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FAQ
Die Beratungsangebote der Hochschule kannst du hier einsehen.
Wenn du dein Passwort vergessen hast, hilft dir der IT-Service weiter und stellt dir ein neues aus. Kurs-Passwörter für Moodle bekommst du direkt von deinen Dozierenden, meist in der ersten Veranstaltung oder per E-Mail.
Deinen aktuellen Stundenplan findest du in Moodle im Bereich deiner Fakultät. Zusätzlich hängt er oft auch in den Gebäuden deiner Fakultät aus. Wenn etwas unklar ist oder du deinen Plan nicht findest, kannst du dich jederzeit an das Sekretariat deiner Fakultät wenden.
Melde dich im HIS-Portal an und gehe zum Bereich „Studienservice“ → „Kontaktdaten“. Dort kannst du deine Adresse aktualisieren und festlegen, welche Anschrift als Semesteradresse genutzt werden soll. Achte darauf, dass deine Daten immer aktuell sind.
Studierende der Hochschule Rhein-Waal können Namen und Geschlechtseintrag in den von der Hochschule verwalteten Datenbanken ändern lassen. Aktuell gibt es vier Optionen zur Erfassung des Geschlechts: männlich, weiblich, divers, keine Angabe.
Grundsätzlich wird Studierenden empfohlen, sich den „Ergänzungsausweis“ der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (DGTI, www.dgti.org) zu beschaffen, um den Unterschied zwischen Personalausweis und Studiendokumenten erklären zu können. Dieser enthält den Wunschnamen und das Wunschgeschlecht, aber auch die Nummer des aktuellen Personalausweises.
Vor der formlosen Antragsstellung besteht die Möglichkeit einer persönlichen Beratung durch die Zentrale Studienberatung. Der Antrag muss mindestens die Formulierung enthalten, dass die antragstellende Person verbindlich erklärt, dass sie die Verantwortung für potentielle rechtliche Konsequenzen und Risiken der beantragten Änderung übernimmt. Zudem ist der Antrag eigenhändig zu unterschreiben und an Hochschule Rhein-Waal, Abteilung Studierendenservice, Marie-Curie-Straße 1, 47533 Kleve zu richten. Eine formlose Mail genügt nicht.
Zeugnisse und Urkunden werden (auch nachträglich) auf den Wunschnamen ausgestellt. Bei der nachträglichen Ausstellung von Abschlussdokumenten hat die Person einen formlosen Antrag an die Abteilung Prüfungsservice zu stellen. Der Antrag muss mindestens die Formulierung enthalten, dass die antragstellende Person verbindlich erklärt, dass sie die Verantwortung für potentielle rechtliche Konsequenzen und Risiken der beantragten Änderung übernimmt. Zudem ist der Antrag eigenhändig zu unterschreiben und an Hochschule Rhein-Waal, Abteilung Prüfungsservice, Marie-Curie-Straße 1, 47533 Kleve zu richten. Eine formlose Mail genügt nicht.
Sofern für deinen Studiengang ein Grundpraktikum erforderlich ist, ist eine Rückmeldung in das 4. Fachsemester ohne abgeschlossenes Grundpraktikum nicht möglich. Ohne diesen Nachweis kannst du dich weder zurückmelden noch Prüfungen anmelden. Wenn du unsicher bist, wende dich am besten frühzeitig an dein Fakultätssekretariat.
Das Zentrum für Internationalisierung und Sprachen (ZIS) ist deine erste Anlaufstelle für alle Fragen rund ums Auslandssemester. In den Sprechstunden bekommst du Infos zu Partnerhochschulen, Bewerbungsabläufen und Fördermöglichkeiten.
Informiere dich frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen und Ziele in § 21 der Rahmenprüfungsordnung. Du brauchst außerdem eine betreuende Professorin oder einen betreuenden Professor – erkundige dich dazu in deiner Fakultät. Informationen zur Zulassung zum Praxis-/Auslandsstudiensemester findest du auf unserer Website. Wenn du eine Förderung oder einen Platz an einer Partnerhochschule möchtest, solltest du dich etwa ein Jahr im Voraus beim Zentrum für Internationalisierung und Sprachen (ZIS) informieren.
Ja, auch während eines Auslands- oder Praxissemesters musst du dich fristgerecht zurückmelden. Du kannst dich jedoch vom Deutschlandsemesterticket-Beitrag befreien lassen, wenn du rechtzeitig einen Antrag stellst. Wichtig ist, dass dein Auslands- oder Praxissemester vorher offiziell genehmigt wurde. Nur dann ist eine Befreiung möglich.
Eine Beurlaubung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Welche Gründe anerkannt werden, findest du in der Einschreibungsordnung (§ 9). Fülle den Antrag vollständig aus und sende ihn fristgerecht zusammen mit den entsprechenden Nachweisen per E-Mail an den Studierendenservice.
Dein Curriculum ist Teil der Prüfungsordnung deines Studiengangs und befindet sich in der Regel am Ende des Dokuments. Die Prüfungsordnung kannst du online auf der Hochschulseite einsehen.
Schicke eine E-Mail mit deiner Matrikelnummer und deinem Studiengang an den Studierendenservice. Anschließend kannst du die Bescheinigung bequem im HIS-Portal herunterladen, sobald du eine Rückmeldung vom Studierendenservice erhalten hast.
Du kannst deinen Semesterbeitrag zurückerstattet bekommen, wenn Du dich vor Vorlesungsbeginn exmatrikulierst oder rechtzeitig vom Studium zurücktrittst. Wichtig: Die Exmatrikulation vor Vorlesungsbeginn gilt nur, wenn du dein Studium im vorherigen Semester abgeschlossen hast. Hast du im neuen Semester bereits Prüfungen abgelegt, ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich. Auch bei Überzahlungen kannst du jederzeit eine Erstattung beantragen, indem du das entsprechende Formular ausfüllst und einreichst.
Wenn du dich im Laufe des Semesters exmatrikulierst, erhältst Du nur eine anteilige Rückerstattung des Beitrags für das Deutschlandsemesterticket für die Monate, die noch nicht begonnen haben. Alle anderen Beitragsanteile sind nicht erstattungsfähig.
Nicht alle Studierenden erhalten das Ticket automatisch, zum Beispiel Gasthörer*innen oder Teilnehmende an berufsbegleitenden Studiengängen. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dich vom Beitrag befreien lassen – Details findest du im entsprechenden Antrag. Während einer Beurlaubung kannst du selbst entscheiden, ob du das Ticket nutzen möchtest. Bei Exmatrikulation endet dein Ticket automatisch, und ggf. werden Beiträge für noch nicht genutzte Monate anteilig erstattet. Für weitere Fragen ist entweder das NIAG-Kundencenter oder auch der AStA eine gute Anlaufstelle.
Noch Fragen?
Das Team der Zentralen Studienberatung (ZSB) hilft dir schnell und unbürokratisch.