FAQ Studienbewerber

  1. Wie weise ich „ausreichende Englischkenntnisse“ für einen englischsprachigen Studiengang nach?
  2. Wie weise ich ausreichende Deutschkenntnisse nach?
  3. Ist es möglich, sich mehrmals zu bewerben? Muss ich Prioritäten angeben?
  4. Muss ich nach der Bewerbung über das Bewerberportal noch schriftliche

    Bewerbungsunterlagen einreichen?
  5. Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich über das deutsche oder das internationale

    Bewerberportal bewerben muss.
  6. Wann werden die Zulassungsbescheide verschickt?
  7. Kann ich mich durch eine andere Person einschreiben lassen?
  8. Muss das Grundpraktikum unbedingt vor dem Studium beendet sein?
  9. Wo kann ich das Grundpraktikum absolvieren und können bereits absolvierte

    Praktika als Grundpraktikum anerkannt werden?
  10. Ich habe an einer anderen Hochschule bereits studiert, kann ich mich für ein

    höheres Fachsemester bewerben?
  11. Ich war bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben. Kann ich an

    der HSRW den gleichen /einen ähnlichen Studiengang studieren?
  12. Mit welchen Ausbildungsberufen lassen sich die dualen Studiengänge kombinieren?
  13. Müssen beim berufsbegleitenden Studium der Studiengang und die Berufstätigkeit

    zusammenpassen?
  14. Wird für das berufsbegleitende Studium auch eine ehrenamtliche Tätigkeit /

    ein Praktikum als Berufstätigkeit akzeptiert?
  15. Ich habe mich fristgerecht auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben

    und bis Mitte August noch keine Zulassung erhalten. Gibt es trotzdem die Möglichkeit,

    noch einen Studienplatz zu bekommen?
  16. Ich habe nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf einen zulassungsbeschränkten

    Studiengang beworben. Kann ich einen Studienplatz erhalten?
  17. Ist es möglich, sich für mehr als einen Studiengang einzuschreiben?
  18. Bis wann muss ich mich einschreiben?
  19. Ich kann bis zum Einschreibungstermin nicht alle Unterlagen einreichen.

    Bis wann können sie nachgereicht werden?
  20. Ich habe eine Zulassung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang erhalten,

    werde aber nun einen gesetzlich geregelten Dienst (FSJ, FÜJ, BFD, weltwärts, …)

    absolvieren. Verfällt damit mein Studienplatz?
  21. Ich benötige ein Visum, um in Deutschland zu studieren. Wo finde ich weitere Informationen?
  22. Was unterscheidet Gasthörerschaft vom regulären Studium?
  23. Was unterscheidet Zweithörerschaft vom regulären Studium?

 

1. Wie weise ich „ausreichende Englischkenntnisse“ nach?

Für unsere englischsprachigen Bachelorstudiengänge sind Englischkenntnisse der Niveaustufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens Voraussetzung.

Diese entsprechen sieben Jahre Schulenglisch an einer deutschen Schule.

Bei der Einschreibung können Sie diese Kenntnisse durch einen Vermerk in Ihrem Schulabschlusszeugnis mit der Abschlussnote "ausreichend" oder besser (z.B. Englisch Klasse 5-12 oder Englisch B2) oder durch Einreichung von sieben Jahreszeugnissen nachweisen.

Alternativ können Sie Ihre Englischkenntnisse durch ein anerkanntes Sprachzertifikat (z.B. IELTS oder TOEFL) nachweisen. Der Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein. Eine Übersicht der anerkannten Sprachzertifikate finden Sie hier.

Für einige englischsprachige Masterstudiengänge werden Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 benötigt. Weitere Informationen zu den sprachlichen Anforderungen für die Masterstudiengänge finden Sie hier.

2. Wie weise ich ausreichende Deutschkenntnisse nach?

Für ein Studium in einem deutschsprachigen Studiengang benötigen Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2. Diese entsprechen zum Beispiel DSH 2, Test DaF 4. Ausnahmen in der Niveaustufe gibt es beim Goethe-Zertifikat und beim telc Nachweis. Beim Goethe-Zertifikat muss C2 vorliegen (Großes Deutsches Sprachdiplom - GDS). Beim telc muss ein Zeugnis über die bestandene Prüfung "telc Deutsch C1 Hochschule" vorliegen. Genauere Informationen finden Sie in der "Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT)".

Bitte informieren Sie sich auch in der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs über die sprachlichen Voraussetzungen.

3. Ist es möglich, sich mehrmals zu bewerben? Muss ich Prioritäten angeben?

Sie können online mehrere Bewerbungen abschicken, jedoch ist es nicht möglich Präferenzen anzugeben. Jede Ihrer Bewerbungen steht für sich und Sie können auch für alle Studiengänge, auf die Sie sich beworben haben, eine  Zulassung bekommen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

4. Muss ich nach der Bewerbung noch schriftliche Bewerbungsunterlagen einreichen?

Eine schriftliche Bewerbung per Post ist in der Regel nicht notwendig, außer Sie werden dazu aufgefordert ein bestimmtes Dokument einzureichen. Normalerweise reicht es aus, wenn Sie Ihre Unterlagen bei der Einschreibung vorlegen.

Für die Bewerbung als Zweithörer und  für den Einstieg in ein höheres Fachsemester ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Die Antragsformulare erhalten Sie auf unserer Homepage unter Studieninteressierte > Fristen und Formulare.

Bei beruflich qualifizierten Bewerbern ohne Hochschulzugangsberechtigung werden zusätzlich zur online Bewerbung Dokumente per Post zur Feststellung der beruflichen Qualifikation benötigt (weitere Informationen finden Sie unter Studieninteressierte > Zulassungsvoraussetzungen > beruflich Qualifizierte). Bewerber, die einen gesetzlich geregelten Dienst (FSJ, FÖJ, BFD, weltwärts,…) absolviert haben und Ihr Studium deshalb im Vorjahr nicht antreten konnten, müssen eine entsprechende Bescheinigung und den Zulassungsbescheid aus dem Vorjahr einreichen, um bevorzugt zugelassen werden zu können.

5. Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich über das deutsche Bewerberportal oder über uni-assist bewerben muss.

Bewerbung auf Bachelorstudiengänge:

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben (z.B. Fachhochschulreife, Abitur, Feststellungsprüfung – Studienkolleg, …) können Sie sich über das deutsche Bewerberportal bewerben. Außerdem müssen sich Bewerber, die über eine Anerkennung ihres ausländischen Bildungsabschlusses durch die Zeugnisanerkennungsstelle des Bildungsministeriums verfügen, über das deutsche Bewerberportal bewerben.

Deutsche Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, sollten diese in Deutschland anerkennen lassen, haben jedoch auch die Möglichkeit, sich über uni-assist zu bewerben. Bewerber ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung müssen sich über uni-assist bewerben.

Bewerbung für Masterstudiengänge:

Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, bewerben Sie sich über das Beweberportal der Hochschule. Haben Sie Ihren Bachelorabschluss im Ausland erworben, müssen Ihre Unterlagen durch uni-assist geprüft werden.

Ausnahme sind bereits an der Hochschule Rhein-Waal eingeschriebene Studierende. Diese bwerben sich immer über das Bewerberportal der Hochschule.

6. Wann werden die Zulassungsbescheide verschickt?

Für die zulassungsfreien Studiengänge gilt: Wann Sie eine Zulassung erhalten ist von dem Zeitpunkt Ihrer Bewerbung abhängig. Zwischen Bewerbung und Zulassung können bis zu drei Wochen liegen.

Informationen über den Ablauf des Zulassungsverfahrens für die zulassungsbeschränkten Studiengänge finden Sie unter dem Punkt Bewerbungsverfahren der Bachelorstudiengänge.

7. Kann ich mich durch eine andere Person einschreiben lassen?

Für den Vollzug der Einschreibung ist in der Regel persönliches Erscheinen erforderlich. Über Ausnahmen in besonders begründeten Fällen (z.B. Krankheit) entscheidet die Hochschule. Bitte wenden Sie sich in solchen an die Zentrale Studienberatung

8. Muss das Grundpraktikum unbedingt vor dem Studium beendet sein?

Das Grundpraktikum muss nicht unbedingt zu Beginn des Studiums nachgewiesen werden. Dies ist zwar wünschenswert, jedoch keine Voraussetzung. Es ist lediglich erforderlich, die Praktikumsbescheinigung bis zur Rückmeldung zum 4. Semester bei der Fakultät vorzulegen. Da das Praktikum auch in Teilen absolviert werden kann, sollte es kein Problem darstellen, das Praktikum während der vorlesungsfreien Zeit abzuleisten.

9. Wo kann ich das Grundpraktikum absolvieren und können bereits absolvierte Praktika als Grundpraktikum anerkannt werden?

Das Grundpraktikum muss einen Bezug zu dem Studiengang haben, für den Sie sich einschreiben möchten. Auch die Anerkennung eines bereits absolvierten Praktikums kann geprüft werden. Hierfür geben Sie bitte den Nachweis über Ihr absolviertes Praktikum im Dekanatssekretariat Ihrer Fakultät ab. Für fachliche Fragen, die die Anerkennung betreffen, können Sie sich an den Studiengangsleiter wenden.

10. Ich habe an einer anderen Hochschule bereits studiert, kann ich mich für ein höheres Fachsemester bewerben?

Sie können sich für die Aufnahme in einem höheren Semester zum Winter- und Sommersemester bewerben. Anschließend wird durch die Fakultät geprüft, ob Ihre bisherige Qualifikation ausreicht, um in dem gewünschten Fachsemester zu beginnen und ob noch freie Studienplätze vorhanden sind. Für die Angabe des Semesters können Sie sich an den Studienverlaufsplänen orientieren. Die Bewerbung erfolgt schriftlich auf Antrag. Diesen können Sie im SSC erhalten oder von unserer Homepage unter Fristen und Formulare herunterladen.

11. Ich war bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben. Kann ich an der HSRW den gleichen/einen ähnlichen Studiengang studieren?

Es ist möglich, das Studium an der HSRW in dem gleichen Studiengang fortzusetzen, unter der Bedingung, dass Sie keine Prüfung in dem Studiengang endgültig nicht bestanden haben. Als Nachweis dient eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Haben Sie eine Prüfung in dem Studiengang endgültig nicht bestanden und handelt es sich um einen verwandten oder vergleichbaren Studiengang, so ist der Zugang zum Studium nicht möglich, wenn sich die beiden Studiengänge zu 60 % ähneln. In solchen Fällen, muss zunächste die inhaltliche Nähe zwischen den beiden Studiengängen geprüft werden , bevor Sie eingeschrieben werden können.

12. Mit welchen Ausbildungsberufen lassen sich die dualen Studiengänge kombinieren?

Der Ausbildungsberuf muss mit einem Studiengang kombiniert werden, der dem Ausbildungsberuf nahe steht. Die Hochschule Rhein-Waal bietet nur das Studium an. Die Ausbildungsplatzsuche erfolgt durch die Interessenten in eigener Verantwortung in Absprache mit der Hochschule. Sie benötigen das Einverständnis der jeweiligen Studiengangsleitung. Vor der Einschreibung prüft dann die HSRW, ob die Inhalte des Berufsschulunterrichts durch das Studium abgedeckt werden.

13. Müssen beim berufsbegleitenden Studium der Studiengang und die Berufstätigkeit zusammenpassen?

Nein. Es muss lediglich ein Arbeitsvertrag mit mindestens 20 Wochenstunden vorliegen.

14. Wird für das berufsbegleitende Studium auch eine ehrenamtliche Tätigkeit/ein Praktikum als Berufstätigkeit akzeptiert?

Nein, ehrenamtliche Tätigkeiten und Praktika werden nicht akzeptiert.

15. Ich habe mich fristgerecht auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben und bis Mitte August noch keine Zulassung erhalten. Gibt es trotzdem die Möglichkeit, noch einen Studienplatz zu bekommen?

