Melde dich gerne, wenn du Unterstützung zu den folgenden Punkten brauchst:
- die abschließende Bearbeitung deiner anerkannten Studien- und Prüfungsleistungen
- die Organisation deiner Prüfungsanmeldungen über HISinONE
- Leistungsbescheinigungen, Urkunden, Abschlusszeugnisse sowie die Beglaubigungen der vorgenannten Dokumente
- die Beantragung deiner Zulassung zur Bachelor- oder Masterarbeit
- die Beantragung deines Praxis- oder Auslandsstudiensemesters
- die Annahme deiner Abschlussarbeit sowie die Weiterleitung an die Prüferinnen und Prüfer
- das Ausstellen von Zweitschriften deiner Zeugnisse und Urkunden
Zulassung zu Prüfungen (Online-Anmeldung)
Melde dich für deine Prüfungen einfach über HISinONE an:
Login: Matrikelnummer + Passwort (das gleiche Passwort, das du auch für deinen Hochschul-E-Mail-Account verwendest).
Bitte nutze unbedingt den zentralen Login für Studierende und Mitarbeitende.
Probleme bei der Anmeldung?
Schreib uns innerhalb der Frist unter Angabe deiner Matrikelnummer an:
pruefungsservice(at)
Wichtig zu wissen
- Ohne Anmeldung kann keine Prüfung absolviert werden
- Nach Fristende ist in der Regel keine Anmeldung mehr möglich
Antrag auf Zulassung oder nachträgliche Abmeldung einer Prüfung
Wahlpflicht- & Zusatzfächer
Lege bei der Anmeldung fest:
- zählt das Fach für deine CP
- oder ist es ein Zusatzfach
Zusatzfächer:
- erscheinen nicht im Abschlusszeugnis
- zählen nicht für deine Endnote
- Anmeldung nur per Formular (keine Online-Anmeldung)
Wichtig: Deine Entscheidung ist verbindlich und kann nicht geändert werden.
Für Wahlpflichtfächer aus anderen Studiengängen brauchst du die Zustimmung des Prüfungsausschusses (ebenfalls per Formular).
Antrag auf Zulassung zur Prüfung für Fremdwahlpflichtfächer und Zusatzleistung
Learning Agreement
Wenn du im Rahmen deines Masterstudiengangs ein Learning Agreement erfüllen musst, findest du hier den Antrag zur Anmeldung.
Antrag auf Zulassung zur Prüfung im Rahmen eines Learning Agreements
Prüfungs- und Anmeldetermine Wintersemester 2026/27 (01)
| Fakultät | Anmeldetermine | Prüfungszeiträume |
|---|---|---|
| Technologie und Bionik | 10.08 – 19.08.2026 | 07.09. – 15.09.2026 |
| Life Sciences | 31.07. – 07.08.2026 | 21.09. – 02.10.2026 |
| Gesellschaft und Ökonomie | 27.07. - 10.08.2026 | 14.09. - 25.09.2026 |
| Kommunikation und Umwelt | 17.08. – 24.08.2026 | 21.09. – 25.09.2026 |
Hinweis: Weitere Details zu deinen Prüfungen – wie Uhrzeiten, Prüfungsformen oder zugelassene Hilfsmittel – werden von deiner Fakultät jeweils vor Beginn der Prüfungsphase veröffentlicht. Bitte beachte, dass die Fristen zur Abgabe von Studien-, Projekt- oder Hausarbeiten auch außerhalb des Prüfungszeitraums liegen können.
Prüfungsabmeldung, -abbruch und -unfähigkeit
Du kannst dich ohne Angabe von Gründen von einer Prüfung abmelden – in der Regel bis spätestens 7 Tage vor dem Prüfungstermin (§ 15 Abs. 6 RPO).
Am einfachsten geht das über HISinONE, alternativ schriftlich.
Beispiel: Findet deine Prüfung am Freitag statt, kannst du dich bis Donnerstag der Vorwoche (24:00 Uhr) abmelden.
