Kontaktformular & FAQ für Studieninteressierte

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Sehr geehrte*r Studieninteressierte*r,



auf dieser Seite bieten wir Ihnen eine Übersicht oft gestellter Fragen und deren spezifische Antwort an. Um dies zu ergänzen, besteht für Sie die Möglichkeit in der betreffenden Textbox Ihre Frage an unser Team zu stellen.

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Übersicht

Übersicht

Bewerbungsverfahren

Bewerbungsverfahren

Muss ich schriftliche Bewerbungsunterlagen einreichen?

Nein. Bitte befolgen Sie die beschriebenen Schritte im Bewerberportal.

Es ist nicht notwendig, Ihre Bewerbungsunterlagen per Post an die Hochschule Rhein-Waal zu schicken, außer Sie werden dazu aufgefordert (beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber, Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber, Wahrnehmung des Studienplatzes nach einem (freiwilligen) Dienst). Erst bei der Einschreibung müssen Sie Ihre Originaldokumente vorzeigen.

Wie und wann kann ich mich bewerben? Über welches Online-Portal?

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung oder bei Masterbewerbungen Ihren Bachelorabschluss in Deutschland erworben haben, können Sie sich über das deutsche Bewerberportal auf unserer Website bewerben. Außerdem müssen sich Bewerber/innen, die über eine Anerkennung ihres ausländischen Bildungsabschlusses durch die Zeugnisanerkennungsstelle des Bildungsministeriums verfügen, über das deutsche Bewerberportal bewerben. Alle Informationen zum Bewerbungszeitraum und –verfahren finden Sie unter Studieninteressierte.

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung oder bei Masterbewerbungen Ihren Bachelorabschluss im Ausland erworben haben, müssen Sie sich über uni-assist bewerben. Alle Informationen zum Bewerbungszeitraum und –verfahren finden Sie unter: Bewerbungsverfahren für Bachelorstudiengänge bzw. Bewerbungsverfahren für Masterstudiengänge.

Kann ich mich für mehrere Studiengänge bewerben?

Ja, Sie können online mehrere Bewerbungen abschicken. Bitte beachten Sie: Dies kann bei zulassungsbeschränkten Studiengängen anders sein. Bitte versichern Sie sich vorher mit uns rück.

Ich habe bereits an einer anderen Hochschule studiert, kann ich mich für ein höheres Fachsemester bewerben?

Sie können sich für die Aufnahme in einem höheren Semester zum Winter- und Sommersemester mit einer nationalen Hochschulzugangsberechtigung bewerben. Anschließend wird durch die Fakultät geprüft, ob Ihre bisherige Qualifikation ausreicht, um in dem gewünschten Fachsemester zu beginnen und ob noch freie Studienplätze vorhanden sind. Für die Angabe des Semesters können Sie sich an den Studienverlaufsplänen orientieren. Die Bewerbung erfolgt schriftlich auf Antrag. Diesen können Sie bei der Zentralen Studienberatung erhalten oder von unserer Homepage unter Fristen und Formulare herunterladen.

Bewerber*innen mit einer internationalen Hochschulzugangsberechtigung müssen sich über uni-assist bewerben.

Ich war bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben, kann ich an der HSRW den gleichen / einen ähnlichen Studiengang studieren?

Es ist möglich, das Studium an der HSRW in dem gleichen Studiengang fortzusetzen, unter der Bedingung, dass Sie keine Prüfung in dem Studiengang endgültig nicht bestanden haben. Als Nachweis dient eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Haben Sie eine Prüfung in dem Studiengang endgültig nicht bestanden und handelt es sich um einen verwandten oder vergleichbaren Studiengang, so ist der Zugang zum Studium nicht möglich, wenn sich die beiden Studiengänge zu mindestens 60 % ähneln. In solchen Fällen, muss zunächste die inhaltliche Nähe zwischen den beiden Studiengängen geprüft werden , bevor Sie eingeschrieben werden können.

Dieses Feld ist für Ihre spezifische Frage zum Berbungsverfahren vorgesehen.

Beurteilung von Eignung der eigenen Qualifikationen

Beurteilung von Eignung der eigenen Qualifikationen

Für Bewerber/innen mit internationalen Qualifikationen: Kann ich mich mit meinen Qualifikationen für ein Studium bewerben und eine Zulassung erhalten?

Ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für ein Bachelorstudium/ Masterstudium an der Hochschule Rhein-Waal erfüllen, hängt maßgeblich davon ab, in welchem Land Sie Ihre schulische Ausbildung und ggf. Hochschulbildung absolviert haben. Eine erste Einschätzung der Wertigkeit Ihrer Ausbildung im Hinblick auf das deutsche Bildungssystem erhalten Sie unter www.anabin.kmk.org. Auf der Website des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) können Sie ebenfalls in Erfahrung bringen, welche Zugangsmöglichkeit Sie grundsätzlich in Deutschland haben.

Die Hochschule Rhein-Waal hat uni-assist mit der administrativen Vorbearbeitung und -prüfung von internationalen Studienbewerbungen beauftragt. uni-assist überprüft die Echtheit und Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen und bewertet die ausländischen Zeugnisse nach den Bewertungsvorschlägen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZaB) bei der Kultusministerkonferenz (KMK). Bitte beachten Sie, dass alle internationalen Studienbewerber/innen sich über das uni-assist Bewerberportal bewerben müssen. Eine Bewerbung in anderer Form ist in diesen Fällen nicht möglich!

Dieses Feld ist für Ihre spezifische Frage zur Eignung der eigenen Qualifikationen vorgesehen.

Sprachkenntnisse

Sprachkenntnisse

Welche Englischtests akzeptiert die HSRW?

Für unsere englischsprachigen Bachelorstudiengänge sind Englischkenntnisse der Niveaustufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens Voraussetzung.

Diese entsprechen sieben Jahren Schulenglisch an einer deutschen Schule.

Bei der Einschreibung können Sie diese Kenntnisse durch einen Vermerk in Ihrem deutschen Schulabschlusszeugnis (z.B. Englisch Klasse 5-12 oder Englisch B2) oder durch Einreichung von sieben deutschen Jahreszeugnissen nachweisen.

Alternativ können Sie Ihre Englischkenntnisse durch Vorlage der anerkannten Sprachzertifikate TOEFL oder IELTS nachweisen. Der Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein. Eine Übersicht der anerkannten Sprachzertifikate finden Sie hier.

Für einige unserer Masterstudiengänge werden Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 benötigt. 

Wie weise ich ausreichende Deutschkenntnisse nach?

Für ein Studium in einem deutschsprachigen Studiengang benötigen Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2. Diese entsprechen zum Beispiel DSH 2, Test DaF 4. Ausnahmen in der Niveaustufe gibt es beim Goethe-Zertifikat und beim telc Nachweis. Beim Goethe-Zertifikat muss C2 vorliegen (Großes Deutsches Sprachdiplom - GDS). Beim telc muss ein Zeugnis über die bestandene Prüfung "telc Deutsch C1 Hochschule" vorliegen. Genauere Informationen finden Sie in der "Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT)".

Bitte informieren Sie sich auch in der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs über die sprachlichen Voraussetzungen.

Dieses Feld ist für Ihre spezifische Frage zum Thema Englischkenntnisse vorgesehen.

Vorpraktikum/Grundpraktikum

Vorpraktikum/Grundpraktikum

Muss das Vorpraktikum/Grundpraktikum unbedingt vor dem Studium beendet sein?

Das Vorpraktikum/Grundpraktikum muss nicht unbedingt zu Beginn des Studiums nachgewiesen werden. Dies ist zwar wünschenswert, jedoch keine Voraussetzung. Es ist lediglich erforderlich, die Praktikumsbescheinigung bis zur Rückmeldung zum 4. Semester bei der Fakultät vorzulegen. Da das Praktikum auch in Teilen absolviert werden kann, sollte es kein Problem darstellen, das Praktikum während der vorlesungsfreien Zeit abzuleisten.

Wo kann ich das Vorpraktikum/Grundpraktikum absolvieren und können bereits absolvierte Praktika als Vorpraktikum anerkannt werden?  

Das Vorpraktikum/Grundpraktikum muss einen Bezug zu dem Studiengang haben, für den Sie sich einschreiben möchten. Auch die Anerkennung eines bereits absolvierten Praktikums kann geprüft werden. Hierfür geben Sie bitte den Nachweis über Ihr absolviertes Praktikum im Dekanatssekretariat Ihrer Fakultät ab. Für fachliche Fragen, die die Anerkennung betreffen, können Sie sich an den Studiengangsleiter wenden.

Dieses Feld ist für Ihre spezifische Frage zum Thema Vorpraktikum vorgesehen.

Bewerbungsstatus

Bewerbungsstatus

Wie ist der Status meiner Bewerbung?

Darüber kann leider keine Auskunft gegeben werden. Wir bitten Sie, nach Möglichkeit von Einzelanfragen über den Status Ihrer Bewerbung abzusehen, da diese in der zu erwartenden Anzahl nicht individuell zu bearbeiten sind.

Haben Sie sich auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben, erhalten Sie erst eine Antwort im Rahmen der Durchführung des Auswahlverfahrens. Haben Sie sich auf einen zulassungsfreien Studiengang beworben und die Benachrichtigung erhalten, dass Ihre Unterlagen geprüft und an die Hochschule weitergegeben wurden, können bis zu drei Wochen vergehen, bis Sie eine Antwort erhalten.

Wenn Sie sich bereits beworben haben, können Sie online den Status Ihrer Bewerbung abfragen oder weitere Unterlagen hochladen.

Gibt es noch freie Plätze im Studiengang …?

In den zulassungsfreien Studiengängen gibt es Plätze im ersten Semester, solange man sich online bzw. über uni-assist bewerben kann. In den zulassungsbeschränkten Studiengängen werden die Plätze für das erste Semester im Haupt- und Nachrückverfahren an die Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich fristgerecht beworben haben. Bewerbungen, die nach dem 15.07. für das Wintersemester bzw. 15.01. für das Sommersemester (nur für Masterstudiengänge) eingehen, können nur im Rahmen eines eventuell stattfindenden Losverfahrens berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens hierüber keine Auskunft gegeben werden kann.

Wann werden die Zulassungsbescheide verschickt?

Für die zulassungsfreien Studiengänge gilt: Wann Sie eine Zulassung erhalten ist von dem Zeitpunkt Ihrer Bewerbung abhängig. Zwischen Bewerbung und Zulassung können bis zu drei Wochen liegen.

Informationen über den Ablauf des Zulassungsverfahrens für die zulassungsbeschränkten Studiengänge finden Sie auf der Internetseite zum Bewerbungsverfahren der Bachelorstudiengänge.

Ich habe mich fristgerecht auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben und bis Mitte August noch keine Zulassung erhalten. Gibt es trotzdem die Möglichkeit, noch einen Studienplatz zu bekommen?

Wenn im Hauptverfahren nicht alle Studienplätze besetzt werden können, findet anschließend ein Nachrückverfahren statt und im Falle von weiterhin frei bleibenden Studienplätzen wird ein Losverfahren durchgeführt. Erst nachdem das Zulassungsverfahren abgeschlossen ist, ungefähr zu Beginn des Semesters, werden die Ablehnungsbescheide verschickt.

Ich habe mich nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben. Kann ich einen Studienplatz erhalten?

Wenn Sie sich nach Ablauf der Bewerbungsfrist beworben haben, können Sie weder im Haupt- noch im Nachrückverfahren einen Studienplatz erhalten. Ihre Bewerbung wird bei einem gegebenenfalls stattfindenden Losverfahren berücksichtigt .

Dieses Feld ist für Ihre spezifische Frage zum Thema Bewerbungsstatus vorgesehen.

Einschreibung

Einschreibung

Welche Unterlagen muss ich zur Einschreibung mitbringen?

Alle Informationen zur persönlichen Einschreibung finden Sie im Anhang der E-Mail, die auch Ihren Zulassungsbescheid enthält (Merkblatt).

Kann ich mich durch eine andere Person einschreiben lassen?

Für den Vollzug der Einschreibung ist in der Regel persönliches Erscheinen erforderlich. Über Ausnahmen in besonders begründeten Fällen (z.B. Krankheit) entscheidet die Hochschule.

Kann ich mich schriftlich einschreiben lassen?

Sie können sich in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Krankheit) schriftlich einschreiben lassen. In diesem Fall benötigen wir sämtliche zur Einschreibung erforderlichen Unterlagen (siehe Merkblatt des Zulassungsbescheids). Allerdings senden Sie uns bitte auf keinen Fall Originale Ihrer Zeugnisse zu, sondern reichen diese bitte als beglaubigte Kopien ein! Da Sie bei einer schriftlichen Einschreibung Ihren Personalausweis / Reisepass nicht vorlegen können, würden wir zudem Ihre Geburtsurkunde sowie ggf. Ihre Heiratsurkunde benötigen.