Wenn im Hauptverfahren nicht alle Studienplätze besetzt werden können, findet anschließend ein Nachrückverfahren statt und im Falle von weiterhin frei bleibenden Studienplätzen wird ein Losverfahren durchgeführt. Erst nachdem das Zulassungsverfahren abgeschlossen ist, ungefähr zu Beginn des Semesters, werden die Ablehnungsbescheide verschickt.

16. Ich habe mich nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben. Kann ich einen Studienplatz erhalten?

Wenn Sie sich nach Ablauf der Bewerbungsfrist beworben haben, können Sie weder im Haupt- noch im Nachrückverfahren einen Studienplatz erhalten. Ihre Bewerbung wird bei einem gegebenenfalls stattfindenden Losverfahren berücksichtigt .

17. Ist es möglich, sich für mehr als einen Studiengang einzuschreiben?

Eine Einschreibung für bis zu drei Studiengänge ist prinzipiell möglich, jedoch sind die Studiengänge vom Inhalt, dem Arbeitsaufwand und den Stundenplänen für das Studium nur eines Studiengangs konzipiert.

18. Bis wann muss ich mich einschreiben?

Nachdem Sie sich über unser Bewerberportal online beworben haben, erhalten Sie auf Grundlage Ihrer Angaben im Bewerberportal einen Bescheid. Wurden Sie zugelassen, finden Sie in Ihrem Bescheid einen Zeitraum, innerhalb dessen Sie sich einschreiben können. Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, wenden Sie sich bitte innerhalb der Frist an die Zentrale Studienberatung.

19. Ich kann bis zum Einschreibungstermin nicht alle Unterlagen einreichen. Bis wann können sie nachgereicht werden?

Fehlende Unterlagen müssen schnellstmöglich nachgereicht werden.

Sollten Sie den Nachweis über den praktischen Teil der Fachhochschulreife nachreichen müssen, ist es notwendig, dass dieser am 30.09. abgeschlossen ist, andernfalls ist eine Einschreibung ausgeschlossen. Deshalb ist bereits bei der Einschreibung ein Nachweis erforderlich, aus dem hervorgeht, dass Sie den Praktischen Teil der FHR vor dem 30.09. beenden.

Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Nachreichung der fehlenden Unterlagen nicht endgültig eingeschrieben werden können und somit auch keinen Studentenausweis/Semesterticket und keine Studienbescheinigungen erhalten.

20. Ich habe eine Zulassung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang erhalten, werde aber nun einen gesetzlich geregelten Dienst (FSJ, FÜJ, BFD, weltwärts, …) absolvieren. Verfällt damit mein Studienplatz?

Wenn Sie den Studienplatz nicht in Anspruch nehmen, verfällt dieser zunächst. Sollten Sie jedoch einen Dienst absolvieren, haben Sie im nächsten Jahr Anspruch auf bevorzugte Zulassung. Dies bedeutet, dass Sie sich in den nächsten zwei Vergabeverfahren nach Beendigung des Dienstes erneut bewerben können. Wichtig: bitte bewahren Sie Ihren Zulassungsbescheid gut auf, da Sie diesen bei der erneuten Bewerbung einreichen müssen. Bei Ihrer Bewerbung tragen Sie bitte an vorgesehener Stelle Ihren Dienst ein und laden eine Bescheinigung über die Ableistung hoch.

21. Ich benötige ein Visum, um in Deutschland zu studieren. Wo finde ich weitere Informationen?

Die Ausländerbehörden des Kreises Kleve und des Kreises Wesel haben auf ihren Internetseiten die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

22. Was unterscheidet Gasthörerschaft vom regulären Studium?

Gasthörern stehen gegen Gebühr ausgewählte Vorlesungen offen. Als Gasthörer ist es nicht möglich, Prüfungen abzulegen oder einen Studienabschluss zu erwerben. Die Teilnahme als Gasthörer hat keine Auswirkung auf eine Bewerbung um einen regulären Studienplatz. Außerdem besteht kein Anspruch auf Studienfinanzierung (BAföG) oder das Semesterticket.



23. Was unterscheidet Zweithörerschaft vom regulären Studium?

Eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende anderer Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland können auf Antrag als Zweithörer*innen mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen zugelassen werden. Es besteht kein Anspruch auf das Semesterticket.