Wichtig:
- Die Abmeldung zählt nicht als Prüfungsversuch
- Wenn die Online-Abmeldung nicht funktioniert, melde dich sofort beim Prüfungsservice
- Eine Abmeldung ist nicht möglich, wenn du gemäß § 15 Abs. 9 RPO verpflichtend zur Prüfung zugelassen bist
Antrag auf Zulassung oder nachträgliche Abmeldung einer Prüfung
Nach Ablauf der Abmeldefrist gilt:
Wenn du ohne triftigen Grund nicht erscheinst, die Prüfung abbrichst oder nicht fristgerecht abgibst, wird die Prüfung mit 5,0 (nicht bestanden) bewertet (§ 13 Abs. 1 RPO).
Wenn du zugelassen bist, dich aber nicht mehr fristgerecht abmelden kannst, ist nur noch ein Rücktritt aus einem wichtigen Grund möglich.
Wenn du aus einem wichtigen Grund (z. B. Krankheit) nicht teilnehmen kannst, musst du das unverzüglich melden und nachweisen (§ 13 Abs. 2 RPO).
Was „unverzüglich“ für dich bedeutet
- Informiere den Prüfungsservice noch am Prüfungstag (E-Mail, Telefon oder persönlich)
- Besorge dir am selben Tag einen Nachweis (z. B. ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit)
- Reiche den Nachweis sofort im Original ein (kein Scan per Mail)
Wichtig: Du bist selbst dafür verantwortlich, dass alles rechtzeitig ankommt. Verspätete Nachweise können nicht berücksichtigt werden.
Wenn du eine Prüfung bereits begonnen hast und abbrechen musst, informiere zusätzlich die Aufsicht und lass den Abbruch dokumentieren.
- Atteste müssen im Original eingereicht werden (Fristenbriefkasten an Gebäude 4 oder per Post – in der Regel am Prüfungstag)
Es muss eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung sein, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend
- Fremdsprachige Atteste benötigen eine beglaubigte Übersetzung
- In Zweifelsfällen kann eine Bescheinigung durch eine Vertrauensärztin oder einen Vertrauensarzt verlangt werden (§ 13 Abs. 2 S. 2–3 RPO)
Wenn dein Kind krank ist:
Melde dich auch in diesem Fall noch am Prüfungstag beim Prüfungsservice
- Reiche das entsprechende Formular ein
- ärztliche Bescheinigung (Kinderarzt)
- Bestätige, dass du die Betreuung übernehmen musstest
Auch hier gilt: alles unverzüglich einreichen.
Bei technischen Problemen:
- Melde die Störung sofort während der Prüfung
Je nach Situation kann:
- die Bearbeitungszeit verlängert werden
- oder die Prüfung abgebrochen werden (ohne Wertung) (§ 20a Abs. 7 RPO)
Praxis- und Auslandssemester
Du kannst zum Praxis- oder Auslandsstudiensemester zugelassen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Du hast die erforderlichen Kreditpunkte vor Beginn des Praxis- oder Auslandsstudiensemesters erworben.
- Du wirst während des Semesters von einer Professorin oder einem Professor betreut.
- Du hast eine geeignete Praxisstelle oder Gasthochschule gefunden.
Die Praxisstelle suchst du eigenständig. Ein Anspruch auf die Zuweisung eines Praxisplatzes besteht nicht.
Ob die Praxisstelle geeignet ist, entscheidet die betreuende Professorin bzw. der betreuende Professor.
Es wird empfohlen, frühzeitig Professor*innen anzusprechen, um eine Betreuung zu vereinbaren.
Sobald du alle Voraussetzungen erfüllst und eine Praxisstelle oder Gasthochschule gefunden hast, kannst du dein Praxis- bzw. Auslandsstudiensemester anmelden.
Den Antrag auf Zulassung zum Praxis-/Auslandsstudiensemester stellst du online.
Abschlussarbeit
Die Anmeldung erfolgt online über SharePoint
Hinweis: Sprich dich vor der Antragstellung in SharePoint mit deinem Erstprüfenden ab, um Rückschleifen zu vermeiden. Bei der Antragstellung musst du bereits deine Prüfer*innen und das Thema deiner Arbeit angeben.
