SemesterTicket VGN

Tarifbestimmungen

Das SemesterTicket ist nur für die ordentlich Studierenden einer Hochschule in der VGN erhältlich.

Voraussetzung ist ein Vertrag zwischen verfasster Studierendenschaft (ASTA) dieser Hochschule und einem VGN-Verkehrsunternehmen über die Abnahme von SemesterTickets. Berechtigt sind alle ASten im Sinne des Wissenschaftlichen Hochschulgesetzes, des Fachhochschulgesetzes bzw. des Kunsthochschulgesetzes. Ersatzweise kann auch die Verwaltung einer Hochschule mit einem VGN-Unternehmen einen Vertrag schließen.

Das SemesterTicket gilt für beliebig häufige Fahrten innerhalb des VGN-Gemeinschaftstarifraums nur für den Inhaber. Das SemesterTicket ist nicht auf andere Personen übertragbar und gilt nur für den Inhaber in Verbindung mit einem amtlichen Reisepass, Personalausweis, Führerschein oder dem internationalen Studierendenausweis (und evtl. einer amtlichen Meldebescheinigung) aus dem der Wohnsitz hervorgeht.

Meldet sich ein Studierender nach Beginn des Semesters verspätet zurück, so hat er keine Fahrberechtigung für den zurückliegenden Zeitraum des neuen Semester. Gleiches gilt für die Immatrikulation. Die Fahrberechtigung erlischt bei Exmatrikulation. Eine Erstattung von Fahrgeld für Studierende, die die Hochschule im Laufe des Semesters verlassen wird durch die Verkehrsunternehmen nicht vorgenommen. Weiterhin begründet die Nichtausnutzung des SemesterTickets keinen Anspruch auf Erstattung von Beförderungsentgelt. Ein Umtausch gegen andere Tickets ist ausgeschlossen.

Das SemesterTicket gilt bei Eisenbahnverkehrsunternehmen in der 2. Wagenklasse. Der Übergang in die 1. Wagenklasse, auch mit ZusatzTicket, ist nicht möglich.

Montags bis freitags ab 19 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines Jahres ganztägig bis Betriebsschluss kann der Inhaber eines SemesterTickets eine Person mitnehmen. Ein Fahrrad kann, soweit im Rahmen der betrieblichen Belange möglich, unentgeltlich im Rahmen der Fahrradmitnahme gemäß Anlage 10 des VGN-Tarifs mitgenommen werden.

Der Studierendenausweis, die Immatrikulationsbescheinigung bzw. die „Studienbescheinigung“ – jeweils mit eingedruckter oder eingestempelter Fahrberechtigung - gilt als Ticket im Sinne des Verbundtarifs.

Im Übergangsverkehr zu anderen Kooperationsräumen gelten die Bestimmungen des Verkehrsunternehmens, auf dessen Fahrzeugen sich der Fahrgast befindet.

Geltungszeitraum

SemesterTicket

Fachhochschulen

Sommersemester: 01.03.2014 bis 31.08.2014

Wintersemester: 01.09.2014 bis 28.02.2015

Universitäten

Sommersemester: 01.04.2014 bis 30.09.2014

Wintersemester: 01.10.2014 bis 28.03.2015