Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen Bachelorstudiengänge

  • Allgemeine, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil) oder  eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung (Hochschulzugang ohne Hochschulreife)
  • Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse (bei englischsprachigen Studiengängen)
  • Nachweis über das Grundpraktikum bis zur Rückmeldung zum 4. Semester (Näheres regeln die jeweiligen Prüfungsordnungen)

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wird ein Vergabeverfahren durchgeführt, wenn mehr Bewerbungen eingehen, als Studienplätze vorhanden sind (siehe Bewerbungsverfahren Bachelorstudiengänge). Die Ergebnisse des letzten Vergabeverfahrens inklusive NC-Werte können Sie hier einsehen.

 

Zulassungsvoraussetzungen Masterstudiengänge

  • ein erster berufsqualifizierender Abschluss, auf dem der Masterstudiengang aufbaut

    gem. § 49 Abs. 7 Hochschulgesetz
  • Erreichung der Mindestnote für den gewünschten Studiengang (siehe Bewerbungsverfahren Masterstudiengänge)
  • Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse (bei englischsprachigen Studiengängen)

Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen der einzelnen Masterstudiengänge finden Sie in den Studiengangsbeschreibungen der jeweiligen Fakultät sowie in den entsprechenden Prüfungsordnungen der Studiengänge.

Nähere Auskünfte zu den Zugangsvoraussetzungen erteilt die Zentrale Studienberatung.

Bitte beachten Sie auch die FAQ für Studienbewerber.