Gesundheitsvorsorge

Gesund bleiben

Die Gesundheitsvorsorge oder auch Krankheitsprävention ergänzt die Gesundheitsförderung und möchte Erkrankungen möglichst frühzeitig erkennen und vermeiden.

Warum ist die Früherkennung von Erkrankungen relevant?

Häufig gehen wir erst zum Arzt, wenn wir bereits krank sind. Dabei können wir durch eine gute und regelmäßige Vorsorge schleichende Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Bluthochdruck oder ernsthafte Rückenbeschwerden frühzeitig erkennen und entsprechend handeln.

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für Personen ab dem 18. Lebensjahr (einmalig) und ab dem 35. Lebensjahr (alle drei Jahre) die Möglichkeit den Gesundheits-Check-up in Anspruch zu nehmen (Bundesministerium für Gesundheit, 2020). Neben Vorsorgemaßnahmen der GKV gibt es auch im beruflichen Setting Möglichkeiten, um der eigenen Gesundheit vorzusorgen. Das BGM der Hochschule konzentriert sich hierbei besonders auf folgende Pflichten und Angebote. 

Arbeitsbedingte Erkrankungen:

Eine arbeitsbedingte Erkrankung ist bereits dann anzunehmen, wenn Belastungs- und Gefährdungspotenziale des Arbeitsplatzes die Gesundheitsstörung beeinflusst, zum Teil verursacht oder verschlimmert haben (z.B. Erkrankungen als Folge psychischer Belastungen am Arbeitsplatz). Es ist auch unerheblich, ob eine individuelle körperliche Veranlagung, altersbedingte Aufbrauchserscheinungen oder außerberufliche Ursachen wesentlich zur Entstehung der Erkrankung beigetragen haben (Landesinstitut für Arbeitsgestaltung NRW).

Präventive Vorsorgeuntersuchungen

Bei den angebotenen Vorsorgeuntersuchungen des BGM handelt es sich um Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen sowie Berufskrankheiten. Vorsorgeangebote werden in drei Kategorien aufgeteilt.

Pflichtvorsorge:

Vorsorge, die der Arbeitgebende bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten zu veranlassen hat. Die Durchführung der erforderlichen Pflichtvorsorge ist Tätigkeitsvoraussetzung. Die Teilnahme an einer Pflichtvorsorge durch die Beschäftigten ist demnach verpflichtend und erforderlich, um die Tätigkeit (weiter) ausüben zu dürfen.

Angebotsvorsorge:

Vorsorge, die der Arbeitgebende bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten anzubieten hat. Für die Beschäftigten ist die Teilnahme an der Angebotsvorsorge jedoch freiwillig.

Wunschvorsorge:

Vorsorge, die der Arbeitgebende den Beschäftigten nach §11 des Arbeitsschutzgesetzes zu ermöglichen hat. Es liegt an den Beschäftigten diesen Anspruch geltend zu machen. Dieser besteht nur dann nicht, wenn aufgrund der Gefährdungsbeurteilung und der getroffenen Schutzmaßnahmen nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen ist.

Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung

"Sitzen ist das neue Rauchen" - wie es immer häufiger zu lesen und hören ist. Dass eine überwiegend sitzende Tätigkeit auch gesundheitsschonend ablaufen kann, zeigen wir hier.

 

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Vorsorge ist stets besser als Nachsorge. Die Bundeszentrale für gesundheitlich Aufklärung leistet einen wichtigen Beitrag zur gesundheitlichen Erhaltung, Vorsorge und Aufklärung und bietet unterschiedliche Materialien und Inhalte zur Gesundheitsbildung.

Die Termine zur freiwilligen Grippeschutzimpfung finden üblicherweise im Herbst statt

Mehr Informationen hier: