Nichtstimmberechtigte Mitglieder sind die Dekanin oder der Dekan und die Prodekanin oder der Prodekan. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder zwei Jahre. Den Vorsitz des Fakultätsrates hat die Dekanin oder der Dekan inne.
Sitzungstermin ist jeweils der zweite Mittwoch im Monat. Zu den Terminen werden alle Mitglieder des Fakultätsrates sowie alle Mitglieder der Fakultät eingeladen.
Die vier Fakultätsräte der Hochschule Rhein-Waal:
Fakultätsrat Technologie und Bionik