Kontaktformular/ FAQ für Studierende

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Sehr geehrte*r Studierende*r,



wir bieten Ihnen auf dieser Seite eine Übersicht oft gestellter Fragen und deren Antwort an. Um dies zu ergänzen, besteht für Sie die Möglichkeit in der betreffenden Textbox Ihre Frage an unser Team zu stellen.

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Übersicht

Übersicht

Stundenplan

Stundenplan

Wo finde ich meinen Stundenplan?

Sie können Ihren Stundenplan auf Moodle unter ihrer Fakultät einsehen. Außerdem sind die Stundenpläne in den Fakultätsgebäuden ausgehängt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat Ihrer Fakultät.

Dieses Feld ist für Ihre spezifische Frage zum Thema Stundenplan vorgesehen.

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Semesterbeitrag

Semesterbeitrag

Auf welches Konto muss ich den Semesterbeitrag überweisen? Und bis wann?

Alle Informationen entnehmen Sie bitte den Rückmeldungshinweisen, die Ihnen per E-Mail zugegangen sind oder unserer Homepage unter Termine und Formulare.

Ich habe die Frist verpasst. Kann ich den Semesterbeitrag noch überweisen und zurückgemeldet werden?

Bitte überweisen Sie den ausstehenden Betrag schnellstmöglich auf unser Konto, da eine Rückmeldung andernfalls nicht möglich ist und informieren Sie uns anschließend per E-Mail, dass Sie die Überweisung getätigt haben.

Alle Informationen entnehmen Sie bitte den Rückmeldungshinweisen, die Ihnen per E-Mail zugegangen sind oder unserer Homepage unter Termine und Formulare.

Ich möchte die Rückerstattung des Semesterbeitrags beantragen.

Bei Rücktritt vom Studium müssen Sie Ihre Studienunterlagen (Semesterticket, Studien- und Bafögbescheinigung) zurückgeben, falls Sie diese bereits erhalten haben. Eine Rückerstattung ist in diesem Fall nur vor dem offiziellen Vorlesungsbeginn für Fachhochschulen in NRW möglich.

Bitte füllen Sie den Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrags aus und reichen Sie diesen fristgerecht im Original im Student Service Centre ein.

Den Antrag finden Sie unter Termine und Formulare.

Dieses Feld ist für Ihre spezifische Frage zum Thema Semesterbeitrag vorgesehen.

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Deutschlandsemesterticket

Semesterticket

Ich habe mein Semesterticket verloren und möchte nun ein neues beantragen.

Bitte kontaktieren Sie die Zentrale Studienberatung, um eine Verlustbescheinigung auszufüllen.

Die Angaben auf meinem Semesterticket sind fehlerhaft/ meine Daten haben sich geändert.

Bitte kontaktieren Sie in die Zentrale Studienberatung, um ein neues Semesterticket zu beantragen. Um Änderungen an Ihrem Studierendenkonto durchzuführen, benötigen wir Ihre Originaldokumente (z.B. Personalausweis, Reisepass, Heiratsurkunde).

Dieses Feld ist für Ihre spezifische Frage zum Thema Semesterticket vorgesehen.

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IT-Support

IT-Support

Ich habe mein Passwort/Nutzernamen vergessen/verloren.

Bitte kontaktieren Sie den IT-Service.

Ich kann mich nicht im HIS-Portal / moodle-Portal / Hochschul-Email-Account anmelden.

Bitte kontaktieren Sie den IT-Service.

Dieses Feld ist für Ihre spezifische Frage zum Thema IT- Support vorgesehen.

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Änderung persönlicher Daten

Änderung persönlicher Daten

Änderung von Namen und Geschlechtseintrag

Studierende der Hochschule Rhein-Waal können Namen und Geschlechtseintrag in den von der Hochschule verwalteten Datenbanken ändern lassen. Aktuell gibt es vier Optionen zur Erfassung des Geschlechts: männlich, weiblich, divers, keine Angabe.

Grundsätzlich wird Studierenden empfohlen, sich den „Ergänzungsausweis“ der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (DGTI, www.dgti.org) zu beschaffen, um den Unterschied zwischen Personalausweis und Studiendokumenten erklären zu können. Dieser enthält den Wunschnamen und das Wunschgeschlecht, aber auch die Nummer des aktuellen Personalausweises.

Vor der formlosen Antragsstellung besteht die Möglichkeit einer persönlichen Beratung durch die Zentrale Studienberatung. Der Antrag muss mindestens die Formulierung enthalten, dass die antragstellende Person verbindlich erklärt, dass sie die Verantwortung für potentielle rechtliche Konsequenzen und Risiken der beantragten Änderung übernimmt. Zudem ist der Antrag eigenhändig zu unterschreiben und an Hochschule Rhein-Waal, Abteilung Studierendenservice, Marie-Curie-Straße 1, 47533 Kleve zu richten. Eine formlose Mail genügt nicht.

Zeugnisse und Urkunden werden (auch nachträglich) auf den Wunschnamen ausgestellt. Bei der nachträgliche Ausstellung von Abschlussdokumenten hat die Person einen formlosen Antrag an die Abteilung Prüfungsservice zu stellen. Der Antrag muss mindestens die Formulierung enthalten, dass die antragstellende Person verbindlich erklärt, dass sie die Verantwortung für potentielle rechtliche Konsequenzen und Risiken der beantragten Änderung übernimmt. Zudem ist der Antrag eigenhändig zu unterschreiben und an Hochschule Rhein-Waal, Abteilung Prüfungsservice, Marie-Curie-Straße 1, 47533 Kleve zu richten. Eine formlose Mail genügt nicht.

