Senat

Der Senat ist das satzungsgebende Organ der Hochschule.

Der Senat ist eines der zentralen Organe der Hochschule Rhein-Waal, Die Zuständigkeiten ergeben sich aus § 22 Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen (HG). 

Insoweit ist der Senat das satzungsgebende Organ und beschließt und ändert insbesondere die Grundordnung sowie die Rahmenordnungen und sonstigen Ordnungen der Hochschule, soweit das Hochschulgesetz nichts anderes bestimmt.

Zu den gesetzlichen Aufgaben des Senats gehören außerdem die Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Präsidiums, die Billigung der Planungsgrundsätze der Hochschule sowie Empfehlungen und Stellungnahmen zum Hochschulentwicklungsplan, zum Hochschulvertrag, zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan und zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fakultäten, die zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und die zentralen Betriebseinheiten.

Ferner kann der Senat Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, der Lehre und des Studiums abgeben, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. 

Seine stimmberechtigten Mitglieder wirken zudem in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Präsidiums mit.

Sitzungen

Der Senat tagt in der Regel einmal monatlich. Die Sitzungstermine sind dem Sitzungsplan der Hochschule zu entnehmen. Die jeweiligen Tagesordnungen sowie die genehmigten Protokolle stehen den Hochschulmitgliedern im hochschulöffentlichen Moodle-Kurs zur Verfügung.

Die Sitzungen des Senats sind hochschulöffentlich (§ 12 Abs. 2 Satz 1 HG). Personal- und Prüfungsangelegenheiten werden gemäß § 12 Abs. 2 Satz 3 HG in nichtöffentlicher Sitzung behandelt.

Zusammensetzung

Gemäß § 6 der Grundordnung besteht der Senat aus 40 Mitgliedern.

25 Mitglieder sind stimmberechtigt. Diese verteilen sich auf die vier Mitgliedergruppen der Hochschule wie folgt:

  • 10 Vertreter*innen der Hochschullehrer*innen,

  • 5 Vertreter*innen der akademischen Mitarbeiter*innen,

  • 5 Vertreter*innen der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie

  • 5 Vertreter*innen der Studierenden.

Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr. Die Amtszeit der übrigen stimmberechtigten Mitglieder beträgt zwei Jahre.

Dem Senat gehören darüber hinaus 15 Mitglieder mit beratender Stimme an. Hierzu zählen die Mitglieder des Präsidiums, die Dekaninnen und Dekane, die Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen, die oder der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, die Vorsitzenden der Personalräte, die oder der Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) sowie die Gleichstellungsbeauftragte.

Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind:

Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrer*innen

  • Prof. Dr.-Ing. Dirk Bruckmann
  • Prof. Dr. Irmgard Buder
  • Prof. Dr. Joachim Fensterle
  • Prof. Dr. Eva-Maria Hinterhuber 
  • Prof. Dr. Matthias Krauledat
  • Prof. Dr. Matthias Reintjes 
  • Prof. Dr. Thomas-Patrick Schmidt
  • Prof. Dr. Neil Shirtcliffe
  • Prof. Dr.-Ing. Raimund Sicking 
  • Prof. Dr. Wögen Tadsen (Senatsvorsitzender)

 

Vertreter*innen der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen

  • Christian Berendonk 
  • Miriam Drazek
  • Katja Flockau 
  • Dr. Petra Gawalek 
  • Imke Hans

     

Vertreter*innen der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung

  • Nele Decker
  • Sandra Gardian 
  • Jens Gollenia
  • Yvonne Höfkens 
  • Andrea Michels 

 

Vertreter*innen der Gruppe der Studierenden

  • Jonah Lily Belle Heyer
  • Hasan Tasawar Kiani
  • Robert Oliver Ueck
  • Bianca White (stellvertretende Senatsvorsitzende)
  • Fida Wichern

Senatsvorsitzender

Platzhalter
Prof. Dr. Wögen Tadsen
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Personal und Organisation
+49 2821 80673 9862

Campus Kleve

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Gremienbetreuung

Sie erreichen die Gremienbetreuung unter:

mailto:Geschaeftsstelle-Justitiariat(at)hochschule-rhein-waal.de