Promotionsrecht geht an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen

Der Wissenschaftsrat empfiehlt die Verleihung des Promotionsrechts an das Promotionskolleg der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen. Damit sind die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) ihrem Ziel, unabhängig von der Kooperation mit Universitäten Doktortitel zu verleihen, ein Stück näher gekommen.

Am 8. Juli 2022 stellte der Wissenschaftsrat die Ergebnisse seiner Begutachtung des „Promotionskollegs für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen“ vor. In einer Pressemitteilung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft heißt es, der Wissenschaftsrat empfehle der Landesregierung, „dem Promotionskolleg für eine Probezeit von zunächst sieben Jahren das Promotionsrecht zu verleihen. Das Promotionskolleg wurde im Dezember 2020 gegründet und soll als zentrale Organisationseinheit der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen künftig eigenständige Promotionsverfahren und die Verleihung des Doktorgrads ermöglichen. Bislang sind Promotionen für Studierende dieser Hochschulen nur in Kooperation mit einer Universität möglich. Nach Ablauf der Probezeit will der Wissenschaftsrat eine erneute Begutachtung vornehmen.“

Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft, Ina Brandes, bewertet dies positiv und hebt hervor: „Wir brauchen die innovative und anwendungsnahe Forschung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften, um Herausforderungen wie den Klimawandel oder die Digitalisierung zu meistern. Mit dem eigenständigen Promotionsrecht für das Promotionskolleg wollen wir die anwendungsorientierte Forschung in Nordrhein-Westfalen stärken und das Studium noch attraktiver machen. Die Empfehlung des Wissenschaftsrats gibt uns dafür ordentlich Rückenwind“, sagt Brandes.

Auch Dr. Oliver Locker-Grütjen, Präsident der Hochschule Rhein-Waal, bezeichnet diese Empfehlung als einen Meilenstein für die nordrhein-westfälische Hochschullandschaft: „Das Promotionskolleg NRW eröffnet den Hochschulen für angewandte Wissenschaften die Möglichkeit, selbständig Doktortitel zu vergeben. Dies ist ein positives Signal in die Qualität und Bedeutung angewandter Forschung.“ Bislang waren Promotionen an HAW nur im Rahmen von kooperativen Promotionen gemeinsam mit Universitäten möglich. „Damit wird die Leistung unserer Professorinnen und Professoren in der anwendungsorientierten Forschung honoriert. Gleichzeitig ist dies für unsere Absolvent*innen ein großer Schritt in Richtung Bildungsgerechtigkeit“, so Locker-Grütjen.

Nun wird die Landesregierung die Stellungnahme des Wissenschaftsrates auswerten und die Verleihung des Promotionsrechts an das Promotionskolleg NRW (PK NRW) prüfen. Das Promotionskolleg NRW wird von 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Nordrhein‐Westfalen getragen. Grundlage für die Arbeit des PK NRW ist das Hochschulgesetz von 2019, in dem vorgesehen ist, dass das Land NRW dem PK NRW nach einer erfolgreichen Begutachtung durch den Wissenschaftsrat das Promotionsrecht verleihen kann.

Weitere Informationen und Quellen

Pressemitteilung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft vom 8. Juli 2022

Pressemitteilung des Promotionskollegs NRW vom 8. Juli 2022

 

 

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