Urheberrecht
Am 1. März 2018 ist das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) in Kraft getreten.
Damit verbunden sind neue Regelungen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Bildung und Wissenschaft. Die bildungs- und wissenschaftsspezifischen Schranken (bislang §§ 44a bis 63a UrhG) wurden in den §§ 60a ff UrhWissG zusammengeführt.
Das Gesetz ist zunächst auf 5 Jahre befristet und soll nach 4 Jahren evaluiert werden.
Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Regelungen für Studierende und Lehrende finden Sie hier zusammengefasst:
Hinweise für Bibliotheksbenutzer/innen: Kopieren (analog und digital) von Büchern und Musiknoten
Lernplattformen (elektronische Semesterapparate) an Hochschulen ab 01. März 2018
Informationen zu § 60a UrhG von ELAN e.V.
Neues Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft von iRights.info
Gesetzestexte finden Sie hier:
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte gesamt vom BMJV
Bundesgesetzblatt zum UrhWissG vom 01. September 2017
Gesetzentwurf der Bundesregierung zum UrhWissG mit Anmerkungen vom 07. April 2017