Studentische Mitglieder
Frau Thyra Mattissen
Frau Eva-Marie Mockenhaupt
Herr Wahiduzzam Utsho
Dem Fakultätsrat gehören als stimmberechtigte Mitglieder sechs Vertreter*innen der Hochschullehrer*innen, eine Vertreterin oder ein Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen, eine Vertreterin oder ein Vertreter der Gruppe der Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung und drei Vertreter*innen der Gruppe der Studierenden an. Nichtstimmberechtigte Mitglieder sind die Dekanin oder der Dekan und die Prodekanin oder der Prodekan. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder zwei Jahre. Vorsitzende oder Vorsitzender des Fakultätsrates ist die Dekanin oder der Dekan.
Sitzungstermin ist jeweils der zweite Mittwoch im Monat. Zu den Terminen werden alle Mitglieder des Fakultätsrates sowie alle Mitglieder der Fakultät eingeladen.
Frau Thyra Mattissen
Frau Eva-Marie Mockenhaupt
Herr Wahiduzzam Utsho