Melde dich gerne, wenn du Unterstützung zu den folgenden Punkten brauchst:
- die abschließende Bearbeitung deiner anerkannten Studien- und Prüfungsleistungen
- die Organisation deiner Prüfungsanmeldungen über HISinONE
- Leistungsbescheinigungen, Urkunden, Abschlusszeugnisse sowie die Beglaubigungen der vorgenannten Dokumente
- die Beantragung deiner Zulassung zur Bachelor- oder Masterarbeit
- die Beantragung deines Praxis- oder Auslandsstudiensemesters
- die Annahme deiner Abschlussarbeit sowie die Weiterleitung an die Prüferinnen und Prüfer
- das Ausstellen von Zweitschriften deiner Zeugnisse und Urkunden
Leitung
Sandra Thiel
Campus Kleve
Daniëlle Merlet
Lena Neumann
Ann-Kathrin Lennertz
Campus Kamp-Lintfort
Melanie Janssen
Christina Walterfang
So erreichst du uns
Öffnungszeiten
Campus Kleve (Minoritenstraße 1, Gebäude 20)
Campus Kamp-Lintfort (Friedrich-Heinrich-Allee 23, Gebäude 4, EG)
Melde dich für deine Prüfungen einfach über HISinONE an:
https://hisinone.hochschule-rhein-waal.de
Login: Matrikelnummer + Passwort (das gleiche Passwort, das du auch für deinen Hochschul-E-Mail-Account verwendest).
Bitte nutze unbedingt den zentralen Login für Studierende und Mitarbeitende.
Probleme bei der Anmeldung?
Schreib uns innerhalb der Frist unter Angabe deiner Matrikelnummer an:
pruefungsservice@hochschule-rhein-waal.de
Wahlpflicht- & Zusatzfächer
Lege bei der Anmeldung fest:
→ zählt das Fach für deine CP
→ oder ist es ein Zusatzfach
Zusatzfächer:
- erscheinen nicht im Abschlusszeugnis
- zählen nicht für deine Endnote
- Anmeldung nur per Formular (keine Online-Anmeldung)
Wichtig: Deine Entscheidung ist verbindlich und kann nicht geändert werden.
Für Wahlpflichtfächer aus anderen Studiengängen brauchst du die Zustimmung des Prüfungsausschusses (ebenfalls per Formular).
Wichtig zu wissen
- Ohne Anmeldung kann keine Prüfung absolviert werden
- Nach Fristende ist in der Regel keine Anmeldung mehr möglich
Deine Prüfungsphase – alles auf einen Blick
Hier findest du alle wichtigen Prüfungstermine – übersichtlich und schnell, damit du entspannt durch deine Prüfungen kommst.
Hinweis: Weitere Details zu deinen Prüfungen – wie Uhrzeiten, Prüfungsformen oder zugelassene Hilfsmittel – werden von deiner Fakultät jeweils vor Beginn der Prüfungsphase veröffentlicht. Bitte beachte, dass die Fristen zur Abgabe von Studien-, Projekt- oder Hausarbeiten auch außerhalb des Prüfungszeitraums liegen können.
Im Rahmen deines Studiums kannst du entweder ein Praxissemester oder ein Auslandsstudiensemester absolvieren. Beide Optionen bieten dir die Möglichkeit, deine im Studium erworbenen Kenntnisse zu vertiefen und praktische bzw. internationale Erfahrungen zu sammeln.
Praxissemester im In- oder Ausland
Im Praxissemester arbeitest du in einem Unternehmen oder in einer anderen geeigneten Organisation mit. Dabei kannst du die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten praktisch anwenden und erste Einblicke in dein späteres Berufsfeld gewinnen.
Das Praxissemester bietet dir die Möglichkeit:
- praktische Berufserfahrung zu sammeln
- theoretische Kenntnisse aus dem Studium anzuwenden
- Einblicke in betriebliche Abläufe zu erhalten
- Kontakte für deine berufliche Zukunft zu knüpfen
Auslandsstudiensemester
Alternativ zum Praxissemester kannst du ein Studiensemester an einer ausländischen Hochschule absolvieren.
Ein Auslandsstudium ermöglicht dir:
- deine fachlichen Kenntnisse in deiner Studienrichtung zu vertiefen
- interkulturelle Kompetenzen zu entwickeln
- internationale Studienerfahrung zu sammeln
- deine Sprachkenntnisse zu verbessern
Weitere Informationen zum Studium im Ausland findest du hier:
Voraussetzungen für die Zulassung
Du kannst zum Praxis- oder Auslandsstudiensemester zugelassen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Du hast die erforderlichen Kreditpunkte vor Beginn des Semesters erworben.
- Du wirst während des Semesters von einer Professorin oder einem Professor betreut.
