Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit der Hochschule Rhein-Waal

Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Für Träger öffentlicher Belange und öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Richtlinie umgesetzt im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (§ 10 bis § 10e) und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITV NRW.

Geltungsbereich dieser Erklärung

Die Hochschule Rhein-Waal ist bemüht, ihren Webauftritt im Einklang mit der BITV NRW und dem BGG NRW barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: www.hochschule-rhein-waal.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden teilweise die Anforderungen der BITV Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 erfüllt.

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Anforderungen der WCAG 2.2 AA Ziel-Konformität sind derzeit für Webseiten unter www.hochschule-rhein-waal.de nicht immer erfüllt:

  • 1.3.1 HTML-Strukturelemente für Überschriften
    • Überschriften-Struktur ist semantisch noch nicht korrekt
    • erforderliche Kind-Elemente fehlen für Eltern-Elemente
    • Überschrift hat keinen Inhalt
    • <td>-Element (Datenzelle) ist kein Tabellenkopf zugeordnet
  • 1.4.3 Kontraste von Texten ausreichend 
    • Kontraste von Texten sind nicht immer ausreichend. 
  • 2.1.1 Tastatur
    • Fehlender zugänglicher Name für Region
  • 2.5.3 Beschriftung (Label) im Namen
    • Bei Buttons und Links ist der zugängliche Name noch nicht vollständig sichtbar 
  • 3.1.1 HTML-Strukturelemente in Überschriften
    • Hinterlegte Sprache passt nicht zur Seitensprache
    • Fehlender zugänglicher Name für Region
  • 3.1.2 Sprache von Teilen
    • Ungültiger Sprachcode hinterlegt
  • 4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar
    • Links verfügen nicht über verständlichen Linktext
    • Buttons haben keinen zugänglichen Namen
    • ARIA-Rollen haben fehlende Attribute
    • ARIA-Wert oder -Attribut nicht unterstützt
    • Formularfelder haben einen zugänglichen Namen
    • Element hat versteckte fokussierbare Kindelemente

Alle zuvor genannten Punkte werden schnellstmöglich nachgebessert. 

PDF-Dokumente auf unserer Website sind zum Teil nicht barrierefrei. Da es sich um zahlreiche Dateien handelt, wird die Behebung des Problems einige Zeit in Anspruch nehmen.

In die Website eingebundene Videos sind nur teilweise mit Untertiteln versehen. Wir bemühen uns, alle neu von uns selbst erstellten Videos mit Untertiteln zu versehen und bitten um Nachsicht, dass dies bisher nicht für alle zuvor eingestellten Videos erfolgt ist.

Sollten Sie barrierefreie Inhalte benötigen, welche derzeit noch nicht zugängig sind, kontaktieren Sie uns gerne unter marketing(at)hochschule-rhein-waal.de. Wir versuchen in dem Fall zeitnah eine Lösung zu finden.

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 27.08.2026 erstellt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit basiert auf einer Selbstbewertung mittels des Accessibility-Prüftools ‚Eye-Able Audit‘.

Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft am 27.08.2026.

Kontakt und Feedback-Möglichkeit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.hochschule-rhein-waal.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Schicken Sie Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit bitte an marketing(at)hochschule-rhein-waal.de oder nutzen Sie das Kontaktformular zur Barrierefreiheit.

Schlichtungsstelle

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Website www.hochschule-rhein-waal.de an oben genannten Kontakt keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Die Ombudsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Die Ombudsstelle ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW

Telefonisch: (0211) 855-3451.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW.