Hinweisgebersystem

Die Hochschule Rhein-Waal (HSRW) bekennt sich zu effektiver Compliance. Compliance bedeutet die Einhaltung von Recht und Gesetz sowie internen Regeln der Hochschule und die Schaffung von Strukturen, damit sich die Hochschulleitung sowie all ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechtmäßig verhalten können.

In diesem Kontext hat die HSRW eine Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingerichtet: über das nach ISO 27001 zertifizierte Hinweisgebersystem www.safewhistle.info nimmt Herr Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling als unabhängige Compliance-Ombudsperson („Ombudsperson“) Ihre Hinweise entgegen.

Das Hinweisgebersystem steht gemäß § 1 Abs. 1 HinSchG allen Personen offen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden oder offenlegen möchten.

Häufige Fragen

Im Folgenden werden einige häufige Fragen beantwortet. Weitere Informationen finden Sie unter www.safewhistle.info.

Externe Meldestellen

Hinweisgebende Personen können Informationen über Verstöße wahlweise auch an externe Meldestellen melden.