Personalrat der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten

Der wissenschaftliche Personalrat vertritt die Interessen der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten der Hochschule Rhein-Waal.

Es begrüßt Sie der Personalrat der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten:

Der Personalrat ist gesetzlich verankerter Bestandteil eines jeden öffentlichen Arbeitgebers wie der Betriebsrat in der Privatwirtschaft. Er hat mit der jeweiligen Dienststelle (bei uns dem Präsidenten) "zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben und zum Wohle der Beschäftigten im Rahmen der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll zusammenzuarbeiten" [§ 2 Abs. (1) Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)].

Der Personalrat der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten vertritt

  • wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigte
  • Lehrkräfte für besondere Aufgaben
  • Lehrbeauftragte ab 4 SWS Lehrauftrag
  • Wissenschaftliche Hilfskräfte

Die Aufgaben des Personalrats sind unter anderem folgende:

  • Interessensvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Vermittlung zwischen Vorgesetzten bzw. Dienststelle und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Beratung und Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Eingruppierung, Beförderung, Vertragsveränderungen, Kündigung, Konflikte, etc.)
  • Begleitung bei der Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie guten Arbeitsbedingungen

Bitte scheuen Sie sich nicht, sich bei Anregungen, Fragen oder Problemen mit uns in Verbindung zu setzen.

Wir sind für Sie da:

Kontakt
  • können Sie jederzeit persönlich zu einem Personalratsmitglied aufnehmen
  • Sie erreichen den wissenschaftlichen Personalrat auch über den internen Verteiler Wissenschaftlicher Personalrat
  • oder über die Assistenz
Büroräume an beiden Standorten
  • Kamp-Lintfort Gebäude 4 Raum 04 01 425
  • Kleve Gebäude 2A Raum 2A 01 007

Rechtsgrundlagen

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/

(Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge)

Wissenschaftszeitvertragsgesetz

(Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft)