Kommissionen der HSRW

Zu den Hochschulkommissionen der Hochschule Rhein-Waal gehören die Gleichstellungskommission sowie sechs Kommissionen zur Unterstützung und Beratung des Senats. 

Die Hochschule Rhein-Waal richtet eine Gleichstellungskommission ein. Darüber hinaus bildet der Senat der Hochschule Rhein-Waal zur Unterstützung und Beratung sechs Kommissionen, denen bestimmte Themen- und Kompetenzfelder zugeordnet sind. Der Zuschnitt der Aufgabenbereiche wird durch den Senat im Einvernehmen mit dem Präsidium festgelegt. Innerhalb ihrer Kompetenzbereiche können die Kommissionen Maßnahmen empfehlen und anstoßen.

Die Zusammensetzung der Mitglieder ergibt sich, je nach Kommission, aus der Grundordnung, der Geschäftsordnung des Senats oder der Evaluationsordnung. Den Kommissionen gehören als stimmberechtigte Mitglieder jeweils an: 

  • Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrer*innen,
  • Vertreter*innen der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen,
  • Vertreter*innen der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung,
  • Vertreter*innen der Gruppe der Studierenden.

Als nicht-stimmberechtige Mitglieder können den Kommissionen weiterhin entsprechende Interessensvertretungen oder Mitglieder des Präsidiums angehören.

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