Bachelorstudiengänge

Bewerbung und Zulassung

Für unsere Bachelorstudiengänge können Sie sich nur zum Wintersemester bewerben.

Ab Beginn der Bewerbungsphase können Sie sich online bewerben. Nach erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie eine Bewerbernummer, die Sie bitte bei der weiteren Kommunikation mit der Hochschule nutzen. Die Zulassung zum Einstieg in ein höheres Fachsemester muss gesondert beantragt werden (siehe unten).

Bewerbung für zulassungsfreie Bachelorstudiengänge

Nach Eingang Ihrer Bewerbung über unser online Bewerberportal erhalten Sie automatisch eine Zulassung. Damit Ihnen der Zulassungsbescheid angezeigt wird, müssen Sie den "Antrag auf Einschreibung" ausfüllen. Im Anschluss können Sie Ihren Zulassungsbescheid, inklusive Merkblatt mit allen wichtigen Informationen zu Ihrer Einschreibung, herunterladen. Erst durch Ihre Einschreibung nehmen Sie den Studienplatz an. 

Bewerbung für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge

Allgemeine Informationen für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge

Gehen für einen zulassungsbeschränkten Studiengang mehr Bewerbungen ein als Studienplätze vorhanden sind, findet ein Auswahlverfahren statt. Die Vergabe der Studienplätze ist nach der Vergabeverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt.

Nach Abschluss der Auswahlverfahren bekommen Sie von uns einen Zulassungsbescheid oder – falls Sie keinen Studienplatz erhalten haben – einen Ablehnungsbescheid.
Nach Erhalt des Zulassungsbescheids müssen Sie sich innerhalb der im Bescheid vorgegebenen Frist an der Hochschule Rhein-Waal einschreiben (immatrikulieren). Erst durch die Immatrikulation nehmen Sie Ihren Studienplatz an.

Für fristgemäß eingegangene Bewerbungen gilt: Die Hochschule Rhein-Waal nimmt am koordinierten Versand von Zulassungsbescheiden teil und versendet die Zusagen für zulassungsbeschränkte Studiengänge Anfang August.

Falls Sie keinen Zulassungsbescheid erhalten haben, haben Sie möglicherweise noch eine Chance, einen Studienplatz zu bekommen. Denn soweit zugelassene Bewerber*innen den Studienplatz nicht annehmen wollen und daher nicht immatrikulieren, werden diese Studienplätze im Nachrückverfahren vergeben. Die Nachrückverfahren können frühestens Ende August/Anfang September durchgeführt werden. An diesem Verfahren nehmen Sie automatisch teil, wenn Sie sich fristgerecht um einen Studienplatz beworben haben.

Nach der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen finden nur Berücksichtigung, soweit nach den Nachrückverfahren noch freie Studienplätze vorhanden sind (Teilnahme am Losverfahren).

Bitte beachten Sie, dass die zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) vergeben werden:

  • Bioengineering, B.Sc.
  • Infotronic Systems Engineering, B.Sc.
  • International Business Administration, B.A.
  • International Business and Management, B.A.
  • International Relations, B.A.
  • Kindheitspädagogik, B.A.
  • Psychologie (Arbeits- und Organisationspsychologie), B.Sc.

Wenn Sie sich für einen dieser Studiengänge bewerben möchten, beantragen Sie bitte zunächst über hochschulstart.de Ihre Bewerber-ID (BID) und Ihre Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN). Mit diesen können Sie sich über das Online-Bewerbungsportal der Hochschule Rhein-Waal für die o.g. Studiengänge bewerben.

Weitere Informationen zu den zulassungsbeschränkten Studiengängen erhalten Sie auf den Seiten des Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW).

 

Bewerbung mit Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschland

Sollten Sie Ihr Hochschulzugangsberechtigungen außerhalb Deutschland erworben haben, ist keine direkte Bewerbung über das Bewerberportal der Hochschule Rhein-Waal möglich.

Die Hochschule Rhein-Waal freut sich über Bewerbungen von Studieninteressierten aus der ganzen Welt. Ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für ein Bachelorstudium an der Hochschule Rhein-Waal erfüllen, hängt maßgeblich davon ab, in welchem Land Sie Ihre schulische Ausbildung und ggf. Hochschulbildung absolviert haben.

Die Hochschule Rhein-Waal hat uni-assist mit der administrativen Vorbearbeitung und -prüfung von internationalen Studienbewerbungen beauftragt. Alle internationalen Studienbewerber*innen müssen ihre Bewerbung über uni-assist einreichen. Weitere Informationen zur Bewerbung über uni-assist finden Sie hier.

Eine erste Einschätzung der Wertigkeit Ihrer Ausbildung im Hinblick auf das deutsche Bildungssystem erhalten Sie unter http://anabin.kmk.org/. Auf der Homepage des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) können Sie ebenfalls in Erfahrung bringen, welche Zugangsmöglichkeit Sie grundsätzlich in Deutschland haben.

Sollten Sie sich auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben haben und alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, nimmt Ihre Bewerbung am (oben beschriebenen) Auswahlverfahren teil.

Bewerber*innen mit einer Staatsangehörigkeit aus einem EU-Staat sowie Island, Lichtenstein und Norwegen nehmen, genau wie Bewerber*innen mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung, oder Staatsangehörigkeit am oben beschriebenen Auswahlverfahren für die zulassungsbeschränkten Studiengänge teil.

Für alle anderen Bewerber*innen ist im Auswahlverfahren innerhalb der Vorabquote eine bestimmte Prozentzahl (7 %) festgelegt. Die Bewerberauswahl für diese Quote erfolgt anhand der Durchschnittsnote.
 

Bewerbungsunterlagen für Ihre uni-assist Bewerbung:

1) Hochschulzugangsberechtigung:

Bitte reichen Sie alle Nachweise ein, welche Sie zur Hochschulbildung in Ihrem Heimatland berechtigen. Bitte vergessen Sie nicht, auch die Notenübersichten einzureichen. Auch bereits erlangte Studienerfahrung (im In- und Ausland) kann im Hinblick auf Ihre Hochschulzugangsberechtigung von Bedeutung sein. Ein entsprechender Nachweis sollte in jedem Fall eingereicht werden.

2) Sprachnachweis:

Englischsprachiger Bachelorstudiengang:
Wenn Sie sich für ein Bachelorstudium in englischer Sprache bewerben, müssen Sie ein gültiges Sprachzertifikat mit dem Level B2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen. Akzeptiert werden zum Beispiel folgende Zertifikate: IELTS (academic); TOEFL (iBT). Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ's.

Ein Deutschnachweis ist bei englischsprachigen Studiengängen nicht erforderlich.

Deutschsprachiger Bachelorstudiengang:
Wenn Sie sich für ein Bachelorstudium in deutscher Sprache bewerben, müssen Sie ebenfalls ein gültiges Sprachzertifikat mit dem Level B2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen. Dies machen Sie zum Beispiel durch folgende Zertifikate: TDN 4 oder DSH-2. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ's.

 

Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester

Der Einstieg in ein höheres Fachsemester bedeutet, dass Sie bereits an einer Hochschule fachlich entsprechende Leistungen erbracht haben. Die Bewerbung erfolgt schriftlich auf Antrag. Bitte wenden Sie sich an die Zentrale Studienberatung.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung und freuen uns, Sie demnächst an der Hochschule Rhein-Waal begrüßen zu dürfen.