Können Unterlagen nachgereicht werden, die nicht bei der Einschreibung vorliegen?

Fehlende Unterlagen müssen schnellstmöglich nachgereicht werden!

Sollten Sie den Nachweis über den praktischen Teil der Fachhochschulreife nachreichen müssen, ist es notwendig, dass dieser am 30.09. abgeschlossen ist, andernfalls ist eine Einschreibung ausgeschlossen. Deshalb ist bereits bei der Einschreibung ein Nachweis erforderlich, aus dem hervorgeht, dass Sie den praktischen Teil der FHR vor dem 30.09. beenden werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Nachreichung der fehlenden Unterlagen nicht endgültig eingeschrieben werden können.

Einschreibungsfrist:

Für das Wintersemester: 15. Oktober

Für das Sommersemester: 15. April

Ist es möglich, sich für mehr als einen Studiengang einzuschreiben?

Eine Einschreibung für bis zu drei Studiengänge ist prinzipiell möglich, jedoch sind die Studiengänge vom Inhalt, dem Arbeitsaufwand und den Stundenplänen für das Studium nur eines Studiengangs konzipiert.

Bis wann muss ich mich einschreiben?

Nachdem Sie sich über unser Bewerberportal online beworben haben, erhalten Sie auf Grundlage Ihrer Angaben im Bewerberportal einen Bescheid. Wurden Sie zugelassen, finden Sie in Ihrem Bescheid einen Zeitraum, innerhalb dessen Sie sich einschreiben können. Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, wenden Sie sich bitte innerhalb der Frist an die Zentrale Studienberatung.

Ich habe eine Zulassung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang erhalten, werde aber nun einen gesetzlich geregelten Dienst (FSJ, FÜJ, BFD, Weltwärts, …) absolvieren. Verfällt damit mein Studienplatz?

Wenn Sie den Studienplatz nicht in Anspruch nehmen, verfällt dieser zunächst. Sollten Sie jedoch einen Dienst absolvieren, haben Sie im nächsten Jahr Anspruch auf bevorzugte Zulassung. Dies bedeutet, dass Sie sich in den nächsten zwei Vergabeverfahren nach Beendigung des Dienstes erneut bewerben können. Wichtig: Bitte bewahren Sie Ihren Zulassungsbescheid gut auf, da Sie diesen bei der erneuten Bewerbung einreichen müssen. Bei Ihrer Bewerbung tragen Sie bitte an vorgesehener Stelle Ihren Dienst ein und laden eine Bescheinigung über die Ableistung hoch.

Dieses Feld ist für Ihre spezifische Frage zum Thema Einschreibung vorgesehen.

Semesterbeitrag

Semesterbeitrag

Auf welches Konto muss ich den Semesterbeitrag überweisen? Und bis wann?

Alle Informationen entnehmen Sie bitte den Rückmeldungshinweisen, die Ihnen per E-Mail zugegangen sind oder unserer Website unter Termine und Formulare.

Ich habe die Frist verpasst. Kann ich den Semesterbeitrag noch überweisen und zurückgemeldet werden?

Bitte überweisen Sie den ausstehenden Betrag schnellstmöglich auf unser Konto, da eine Rückmeldung andernfalls nicht möglich ist und informieren Sie uns anschließend per E-Mail, dass Sie die Überweisung getätigt haben. Bitte beachten Sie, dass gemäß Satzung der Erhebung von Hochschulabgaben an der Hochschule Rhein-Waal eine Gebühr für die verspätete Rückmeldung anfällt. Alle Informationen entnehmen Sie bitte den Rückmeldungshinweisen, die Ihnen per E-Mail zugegangen sind oder unserer Website unter Termine und Formulare.

Ich möchte die Rückerstattung des Semesterbeitrags beantragen.

Bei einem Rücktritt vom Studium müssen Sie Ihre Studienunterlagen (Semesterticket, Studien- und Bafögbescheinigung) zurückgeben, falls Sie diese bereits erhalten haben. Eine Rückerstattung ist in diesem Fall nur vor dem offiziellen Vorlesungsbeginn für Fachhochschulen in NRW möglich.

Bitte füllen Sie den Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrags aus und reichen Sie diesen fristgerecht im Original in der Zentralen Studienberatung Centre ein:

Den Antrag finden Sie unter Termine und Formulare.

Dieses Feld ist für Ihre spezifische Frage zum Thema Semesterbeitrag vorgesehen.

