Funktion und Mitglieder
Der Hochschulrat besteht aus sechs externen und vier internen Mitgliedern, die in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft tätig sind oder waren und auf Grund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Hochschule leisten können.
Die externen Mitglieder im Hochschulrat der Hochschule Rhein-Waal sind:
- Dr. Corinna Franz (Dezernentin für Kultur und Landschaftliche Kulturpflege, Landschaftsverband Rheinland)
- Dr.-Ing. Michael Deilmann (Geschäftsführer KROHNE Messtechnik GmbH)
- Brigitte Jansen (Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderung Kreis Kleve GmbH)
- Professor Dr. Aloys Krieg (Leiter Lehrstuhl A für Mathematik und Prorektor für Lehre, RWTH Aachen)
- Professor Stefan Leupertz, (Leupertz Baukonfliktmanagement, Honorarprofessor an der TU Dortmund und Richter am Bundesgerichtshof a.D.)
- Matthias Wulfert (Leiter des Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung sowie stellv. Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer)
Die internen Mitglieder im Hochschulrat der Hochschule Rhein-Waal sind:
- Professorin Dr. Daniela Lud (Professorin für Umweltbewertung und Umweltsanierung an der Fakultät Kommunikation und Umwelt)
- Professorin Dr. Diana Marquardt (Professorin für Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Tourismuswirtschaft an der Fakultät Gesellschaft und Ökonomie)
- Professor Dr. Robert Renner (Professor für Gesundheitsförderung und Ernährung an der Fakultät Life Sciences)
- Professor Dr. Andy Stamm (Professor für Elektronik und Embedded Systems an der Fakultät Technologie und Bionik)
Der Hochschulrat berät das Präsidium und übt die Aufsicht über die Geschäftsführung des Präsidiums aus. Schließlich nimmt er Impulse aus Wirtschaft und Gesellschaft auf und vermittelt das erforderliche Beratungswissen für die Entscheidungen der Hochschulleitung. Der Hochschulrat wird mindestens viermal im Jahr einberufen.
Aufgaben
Zu seinen Aufgaben gehören nach § 21 des Hochschulgesetzes NRW (HG) insbesondere:
- die Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Präsidiums,
- die Zustimmung zum Entwurf des Hochschulvertrags sowie zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans,
- die Zustimmung zum Wirtschaftsplan, zur unternehmerischen Hochschultätigkeit und zur Übernahme weiterer Aufgaben,
- die Aufsicht über die Wirtschaftsführung des Präsidiums,
- Empfehlungen und Stellungnahmen zum Rechenschaftsbericht des Präsidiums und zu den Evaluationsberichten,
- Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind,
- die Feststellung des Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung eines Jahresfehlbetrages und die Entlastung des Präsidiums.
Gemäß § 21 Absatz 3 Satz 4 HG werden die externen als auch die internen Mitglieder vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen für eine Amtszeit von fünf Jahren bestellt.
Aufwandsentschädigungen
Die Gesamtsumme der Aufwandsentschädigungen gemäß § 21 Abs. 6 HG in Verbindung mit § 4 der Geschäftsordnung des Hochschulrates betrug für das Jahr 2020: 11.900 €.
Die Gesamtsumme der Aufwandsentschädigungen gemäß § 21 Abs. 6 HG in Verbindung mit § 4 der Geschäftsordnung des Hochschulrates betrug für das Jahr 2021: 11.600 €.
Die Gesamtsumme der Aufwandsentschädigungen gemäß § 21 Abs. 6 HG in Verbindung mit § 4 der Geschäftsordnung des Hochschulrates betrug für das Jahr 2022: 10.700 €.
Die Gesamtsumme der Aufwandsentschädigungen gemäß § 21 Abs. 6 HG in Verbindung mit § 4 der Geschäftsordnung des Hochschulrates betrug für das Jahr 2023: 11.300 €.
Die Gesamtsumme der Aufwandsentschädigungen gemäß § 21 Abs. 6 HG in Verbindung mit § 4 der Geschäftsordnung des Hochschulrates betrug für das Jahr 2024: 14.800 €.
Rechenschaftsberichte
- Rechenschaftsbericht des Hochschulrates von Mai 2019 bis Mai 2020 (pdf - 615 KB)
- Rechenschaftsbericht des Hochschulrates von Mai 2020 bis Mai 2021 (pdf - 575 KB)
- Rechenschaftsbericht des Hochschulrates von Mai 2021 bis Mai 2022 (pdf - 499 KB)
- Rechenschaftsbericht des Hochschulrates von Mai 2022 bis Juni 2023 (pdf - 651 KB)
- Rechenschaftsbericht des Hochschulrates von Juli 2023 bis April 2024 (pdf - 208 KB)
- Rechenschaftsbericht des Hochschulrates von Mai 2024 bis April 2025 (pdf - 582 KB)
- Rechenschaftsbericht des Hochschulrates von Mai 2025 bis April 2026 (pdf - 1 MB)