Richtlinie zur Ausübung des Hausrechts

Diese Hausordnung gilt für alle hochschuleigenen und angemieteten Gebäude, Außenanlagen und sonstigen Grundstücke. Sie ist rechtsverbindlich für alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule, Nutzer von Hochschuleinrichtungen und für alle Personen, die sich im Gelände der Hochschule Rhein-Waal aufhalten.

Inhaltsübersicht

§1  Geltungsbereich

§2  Hausrecht

§3  Nutzung der Räume

§4  Ordnung innerhalb der Räume

§5  Aushänge

§6  Waffen

§7  Verhaltensregeln

§8  Fundsachen

§9  Verkehrsordnung/Parkplätze

§10  Sicherung und Schutz des Inventars

§11  Arbeitssicherheit

§12  Haftung für Wertgegenstände und Bargeld

§13  Verstöße gegen die Hausordnung

§14  Inkrafttreten

Richtlinie vom 03.09.2024