Betriebliche Wiedereingliederung (BEM)

🌱 Wieder gesund in den Arbeitsalltag – mit dem BEM der Hochschule Rhein-Waal

 

Wenn Krankheit Sie für längere Zeit aus dem Berufsleben reißt, steht das BEM Ihnen wie ein Wegweiser zur Seite: Es hilft Ihnen, Schritt für Schritt den Weg zurück ins berufliche Leben zu finden – ganz im Sinne Ihres Wohlergehens und mit dem Blick nach vorn.

Laut §167 Abs. 2 SGB IX lädt die Hochschule Sie ein, wenn Sie innerhalb eines Jahres über sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Die Einladung erfolgt schriftlich und ist wie ein Türöffner zu einem vertraulichen Gespräch – ganz auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Auf Wunsch sind auch Interessenvertretungen mit dabei, wenn gemeinsam überlegt wird: Was brauchen Sie, um wieder mit Kraft und Zuversicht arbeiten zu können? Welche Hilfen können die Hochschule oder externe Stellen anbieten, damit Ihre Gesundheit erhalten bleibt?

Das BEM ist ein Angebot, kein Muss – und immer freiwillig. Sie entscheiden, ob Sie diesen Weg mit uns gehen möchten. Und falls Sie Fragen haben: Wir sind für Sie da.

Campus Kamp-Lintfort
Astrid Watkins
Friedrich-Heinrich-Allee 25
47475 Kamp-Lintfort

Raum 04 01 410

  Campus Kleve
Heinz Lippe
Marie-Curie Str. 1
47533 Kleve

Raum 04 EG 035
Tel.: +49 2842 908 25 295
E-Mail: bem@hochschule-rhein-waal.de
  Tel.: +49 2821 806 73 132
E-Mail: bem@hochschule-rhein-waal.de

 

 

Alternativ können Sie Ihre Nachricht zur ersten Kontaktaufnahme über unser Formular senden.

 

Datenschutz

Hinweis zum Datenschutz:
Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden von der Hochschule Rhein-Waal zu den angegebenen Zwecken gespeichert und genutzt. Eine Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an Dritte findet zu keinem Zeitpunkt statt. Die Hochschule Rhein-Waal nutzt Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zusendung des Newsletters oder anderer relevanter Nachrichten der Hochschule. Diese werden Ihnen per Post oder unverschlüsselter E-Mail zugesandt. Sie können diesen Service jederzeit wieder abbestellen. Darüber hinaus sind Sie nach deutschem Recht (§§ 18, 19 DSGNRW) berechtigt, jederzeit Einsicht in die von der Hochschule über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen oder diese zu berichtigen.