Du kannst das Thema nur einmal und nur innerhalb der ersten vier Wochen nach Fristbeginn zurückgeben – ohne Angabe von Gründen. Die Rückgabe erfolgt direkt in SharePoint.
Die Bearbeitungszeit für Abschlussarbeiten ist in der Rahmenprüfungsordnung und ggf. der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt.
Beispiel: Eine Bachelorarbeit im grundständigen Vollzeitstudium hat eine Bearbeitungszeit von drei Monaten.
Eine Verlängerung von bis zu vier Wochen kann nur auf begründeten Antrag bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gewährt werden – Krankheit oder krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit zählen nicht als Begründung (§ 188 BGB). In solchen Fällen ist nur ein Rücktritt von der Prüfung möglich.
Den Antrag stellst du direkt in SharePoint. Dein*e Erstprüfer*in nimmt dazu Stellung, bevor die Entscheidung durch den Prüfungsausschussvorsitz erfolgt.
Deine Thesis muss vollständig und fristgerecht eingereicht werden (§ 188 BGB) – zweifach gedruckt beim Prüfungsservice und elektronisch (PDF) über SharePoint
Zur Fristwahrung reicht entweder die elektronische Version oder die gedruckten Exemplare. Die jeweils andere Form kann später nachgereicht werden. Erst wenn beides vollständig vorliegt, gilt die Abgabe als abgeschlossen.
Bei postalischer Abgabe:
- Der Poststempel muss spätestens auf den letzten Tag der Abgabefrist fallen.
- Bewahre den Einlieferungsbeleg (Datum + Unterschrift) auf.
Postanschriften:
- Hochschule Rhein-Waal, Prüfungsservice (Gebäude 20), Marie-Curie-Str. 1, 47533 Kleve
- Hochschule Rhein-Waal, Prüfungsservice (Gebäude 4), Friedrich-Heinrich-Allee 25, 47475 Kamp-Lintfort
Wenn du die Thesis nicht während der Öffnungszeiten abgeben kannst, wirf sie bitte in einem Umschlag in den fristwahrenden Briefkasten außerhalb von Gebäude 4.
Hinweis:
Fällt die Abgabefrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nächste Werktag als Abgabefrist.
Vergiss nicht: In jedem Exemplar muss eine im Original unterschriebene Eigenständigkeitserklärung enthalten sein.
Kontakt- und Servicezeiten
Vor-Ort-Support
Zeiten
Dienstag: 10-12 Uhr
Mittwoch: 10-12 Uhr
Donnerstag: 10-12 Uhr
Campus Kleve
Gebäude 20 im Erdgeschoss
Minoritenstraße 1
47533 Kleve
Postanschrift
Hochschule Rhein-Waal
Dez. Studienangelegenheiten | Prüfungsservice
Marie-Curie-Str. 1
47533 Kleve
Campus Kamp-Lintfort
Gebäude 4 im Erdgeschoss
Friedrich-Heinrich-Allee 25
47475 Kamp-Lintfort
Telefonsprechstunde
Dienstag: 13-15 Uhr
Mittwoch: 10-12 Uhr
Donnerstag: 10-12 Uhr
Fakultät Technologie und Bionik
02821 80673 665
Fakultät Life Sciences
02821 80673 9755
Fakultät Gesellschaft und Ökonomie
02821 80673 9858
Fakultät Kommunikation und Umwelt
02842 90825 134
Wenn du dir nicht sicher bist, in welcher Fakultät du anrufen sollst, findest du die richtige Ansprechperson auch auf der Seite deines Studiengangs im Bereich “Infos für Studierende” unter “Prüfungen”.
Grad keine Sprechzeit? Du kannst uns auch eine E-Mail schreiben:
Team des Prüfungsservices
Leitung
Sandra Thiel
Campus Kleve
Daniëlle Merlet
Lena Neumann
Ann-Kathrin Lennertz
Campus Kamp-Lintfort
Melanie Janssen
Christina Walterfang