Melde dich gerne, wenn du Unterstützung zu den folgenden Punkten brauchst:
- die abschließende Bearbeitung deiner anerkannten Studien- und Prüfungsleistungen
- die Organisation deiner Prüfungsanmeldungen über HISinONE
- Leistungsbescheinigungen, Urkunden, Abschlusszeugnisse sowie die Beglaubigungen der vorgenannten Dokumente
- die Beantragung deiner Zulassung zur Bachelor- oder Masterarbeit
- die Beantragung deines Praxis- oder Auslandsstudiensemesters
- die Annahme deiner Abschlussarbeit sowie die Weiterleitung an die Prüferinnen und Prüfer
- das Ausstellen von Zweitschriften deiner Zeugnisse und Urkunden
Zulassung zu Prüfungen (Online-Anmeldung)
Melde dich für deine Prüfungen einfach über HISinONE an:
Login: Matrikelnummer + Passwort (das gleiche Passwort, das du auch für deinen Hochschul-E-Mail-Account verwendest).
Bitte nutze unbedingt den zentralen Login für Studierende und Mitarbeitende.
Probleme bei der Anmeldung?
Schreib uns innerhalb der Frist unter Angabe deiner Matrikelnummer an:
pruefungsservice(at)
Wichtig zu wissen
- Ohne Anmeldung kann keine Prüfung absolviert werden
- Nach Fristende ist in der Regel keine Anmeldung mehr möglich
Antrag auf Zulassung oder nachträgliche Abmeldung einer Prüfung
Wahlpflicht- & Zusatzfächer
Lege bei der Anmeldung fest:
- zählt das Fach für deine CP
- oder ist es ein Zusatzfach
Zusatzfächer:
- erscheinen nicht im Abschlusszeugnis
- zählen nicht für deine Endnote
- Anmeldung nur per Formular (keine Online-Anmeldung)
Wichtig: Deine Entscheidung ist verbindlich und kann nicht geändert werden.
Für Wahlpflichtfächer aus anderen Studiengängen brauchst du die Zustimmung des Prüfungsausschusses (ebenfalls per Formular).
Learning Agreement
Wenn du im Rahmen deines Masterstudiengangs ein Learning Agreement erfüllen musst, findest du hier den Antrag zur Anmeldung.
Prüfungs- und Anmeldetermine Wintersemester 2026/27 (01)
| Fakultät | Anmeldetermine | Prüfungszeiträume |
|---|---|---|
| Technologie und Bionik | 10.08 – 19.08.2026 | 07.09. – 15.09.2026 |
| Life Sciences | 31.07. – 07.08.2026 | 21.09. – 02.10.2026 |
| Gesellschaft und Ökonomie | 27.07. - 10.08.2026 | 14.09. - 25.09.2026 |
| Kommunikation und Umwelt | 17.08. – 24.08.2026 | 21.09. – 25.09.2026 |
Hinweis: Weitere Details zu deinen Prüfungen – wie Uhrzeiten, Prüfungsformen oder zugelassene Hilfsmittel – werden von deiner Fakultät jeweils vor Beginn der Prüfungsphase veröffentlicht. Bitte beachte, dass die Fristen zur Abgabe von Studien-, Projekt- oder Hausarbeiten auch außerhalb des Prüfungszeitraums liegen können.
Prüfungsabmeldung, -abbruch und -unfähigkeit
Du kannst dich ohne Angabe von Gründen von einer Prüfung abmelden – in der Regel bis spätestens 7 Tage vor dem Prüfungstermin (§ 15 Abs. 6 RPO).
Am einfachsten geht das über HISinONE, alternativ schriftlich.
Beispiel: Findet deine Prüfung am Freitag statt, kannst du dich bis Donnerstag der Vorwoche (24:00 Uhr) abmelden.
Wichtig:
- Die Abmeldung zählt nicht als Prüfungsversuch
- Wenn die Online-Abmeldung nicht funktioniert, melde dich sofort beim Prüfungsservice
- Eine Abmeldung ist nicht möglich, wenn du gemäß § 15 Abs. 9 RPO verpflichtend zur Prüfung zugelassen bist
Nach Ablauf der Abmeldefrist gilt:
Wenn du ohne triftigen Grund nicht erscheinst, die Prüfung abbrichst oder nicht fristgerecht abgibst, wird die Prüfung mit 5,0 (nicht bestanden) bewertet (§ 13 Abs. 1 RPO).