Semesterticket

Semesterticket

Wann erhalte ich mein Semesterticket?

Sie erhalten Ihr Semesterticket nach Ihrer erfolgreichen Einschreibung bzw. Rückmeldung.

Ich habe mein Semesterticket verloren und möchte nun ein neues beantragen.

Bitte kontaktieren Sie in die Zentrale Studienberatung, um eine Verlustbescheinigung zu erhalten.

Die Angaben auf meinem Semesterticket sind fehlerhaft / meine Daten haben sich geändert.

Bitte kontaktieren Sie die Zentrale Studienberatung, um ein neues Semesterticket zu beantragen. Um Änderungen an Ihrem Studierendenkonto vorzunehmen, benötigen wir Ihre Originaldokumente (z.B. Personalausweis, Reisepass, Heiratsurkunde).

Dieses Feld ist für Ihre spezifische Frage zum Thema Semesterticket vorgesehen.

Berufsbegleitendes und duales Studium

Berufsbegleitendes und duales Studium

Müssen beim berufsbegleitenden Studium der Studiengang und die Berufstätigkeit zusammenpassen?

Nein, dies ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "berufsbegleitendes Studium".

Wird für das berufsbegleitende Studium auch eine ehrenamtliche Tätigkeit / ein Praktikum als Berufstätigkeit akzeptiert?

Nein, ehrenamtliche Tätigkeiten und Praktika werden nicht akzeptiert.

Mit welchen Ausbildungsberufen lassen sich die dualen Studiengänge kombinieren?

Der Ausbildungsberuf muss mit einem Studiengang kombiniert werden, der dem Ausbildungsberuf nahe steht. Die Hochschule Rhein-Waal bietet nur das Studium an. Die Ausbildungsplatzsuche erfolgt durch die Interessenten in eigener Verantwortung in Absprache mit der Hochschule. Sie benötigen das Einverständnis der jeweiligen Studiengangsleitung. Vor der Einschreibung prüft dann die HSRW, ob die Inhalte des Berufsschulunterrichts durch das Studium abgedeckt werden.

Dieses Feld ist für Ihre spezifische Frage zum berufsbegleitende Studium vorgesehen.

Wohnungssuche

Wohnungssuche

Ich benötige Hilfe bei der Wohnungssuche. An wen kann ich mich wenden?

Hier finden Sie Hinweise zur Wohnungssuche.

Sie können unser Welcome Centre kontaktieren.

Dieses Feld ist für Ihre spezifische Frage zum Thema Wohnungssuche vorgesehen.

Andere Anfrage

Andere Anfrage

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Ich benötige ein Visum, um in Deutschland zu studieren. Wo finde ich weitere Informationen?

Die Ausländerbehörden des Kreises Kleve und des Kreises Wesel haben auf ihren Internetseiten die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Was unterscheidet Gasthörerschaft vom regulären Studium?

Gasthörern stehen gegen Gebühr ausgewählte Vorlesungen offen. Als Gasthörer ist es nicht möglich, Prüfungen abzulegen oder einen Studienabschluss zu erwerben. Die Teilnahme als Gasthörer hat keine Auswirkung auf eine Bewerbung um einen regulären Studienplatz. Außerdem besteht kein Anspruch auf Studienfinanzierung (BAföG) oder das Semesterticket.

Was unterscheidet Zweithörerschaft vom regulären Studium?

Eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende anderer Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland können auf Antrag als Zweithörer oder Zweithörerinnen mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen zugelassen werden. Es besteht kein Anspruch auf das Semesterticket.

Wo kann ich einen Antrag auf Anerkennung bisheriger Prüfungsleistungen stellen?

Im  Prüfungssekretariat Ihrer Fakultät erhalten Sie einen Antrag auf Anerkennung bisheriger Prüfungsleistungen. Diesen reichen Sie dort zusammen mit den Nachweisen über die Leistungen ein. Je nach Fakultät sind ggf. Fristen zu beachten bis wann ein Antrag eingereicht werden muss (zum Beispiel nur innerhalb der ersten beiden Hochschulsemester und nur zu Beginn des Semesters), es ist daher ratsam sich so früh wie möglich zu informieren und den Antrag schnellstmöglich zu stellen.

Andere Anfrage.

Studieninteressierte(r)

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Studienmodell

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Art des Studiums
Persönlicher Termin mit der Zentralen Studienberatung

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