Schwerbehindertenvertretung

Anders als die von der Hochschule als Arbeitgeberin gestellte Schwerbehindertenbeauftragte – die auf die betriebliche Einhaltung der Verpflichtungen gegenüber dem Personenkreis der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten achtet – vertritt die selbstgewählte Vertretung der schwerbehinderten Beschäftigten der Hochschule die besonderen Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Kolleginnen und Kollegen. So vermittelt sie bei Bedarf zwischen Betroffenen und Vorgesetzten.

 

Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

Bibliotheksmitarbeiterin

1. Stellvertretung                                        

Akademische Personalentwicklung

2. Stellvertretung

Eventmanagerin

3. Stellvertretung

Leitung Abteilung Netzwerk- und Rechenzentrumsbetrieb