Du suchst den passenden Studiengang?
Auf unserer Website findest du eine Übersicht aller Studiengänge (Vollzeit, dual oder berufsbegleitend). Lies dir die Beschreibungen aufmerksam durch. So bekommst du einen guten Eindruck von den Inhalten.
Du bist noch unsicher? Kein Problem. Du kannst dich für mehrere Studiengänge bewerben. Wenn du eine Zulassung bekommst, kannst du dich vor Ort beraten lassen und dann entscheiden.
Bachelorstudiengänge starten in der Regel nur zum Wintersemester.
Masterstudiengänge starten meist zum Sommer- und Wintersemester.
Die genauen Infos zu deinem Studiengang findest du auf unserer Website.
Alle aktuellen Fristen findest du im Bereich Semesterzeiten und Fristen.
Die Fristen werden veröffentlicht, sobald das Bewerbungsportal geöffnet ist.
Wichtig: Fristen können sich ändern. Schau deshalb regelmäßig auf unsere Website.
Das hängt davon ab, wo du deine Hochschulzugangsberechtigung gemacht hast:
- In Deutschland: Bewirb dich über das Bewerbungsportal der Hochschule.
- Im Ausland: Bewirb dich über uni-assist.
Das Flowchart hilft dir bei der Orientierung.
Nein.
Die Online-Bewerbung reicht aus.
Du musst keine Unterlagen per Post an die Hochschule oder an uni-assist schicken.
Für Bachelorstudiengänge:
- Zulassungsfrei: Du erhältst direkt eine Zulassung im Portal.
- Zulassungsbeschränkt: Die Bescheide werden meist Anfang August verschickt.
Für Masterstudiengänge:
- Zulassungsfrei: Du erhältst nach Prüfung Deiner Unterlagen einen Bescheid.
- Zulassungsbeschränkt: Es gibt ein Auswahlverfahren. Danach bekommst du deinen Bescheid.
Bei Bewerbung über uni-assist:
Deine Bewerbung wird nach Prüfung an die Hochschule weitergeleitet.
Die Entscheidung trifft die Hochschule.
Der Prozess kann etwas dauern. Bitte habe Geduld.
Sobald du deine Zulassung hast, kannst du dein Visum beantragen (falls nötig).
Du hast dich fristgerecht beworben, aber noch nichts gehört?
Dann gibt es noch Chancen:
- Nachrückverfahren
- Losverfahren
Diese finden statt, wenn noch Studienplätze frei sind.
Ablehnungsbescheide werden erst danach verschickt.
Nach deiner Online-Bewerbung bekommst du einen Bescheid.
Wenn du zugelassen wirst, steht darin, bis wann du dich einschreiben kannst.
Du erhältst außerdem ein Merkblatt. Dort steht, welche Unterlagen du brauchst.
Diese Nachweise lädst du einfach im Bewerbungsportal hoch.
Du kannst dich grundsätzlich für mehrere Studiengänge einschreiben.
Aber: Studiengänge sind so aufgebaut, dass sie zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt sind.
Ein paralleles Studium ist daher oft schwierig.
Wichtig: Für zwei zulassungsbeschränkte Studiengänge gleichzeitig kannst du dich in der Regel nicht einschreiben.
Du hast eine Zulassung, möchtest aber einen Dienst machen (z. B. FSJ oder BFD)?
Dann verfällt dein Studienplatz zunächst.
Aber: Du kannst dich danach bevorzugt wieder bewerben.
Das gilt für die nächsten zwei Vergabeverfahren nach deinem Dienst.
Wichtig:
- Hebe deinen Zulassungsbescheid gut auf
- Gib deinen Dienst in der neuen Bewerbung an
- Lade eine Bescheinigung hoch
Wenn für deinen Studiengang ein Grundpraktikum erforderlich ist, dann musst du dies nicht vor Studienbeginn abgeschlossen haben.
Du kannst es auch während des Studiums machen, zum Beispiel in der vorlesungsfreien Zeit.
Wichtig:
Du musst den Nachweis spätestens zur Rückmeldung ins 4. Semester einreichen.
Plane genug Zeit ein, da die Prüfung und Anerkennung dauern kann.
Dein Grundpraktikum muss fachlich zu Deinem Studiengang passen.
Du kannst es in einem passenden Unternehmen absolvieren.
Du hast schon ein Praktikum gemacht?
Dann kannst du prüfen lassen, ob es anerkannt wird.
Dafür reichst du deine Unterlagen im Dekanat deiner Fakultät ein.
Bei Fragen hilft dir die Studiengangsleitung weiter.
Als Gasthörer*in kannst du einzelne Vorlesungen besuchen. Dafür zahlst du eine Gebühr.
Wichtig:
- du kannst keine Prüfungen ablegen
- du kannst keinen Abschluss machen
- du bekommst kein BAföG
- du erhältst kein Deutschlandsemesterticket
Die Gasthörerschaft hat keinen Einfluss auf deine Bewerbung für ein reguläres Studium.
Die Zulassung zur Gasthörerschaft erfolgt auf Antrag.
Du studierst schon an einer anderen Hochschule in Deutschland?
Dann kannst du dich als Zweithörer*in anmelden.
Das bedeutet:
- du kannst Lehrveranstaltungen besuchen
- du kannst auch Prüfungen ablegen
Aber: Du bekommst kein Deutschlandsemesterticket.
Die Zulassung erfolgt auf Antrag.
Nach deiner Ankunft in Kleve oder Kamp-Lintfort gibt es ein paar wichtige Schritte:
1. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
Du musst dich nach dem Einzug anmelden. Das gilt für alle in Deutschland.
Bei einem Umzug musst du dich auch ummelden.
2. Bankkonto eröffnen
Für Miete und andere Zahlungen brauchst du ein Girokonto.
Das kannst du bei einer Bank, Sparkasse oder Post eröffnen.
Viele Banken bieten spezielle Konditionen für Studierende an.
Du brauchst dafür:
- deinen Pass oder Ausweis
- deine Studienbescheinigung
- deine Meldebescheinigung
3. Aufenthaltserlaubnis beantragen
Du bist mit einem Visum eingereist?
Dann musst du eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Dafür gehst du zur zuständigen Ausländerbehörde.
Wenn du Hilfe brauchst, unterstützt dich das Welcome Centre.
Noch Fragen?
Das Team der Zentralen Studienberatung (ZSB) hilft dir schnell und unbürokratisch.