Fahrtkostenerstattung nach Vorstellungsgesprächen
Nach der Teilnahme am Vorstellungsgespräch haben Sie die Möglichkeit eine Reisekostenerstattung nach dem Runderlass des Finanzministeriums zu beantragen.
Dazu benutzen Sie bitte das hier verlinkte Formular.
Der Antrag auf Fahrtkostenerstattung ist spätestens 6 Monate nach dem geführten Vorstellungsgespräch bei der Hochschule Rhein-Waal mit dem hier hinterlegten Formualr einzureichen (§ 3 LRKG).
Hinweis zur Anreise zu einem Vorstellungsgespräch mit dem PKW:
Sollte die Anreise mit einem privaten PKW geplant sein, bitten wir um eine Preisauskunft für ein Ticket der niedrigsten Klasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels für den kürzesten Reiseweg am geplanten Vorstellungstermin. Bitte legen Sie das Vergleichsangebot dem Antrag auf Fahrtkostenerstattung bei. Hintergrund ist die Regelung betreffend Punkt 2 des Runderlasses (s.o.).