen der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen

Dipl.-Ing. Christian Berendonk
Dr. Petra Gawalek
Imke Hans
Rebecca Rasche
Lisa Waberg

Vertreter*innen der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung

Pia Bruckmann
Sandra Gardian
Yvonne Höfkens
Dr. Alina Leson
Andrea Michels

Vertreter*innen der Gruppe der Studierenden

Leonie Höfkens
Hasan Tasawar Kiani 
Ziyad Mohamed
Johanna Seegers
Maike Tischler

Nichtstimmberechtigte Mitglieder des Senats sind

  • die Mitglieder des Präsidiums
  • die Dekaninnen und Dekane
  • die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
  • die oder der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
  • die oder der Vorsitzende des Personalrats der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen
  • die oder der Vorsitzende des Personalrats der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung
  • die oder der Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses
  • die Gleichstellungsbeauftragte