Wenn du zugelassen bist, dich aber nicht mehr fristgerecht abmelden kannst, ist nur noch ein Rücktritt aus einem wichtigen Grund möglich.
Wenn du aus einem wichtigen Grund (z. B. Krankheit) nicht teilnehmen kannst, musst du das unverzüglich melden und nachweisen (§ 13 Abs. 2 RPO).
Was „unverzüglich“ für dich bedeutet
- Informiere den Prüfungsservice noch am Prüfungstag (E-Mail, Telefon oder persönlich)
- Besorge dir am selben Tag einen Nachweis (z. B. ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit)
- Reiche den Nachweis sofort im Original ein (kein Scan per Mail)
Wichtig: Du bist selbst dafür verantwortlich, dass alles rechtzeitig ankommt. Verspätete Nachweise können nicht berücksichtigt werden.
Wenn du eine Prüfung bereits begonnen hast und abbrechen musst, informiere zusätzlich die Aufsicht und lass den Abbruch dokumentieren.
- Atteste müssen im Original eingereicht werden (Fristenbriefkasten an Gebäude 4 oder per Post – in der Regel am Prüfungstag)
Es muss eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung sein, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend
- Fremdsprachige Atteste benötigen eine beglaubigte Übersetzung
- In Zweifelsfällen kann eine Bescheinigung durch eine Vertrauensärztin oder einen Vertrauensarzt verlangt werden (§ 13 Abs. 2 S. 2–3 RPO)
Wenn dein Kind krank ist:
Melde dich auch in diesem Fall noch am Prüfungstag beim Prüfungsservice
- Reiche das entsprechende Formular ein
- ärztliche Bescheinigung (Kinderarzt)
- Bestätige, dass du die Betreuung übernehmen musstest
Auch hier gilt: alles unverzüglich einreichen.
Bei technischen Problemen:
- Melde die Störung sofort während der Prüfung
Je nach Situation kann:
- die Bearbeitungszeit verlängert werden
- oder die Prüfung abgebrochen werden (ohne Wertung) (§ 20a Abs. 7 RPO)
Praxis- und Auslandssemester
Du kannst zum Praxis- oder Auslandsstudiensemester zugelassen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Du hast die erforderlichen Kreditpunkte vor Beginn des Praxis- oder Auslandsstudiensemesters erworben.
- Du wirst während des Semesters von einer Professorin oder einem Professor betreut.
- Du hast eine geeignete Praxisstelle oder Gasthochschule gefunden.
Die Praxisstelle suchst du eigenständig. Ein Anspruch auf die Zuweisung eines Praxisplatzes besteht nicht.
Ob die Praxisstelle geeignet ist, entscheidet die betreuende Professorin bzw. der betreuende Professor.
Es wird empfohlen, frühzeitig Professor*innen anzusprechen, um eine Betreuung zu vereinbaren.
Sobald du alle Voraussetzungen erfüllst und eine Praxisstelle oder Gasthochschule gefunden hast, kannst du dein Praxis- bzw. Auslandsstudiensemester anmelden.
Den Antrag auf Zulassung zum Praxis-/Auslandsstudiensemester stellst du online.
Kontakt- und Servicezeiten
Vor-Ort-Support
Zeiten
Dienstag: 10-12 Uhr
Mittwoch: 10-12 Uhr
Donnerstag: 10-12 Uhr
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Dez. Studienangelegenheiten | Prüfungsservice
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Friedrich-Heinrich-Allee 25
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Telefonsprechstunde
Dienstag: 13-15 Uhr
Mittwoch: 10-12 Uhr
Donnerstag: 10-12 Uhr
Fakultät Technologie und Bionik
02821 80673 665
Fakultät Life Sciences
02821 80673 9755
Fakultät Gesellschaft und Ökonomie
02821 80673 9858
Fakultät Kommunikation und Umwelt
02842 90825 134
Wenn du dir nicht sicher bist, in welcher Fakultät du anrufen sollst, findest du die richtige Ansprechperson auch auf der Seite deines Studiengangs im Bereich “Infos für Studierende” unter “Prüfungen”.
Grad keine Sprechzeit? Du kannst uns auch eine E-Mail schreiben:
Team des Prüfungsservices
Leitung
Sandra Thiel
Campus Kleve
Daniëlle Merlet
Lena Neumann
Ann-Kathrin Lennertz
Campus Kamp-Lintfort
Melanie Janssen
Christina Walterfang