- Du hast eine geeignete Praxisstelle oder Gasthochschule gefunden.
Die Praxisstelle suchst du eigenständig. Ein Anspruch auf die Zuweisung eines Praxisplatzes besteht nicht.
Ob die Praxisstelle geeignet ist, entscheidet die betreuende Professorin bzw. der betreuende Professor.
Es wird empfohlen, frühzeitig Professor*innen anzusprechen, um eine Betreuung zu vereinbaren.
Anmeldung
Sobald du alle Voraussetzungen erfüllst und eine Praxisstelle oder Gasthochschule gefunden hast, kannst du dein Praxis- bzw. Auslandsstudiensemester anmelden.
Den „Antrag auf Zulassung zum Praxis-/Auslandsstudiensemester“ stellst du online über folgenden Link:
Anmeldung zur Abschlussarbeit
Die Anmeldung erfolgt online über SharePoint:
https://sharepoint.hochschule-rhein-waal.de/sites/Abschlussarbeit
Themenrückgabe
Du kannst das Thema nur einmal und nur innerhalb der ersten vier Wochen nach Fristbeginn zurückgeben – ohne Angabe von Gründen.
Schreibzeitverlängerung
Die Bearbeitungszeit für Abschlussarbeiten ist in der Rahmenprüfungsordnung und ggf. der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt.
Beispiel: Eine Bachelorarbeit im grundständigen Vollzeitstudium hat eine Bearbeitungszeit von drei Monaten.
Eine Verlängerung von bis zu vier Wochen kann nur auf begründeten Antrag bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gewährt werden – Krankheit oder krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit zählen nicht als Begründung (§ 188 BGB). In solchen Fällen ist nur ein Rücktritt von der Prüfung möglich.
Abgabe der Abschlussarbeit
Deine Thesis muss vollständig und fristgerecht eingereicht werden (§ 188 BGB) – zweifach gedruckt beim Prüfungsservice und elektronisch (PDF) über SharePoint:
https://sharepoint.hochschule-rhein-waal.de/sites/Abschlussarbeit
Zur Fristwahrung reicht entweder die elektronische Version oder die gedruckten Exemplare. Die jeweils andere Form kann später nachgereicht werden. Erst wenn beides vollständig vorliegt, gilt die Abgabe als abgeschlossen.
Bei postalischer Abgabe:
- Der Poststempel muss spätestens auf den letzten Tag der Abgabefrist fallen.
- Bewahre den Einlieferungsbeleg (Datum + Unterschrift) auf.
Postanschriften:
- Hochschule Rhein-Waal, Prüfungsservice (Gebäude 20), Marie-Curie-Str. 1, 47533 Kleve
- Hochschule Rhein-Waal, Prüfungsservice (Gebäude 4), Friedrich-Heinrich-Allee 25, 47475 Kamp-Lintfort
Wenn du die Thesis nicht während der Öffnungszeiten abgeben kannst, wirf sie bitte in einem Umschlag in den fristwahrenden Briefkasten außerhalb von Gebäude 4.
Hinweis:
Fällt die Abgabefrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nächste Werktag als Abgabefrist.
Vergiss nicht: In jedem Exemplar muss eine im Original unterschriebene Eigenständigkeitserklärung enthalten sein.
Reguläre Prüfungsabmeldung, Prüfungsabbruch und Prüfungsunfähigkeit
Du kannst dich ohne Angabe von Gründen von einer Prüfung abmelden – in der Regel bis spätestens 7 Tage vor dem Prüfungstermin (§ 15 Abs. 6 RPO).
Am einfachsten geht das über HISinONE, alternativ schriftlich.
Beispiel: Findet deine Prüfung am Freitag statt, kannst du dich bis Donnerstag der Vorwoche (24:00 Uhr) abmelden.
Wichtig:
- Die Abmeldung zählt nicht als Prüfungsversuch
- Wenn die Online-Abmeldung nicht funktioniert, melde dich sofort beim Prüfungsservice
- Eine Abmeldung ist nicht möglich, wenn du gemäß § 15 Abs. 9 RPO verpflichtend zur Prüfung zugelassen bist
Nach Ablauf der Abmeldefrist gilt:
Wenn du ohne triftigen Grund nicht erscheinst, die Prüfung abbrichst oder nicht fristgerecht abgibst, wird die Prüfung mit 5,0 (nicht bestanden) bewertet (§ 13 Abs. 1 RPO).
Wenn du zugelassen bist, dich aber nicht mehr fristgerecht abmelden kannst, ist nur noch ein Rücktritt aus einem wichtigen Grund möglich.
Wenn du aus einem wichtigen Grund (z. B. Krankheit) nicht teilnehmen kannst, musst du das unverzüglich melden und nachweisen (§ 13 Abs. 2 RPO).