Keine Hochschulreife? - Studium ohne Allgemeine oder Fachhochschulreife
Auf dieser Seite möchten wir Sie über den Hochschulzugang ohne Allgemeine oder Fachhochschulreife informieren und Sie bei dem Einstieg in das Studium unterstützen.
Die Hochschule Rhein-Waal bietet in der beruflichen Bildung qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern ohne Fachhochschulreife oder Abitur weitere Hochschulzugangsmöglichkeiten gemäß Berufsbildungshochschulzugangsverordnung vom 07.10.2016 (BBHZVO).
Bewerberinnen und Bewerber, die in der beruflichen Bildung qualifiziert sind, können sich auf Studiengänge bewerben, die zu einem Bachelorabschluss führen (sog. erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss). Bewerbungen für Masterstudiengänge sind leider nicht möglich, da als Zugangsvoraussetzung immer ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss nötig ist.
Wer kann sich bewerben?
1. Zugang auf Grund beruflicher Aufstiegsfortbildung
Meisterinnen, Meister und vergleichbar Qualifizierte haben unmittelbaren Zugang zu allen Studiengängen. Allerdings müssen hierfür die studiengangsspezifischen Voraussetzungen (etwa Sprachnachweis, Praktikum oder in einigen Studiengängen auch Eignungsfeststellungsprüfung) vorliegen
Voraussetzung gemäß § 2 BBHZVO: Zugang zum Studium hat, wer einen der folgenden Abschlüsse einer Aufstiegsfortbildung erlangt hat:
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2. Zugang auf Grund fachlich entsprechender Berufsausbildung und beruflicher Tätigkeit
Bewerberinnen und Bewerber mit fachlich entsprechender Berufsausbildung und beruflicher Tätigkeit haben Zugang zu Studiengängen, die ihrer beruflichen Ausbildung und Tätigkeit fachlich entspricht. Zusätzlich müssen die studiengangsspezifischen Voraussetzungen (etwa Sprachnachweis, Praktikum oder in einigen Studiengängen auch Eignungsfeststellungsprüfung) vorliegen.
Voraussetzungen gemäß § 3 BBHZVO:
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3. Zugang auf Grund einer Zugangsprüfung oder eines Probestudiums
Bewerberinnen und Bewerber, deren Berufsausbildung und berufliche Tätigkeit nicht fachlich entsprechend sind, dürfen nach erfolgreich abgelegter Zugangsprüfung oder Probestudium einen Studiengang aufnehmen, der nicht ihrer beruflichen Ausbildung und Tätigkeit entspricht. Darüber hinaus müssen die studiengangsspezifischen Voraussetzungen (etwa Sprachnachweis, Praktikum oder in einigen Studiengängen auch Eignungsfeststellungsprüfung) vorliegen.
Voraussetzungen gemäß § 4 BBHZVO:
WICHTIG: Als Berufstätigkeit gilt auch, wenn man hauptverantwortlich und selbstständig einen Familienhaushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind oder einem pflegebedürftigen Angehörigen führt bzw. geführt hat. Näheres regelt die Rechtsverordnung. Als berufliche Tätigkeiten werden außerdem anerkannt:
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In zulassungsbeschränkten Studiengängen müssen fachfremde Bewerberinnen und Bewerber eine Zugangsprüfung ablegen, in zulassungsfreien Studiengängen können sie zwischen einer Zugangsprüfung und einem mindestens zweisemestrigen Probestudium wählen.
Erst nach erfolgreichem Probestudium kann eine endgültige Einschreibung erfolgen. Ein Probestudium gilt als erfolgreich, wenn nach zwei Semestern durchschnittlich mindestens 20 Leistungspunkte nach dem Europäischen Credit-Transfer-System erworben wurden.
Durch die Zugangsprüfung wird festgestellt, ob die sich bewerbende Person die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für das Studium des angestrebten Studiengangs erfüllt. Inhalt der Prüfung ist allgemeines und fachbezogenes Wissen; die Prüfung weist i.d.R. schriftliche und mündliche Prüfungsteile auf. Auf der Webseite der LRK finden Sie weitere Informationen zum Thema "Zugangsprüfung" sowie eine Musterprüfung für Ihre Vorbereitung.
So bewerben Sie sich
Die Prüfung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung erfolgt durch die Hochschule Rhein-Waal.
Hierzu müssen Sie den Antrag auf Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation einreichen (Papierformular). Einzelheiten zu den einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Formular. Beachten Sie bitte die Bewerbungsfristen (siehe unten).
Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung müssen Sie sich um einen Studienplatz bewerben. Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerberportal der Hochschule. Die Bewerbung ist nur gültig, wenn sowohl der Antrag als auch die Online Bewerbung eingereicht wurden.
Sollten Sie an der Zugangsprüfung teilnehmen, müssen Sie sich nach bestandener Zugangsprüfung ebenfalls online für einen Studienplatz bewerben. In der Online-Bewerbung geben Sie bitte die Note der Zugangsprüfung als Ihre HZB-Note ein.
Bewerbungsfristen
Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme an der Zugangsprüfung endet für das Wintersemester am 1. April, für das Sommersemester am 1. Oktober (Ausschlussfristen). Für die Bewerbung zur Aufnahme des Studiums ohne Zugangsprüfung gelten die üblichen Bewerbungsfristen; für das Wintersemester ist dies der 15.07.