Stichprobenartige 3G-Kontrollen und Ausgabe der Einlassbändchen

Seit 1. Oktober 2021 gilt die neue Coronaschutzverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen. Wesentliche Änderung ist, dass die Hochschulen Erleichterungen bei der 3G-Kontrolle erhalten. Zwar soll eine möglichst umfassende Kontrolle aller Veranstaltungsteilnehmenden sichergestellt werden, dies darf jedoch durch ein System von stichprobenhaften Überprüfungen gewährleistet sein.

Dafür hat die Hochschule ihr Konzept zur Kontrolle der 3G-Regeln aktualisiert. Für die Kontrollen von Studierenden in Lehr- und Prüfungsveranstaltungen bedeutet dies, dass sie an den Kontrollpunkten an den unverändert beschränkten Zugängen in angemessenen Stichproben kontrollieren werden.

Der Zugang zu den Gebäuden erfolgt weiterhin:

Auf dem Campus Kleve:

  • Gebäude 1, 2a, 3, 5 und 10: für den direkten Zugang geöffnet
  • Gebäude 2+3: Zugang über Gebäude 3
  • Gebäude 6-9: Zugang über Gebäude 5
  • Gebäude 11-13: Zugang über Gebäude 10

Auf dem Campus Kamp-Lintfort:

  • Gebäude 1: für den direkten Zugang geöffnet
  • Gebäude 2 und 3: Zugang über Gebäude 2

 

Für eine weitere Erleichterung sollen Einlassbändchen sorgen, die immunisierten Hochschulangehörigen an folgenden Orten und Uhrzeiten ausgehändigt werden:

Campus Kleve:

Am Mittwoch, 6. Oktober 2021, im Testzentrum in Gebäude 5a von 7:00 bis 13:00 Uhr; danach zu den Öffnungszeiten des Testzentrums:

  • Montags          07:00 bis 10:00 Uhr
  • Mittwochs       07:00 bis 10:00 Uhr
  • Freitags           07:00 bis 10:00 Uhr

Campus Kamp-Lintfort:

Am Freitag, 8. Oktober 2021, im Testzentrum/an der Einlasskontrolle im Audimax von 7:00 bis 10:00 Uhr, danach zu den Öffnungszeiten des Testzentrums im Erdgeschoss des Audimax.

  • Montags          07:00 bis 10:00 Uhr
  • Mittwochs       07:00 bis 10:00 Uhr
  • Freitags           07:00 bis 10:00 Uhr

Die Einlassbändchen erlauben bis 28. Februar 2022 einen Zutritt zu den Hochschulgebäuden durch einfaches Vorzeigen. Diese Bändchen dienen beim Einlass in die Gebäude als 3G-Nachweis. Dennoch werden weiterhin stichprobenartige Einlasskontrollen stattfinden. Dafür sind die Impf- und Identitätsnachweise stets mitzuführen und nach Aufforderung vorzuzeigen.

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