Für einen Bachelorstudiengang kannst du dich an der Hochschule Rhein-Waal nur zum Wintersemester bewerben.
Sobald die Bewerbungsphase beginnt, kannst du deine Bewerbung online einreichen. Nach dem Absenden der Bewerbung erhältst du eine Bewerbungsnummer. Diese Nummer solltest du bei allen weiteren Anfragen an die Hochschule angeben.
Ein Bachelorstudiengang ist entweder zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt. Zulassungsfrei bedeutet, dass du dich einfach einschreiben kannst, wenn du die formalen Voraussetzungen wie Abitur oder Fachhochschulreife erfüllst – deine Note spielt dabei keine Rolle. Zulassungsbeschränkt heißt dagegen, dass es meist mehr Bewerber*innen als Plätze gibt. Nach Ende der Bewerbungsfrist werden Bewerber*innen nach bestimmten Kriterien ausgewählt, oft nach dem Numerus Clausus (NC), also der Abschlussnote.
Wichtig: Die folgenden Informationen beziehen sich auf Studieninteressierte, welche eine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben. Internationale Studieninteressierte finden die Informationen zur Bewerbung hier.
Bei zulassungsfreien Studiengängen bekommst du nach Deiner Online-Bewerbung automatisch eine Zulassung. Der Zulassungsbescheid und alle wichtigen Informationen zur Einschreibung stehen im Bewerbungsportal zum Herunterladen für dich bereit.
Deinen Studienplatz nimmst du erst an, wenn du dich offiziell einschreibst (immatrikulierst).
Wenn du deine Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben hast, siehe bitte Abschnitt ‘Bewerbung mit Schulabschluss außerhalb Deutschlands’.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen. Wenn mehr Bewerbungen eingehen als Plätze vorhanden sind, findet ein Auswahlverfahren statt. Die Vergabe der Plätze richtet sich nach den Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Nach dem Auswahlverfahren erhältst du entweder:
- einen Zulassungsbescheid oder
- einen Ablehnungsbescheid.
Wenn du eine Zusage bekommst, musst du dich innerhalb der angegebenen Frist an der Hochschule Rhein-Waal einschreiben. Erst dann ist dein Studienplatz sicher.
Die Zulassungsbescheide für zulassungsbeschränkte Studiengänge werden in der Regel Anfang August verschickt.
Nachrückverfahren
Manchmal nehmen zugelassene Bewerberinnen und Bewerber ihren Studienplatz nicht an. In diesem Fall werden die freien Plätze im Nachrückverfahren vergeben.
Dieses Verfahren startet meist Ende August oder Anfang September. Wenn du dich fristgerecht beworben hast, nimmst du automatisch daran teil.
Wenn danach noch Plätze frei sind, kann zusätzlich ein Losverfahren stattfinden.
Studiengänge mit DoSV-Verfahren
Einige Bachelorstudiengänge werden über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben.
Dazu gehören:
- Bioengineering, B.Sc.
- Engineering for Sustainability, B.Sc.
- Infotronic Systems Engineering, B.Sc.
- International Business Administration, B.A.
- International Business and Management, B.A.
- International Relations, B.A.
- Mobility and Logistics, B.Sc.
Wenn du dich für einen dieser Studiengänge bewerben möchtest, registrierst du dich zuerst auf hochschulstart.de. Dort erhältst du eine Bewerber-ID (BID) und eine Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN).
Mit diesen Daten kannst du dich anschließend im Bewerbungsportal der Hochschule Rhein-Waal oder bei uni-assist bewerben.
NC-Werte
Hier findest du die Ergebnisse der letzten Vergabeverfahren inklusive NC-Werte.
Nachdem du einen Zulassungsbescheid erhalten hast, musst du die Immatrikulation im Bewerbungsportal der Hochschule beantragen und unter anderem folgende Unterlagen hochladen:
- Allgemeine, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil)
- Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse (bei englischsprachigen Studiengängen); in der Regel wird dies durch dein Abschlusszeugnis nachgewiesen
Mit dem Zulassungsbescheid erhältst du ebenfalls ein Merkblatt mit Informationen für die Immatrikulation. Dort sind alle erforderlichen Unterlagen und Einschreibungsvoraussetzungen aufgeführt.