Das Zentrum für Forschung, Innovation und Transfer (ZFIT) berät Forschende rund um Erfindungen, Patente und Verwertung – von der ersten Idee bis zur möglichen Nutzung in Wirtschaft und Gesellschaft. Dabei arbeitet die Hochschule eng mit der Patentverwertungsgesellschaft PROvendis GmbH zusammen.
Pflichten von Erfinder*innen und Hochschule
Nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbNErfG) sind Beschäftigte einer Hochschule verpflichtet, dienstliche Erfindungen bei ihrem Arbeitgeber zu melden.
Wenn die Hochschule eine Erfindung in Anspruch nimmt, übernimmt sie die Anmeldung eines Schutzrechts (z. B. Patent oder Gebrauchsmuster) und beteiligt die/den Erfinder*in mit 30 % an den Verwertungserlösen.
Voraussetzungen für ein Patent
Eine Erfindung kann patentiert werden, wenn sie:
- neu ist,
- auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht,
- und gewerblich anwendbar ist.
Wichtig: Vor einer Patentanmeldung darf die Erfindung nicht öffentlich vorgestellt oder veröffentlicht werden.
Erfindung melden
Informationen zum Ablauf einer Erfindungsmeldung finden Sie im Flyer „Von der Erfindung zum Patent“. Das Formular zur Erfindungsmeldung steht Mitarbeitenden der HSRW im QM-Portal zur Verfügung. Dieses Formular reichen Sie bitte bei patente(at)
Antworten auf häufige Fragen im FAQ.