Aufbau des Archivs der Hochschule Rhein-Waal

Das zweijährige Implementierungsprojekt beabsichtigt die Vorbereitung eines dauerhaften Archivbetriebs und verfolgt folgende Ziele:

  • Aufbau einer Infrastruktur zur elektronischen Langzeitarchivierung (digitale Unterlagen, insb. Prozessprodukte der E-Akte) und Ausbau der entsprechenden Ordnungsgrundlagen (Aufbewahrungs- und Archivordnung)
  • Bewertung und Übernahme von Schriftgut (analoge Unterlagen) sowie Groberfassung von Sammlungsgut der Hochschule
  • Beratung und Schulung der aktenführenden Stellen in Fragen der Aufbewahrung und Archivierung
  • Planung von Flächen und Ausstattung des Hochschularchivs sowie Mustererfassung von Schrift- und Sammlungsgut (analog und digital)

Zu den langfristigen Aufgaben des Hochschularchivs werden neben Beratung und Schulung zu Themen der Schriftgutverwaltung (Records Management) vor allem die Überlieferungsbildung in Form der Bewertung der angebotenen Bestände gehören. Zu den archivischen Tätigkeiten zählen ferner die Erschließung der Bestände, ihre Bereitstellung für hochschulische und außerhochschulische Nutzende, die dauerhafte Erhaltung der Archivalien sowie die historische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit.

Anbietung von Unterlagen durch die aktenführende Stelle

Sämtliches Schriftgut, außer solches mit bloßem Tagesinformationswert und solches, auf dessen Übernahme das Hochschularchiv von vornherein verzichtet hat, ist gemäß Aufbewahrungsordnung dem Hochschularchiv anzubieten. Anbietungspflichtige Unterlagen dürfen nicht selbstständig vernichtet werden. 

Unterlagen werden vom Hochschularchiv nach Anbietung bewertet und im Falle der Übernahme durch Ablieferung übernommen.

Eine Übersicht der Unterlagenarten, für die eine unbefristete Vernichtungsgenehmigung besteht, finden Sie im QM-Portal.

Aufbau des Archivs der Hochschule Rhein-Waal

Das zweijährige Implementierungsprojekt beabsichtigt die Vorbereitung eines dauerhaften Archivbetriebs und verfolgt folgende Ziele:

  • Aufbau einer Infrastruktur zur elektronischen Langzeitarchivierung (digitale Unterlagen, insb. Prozessprodukte der E-Akte) und Ausbau der entsprechenden Ordnungsgrundlagen (Aufbewahrungs- und Archivordnung)
  • Bewertung und Übernahme von Schriftgut (analoge Unterlagen) sowie Groberfassung von Sammlungsgut der Hochschule
  • Beratung und Schulung der aktenführenden Stellen in Fragen der Aufbewahrung und Archivierung
  • Planung von Flächen und Ausstattung des Hochschularchivs sowie Mustererfassung von Schrift- und Sammlungsgut (analog und digital)

Zu den langfristigen Aufgaben des Hochschularchivs werden neben Beratung und Schulung zu Themen der Schriftgutverwaltung (Records Management) vor allem die Überlieferungsbildung in Form der Bewertung der angebotenen Bestände gehören. Zu den archivischen Tätigkeiten zählen ferner die Erschließung der Bestände, ihre Bereitstellung für hochschulische und außerhochschulische Nutzende, die dauerhafte Erhaltung der Archivalien sowie die historische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit.

Anbietung von Unterlagen durch die aktenführende Stelle

Sämtliches Schriftgut, außer solches mit bloßem Tagesinformationswert und solches, auf dessen Übernahme das Hochschularchiv von vornherein verzichtet hat, ist gemäß Aufbewahrungsordnung dem Hochschularchiv anzubieten. Anbietungspflichtige Unterlagen dürfen nicht selbstständig vernichtet werden. 

Unterlagen werden vom Hochschularchiv nach Anbietung bewertet und im Falle der Übernahme durch Ablieferung übernommen.

Eine Übersicht der Unterlagenarten, für die eine unbefristete Vernichtungsgenehmigung besteht, finden Sie im QM-Portal.

(Papier-)Unterlagen anbieten

Unterscheidung Aufbewahrung und Archivierung

Aufbewahrungsordnung

In der Ordnung über die Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Dokumenten finden sich die geltenden Regelungen zur Aufbewahrung und Anbietung von Unterlagen. Im Laufe des Implementierungsprojekts sind Ergänzungen zu spezifischen Aufbewahrungsfristen für digitale Unterlagen sowie zur Archivbenutzung vorgesehen.

Eine Übersicht zu den von der AG Hochschularchive NRW empfohlenen Aufbewahrungsfristen für weitere Unterlagenarten sowie auch zu den Übernahmegewohnheiten der Archive finden Sie hier. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Bewertung der angebotenen Unterlagen einzig beim Hochschularchiv liegt.