Betriebliche Wiedereingliederung

Zurück an den Arbeitsplatz

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement oder kurz BEM gehört an der Hochschule Rhein-Waal im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements zu den gesetzlich verpflichtenden Aufgaben der Hochschule als Arbeitgeber und möchte, nach längerer Abwesenheit am Arbeitsplatz, beim Genesungsprozess unterstützen.

Gemäß §167 Abs. 2 SGB IX ist der Arbeitgebende verpflichtet, Beschäftigten, die länger als 6 Wochen innerhalb von 12 Monaten arbeitsunfähig erkrankt sind, Unterstützung bei der Eingliederung in den Arbeitsprozess anzubieten. 

Im Rahmen der Betrieblichen Wiedereingliederung erhalten Sie als Teil des Hochschulpersonals eine Einladung zu einem Gespräch, wenn Sie entsprechend arbeitsunfähig sind/waren. Die verantwortliche Person des BEM versendet in diesem Fall eine schriftliche Einladung zu Ihnen nach Hause und leitet, vorausgesetzt Ihrer Zusage, weitere Schritte ein. Beispielsweise werden, je nach Wunsch, Interessensvertretungen miteinbezogen. Gemeinsam erörtern Sie dann in einem Gespräch Möglichkeiten, wie Ihre Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann oder mit welchen Leistungen und Hilfen durch die Hochschule oder Dritter einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann.

Das BEM versteht sich als freiwilliges Angebot der Hochschule zur Unterstützung ihrer Beschäftigten und ist abhängig von Ihrem Einverständnis zur Teilnahme. Bei offenen Fragen nehmen Sie gerne Kontakt auf. 

 

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