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Prüfungsangelegenheiten

Prüfungsangelegenheiten

Wo und wann erhalte ich Prüfungseinsicht?

Für die Prüfungseinsicht ist Ihre Fakultät zuständig.

Wie kann ich mich für eine Prüfung anmelden/abmelden?

Sie werden zu gegebener Zeit eine E-Mail mit allen relevanten Informationen zur Prüfungsanmeldung/-abmeldung an Ihren Hochschul-Account erhalten.

Dieses Feld ist für Ihre spezifische Frage zum Thema Prüfungsangelegenheiten vorgesehen.

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Studiengangswechsel

Studiengangswechsel

Ich möchte in das 1. Fachsemester eines zulassungsfreien Studiengangs wechseln. Was muss ich tun?

So lange die Möglichkeit besteht, sich über unser Online-Bewerberportal für den gewünschten Studiengang zu bewerben, nutzen Sie diese Möglichkeit. Ein Studiengangwechsel ist in zulassungsfreien Studiengängen nach Ablauf der Online-Bewerbungsfristen nicht mehr möglich!

Ich möchte in das 1. Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studiengangs wechseln. Was muss ich tun?

Ist der Studiengang zulassungsbeschränkt und Sie wollen sich für das 1. Fachsemester neu bewerben, müssen Sie sich, wie auch alle anderen externen Bewerber, online bis zum 15.07. für das Wintersemester bewerben. Die Bewerbung zum Sommersemester ist bei Bachelor-Studiengängen leider nicht möglich.

Ich möchte in ein höheres Fachsemester eines zulassungsfreien Studiengangs wechseln. Was muss ich tun?

Sie haben die Möglichkeit den Wechsel des Studienganges mit einem Antragsformular für das Sommersemester bis zum 15.01. und für das Wintersemester bis zum 15.07. zu beantragen. Sie erhalten das Formular bei der Zentralen Studienberatung.

Für den Wechsel müssen Sie ausreichend CP nachweisen können (die Anzahl wird vom zuständigen Prüfungsausschuss festgelegt). Zudem müssen Sie eine für den Fachbereich gültige HZB vorweisen können.

Es kann jedoch keine Garantie für die Genehmigung eines Wechsels in das höhere Fachsemesters geben, jeder Fall wird individuell geprüft.

Ich möchte in ein höheres Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studiengangs wechseln. Was muss ich tun?

Sie haben die Möglichkeit den Wechsel des Studienganges mit einem Antragsformular für das Sommersemester bis zum 15.03. und für das Wintersemester bis zum 15.09. zu beantragen. Sie erhalten das Formular bei der Zentralen Studienberatung.

Für den Wechsel müssen Sie ausreichend CP nachweisen können (die Anzahl wird vom zuständigen Prüfungsausschuss festgelegt). Zudem müssen Sie eine für den Fachbereich gültige HZB vorweisen können.

Es kann jedoch keine Garantie für den Wechsel in das höhere Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studiengangs geben, da es eine festgelegte Anzahl von zu vergebenden Plätzen gibt. Sollte es keinen freien Platz geben, kann einem Wechsel in das höhere Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studiengangs nicht stattgegeben werden!

Kann ich meine Credit Points aus einem anderen Studiengang anerkennen lassen?

In Ihrer Fakultät (Sekretariat des Dekanats oder Sekretariat des Prüfungsausschusses) erhalten Sie einen Antrag auf Anerkennung bisheriger Prüfungsleistungen. Diesen reichen Sie dort zusammen mit den Nachweisen über die Leistungen ein. Ihr Antrag wird dann geprüft.

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Beurlaubung

Beurlaubung

Aus welchen Gründen und wie kann ich mich beurlauben lassen?

Eine Beurlaubung kann nur aus einem wichtigen Grund erfolgen. Welche Gründe für eine Beurlaubung berücksichtigt werden können, finden Sie unter § 9 der Einschreibungsordnung.

Bitte füllen Sie gegebenenfalls den Antrag auf Beurlaubung aus und reichen diesen fristgerecht im Original im Student Service Centre ein.

Dieses Feld ist für Ihre spezifische Frage zum Thema Beurlaubung vorgesehen.

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Exmatrikulation

Exmatrikulation

Wie kann ich mich exmatrikulieren?

Bitte füllen Sie den Antrag auf Exmatrikulation aus und reichen Sie diesen im Original im Student Service Centre ein.

Kann ich mein Semesterticket bei einer Exmatrikulation behalten?

Wenn Sie sich zum Ende des Semesters exmatrikulieren, dürfen Sie Ihr Semesterticket behalten.



Wenn Sie sich vor dem Ende des Semesters exmatrikulieren, müssen Sie Ihr Semesterticket zusammen mit dem Antrag auf Exmatrikulation im Student Service Centre abgeben.

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Zusätzliche Hinweise1
Andere Anfrage
Studierende(r)

Studierende(r)

Art des Studiums
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Persönlicher Termin mit der Zentralen Studienberatung

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