Informationen zur Gasthörerschaft für Flüchtlinge

Die Hochschule Rhein-Waal steht den Menschen offen, die bei uns Schutz, Unterstützung und neue Perspektiven suchen. Flüchtlinge sind herzlich dazu eingeladen, die Hochschule kennenzulernen und als Gasthörer an ausgewählten Vorlesungen teilzunehmen.

Neben Vorträgen im Rahmen des Studium Generale können auch in diesem Semester wieder Vorlesungen als Gasthörer*in besucht werden. Angesprochen sind Interessierte, die sich in einem speziellen Fachbereich weiterbilden möchten. Vorlesungen werden in deutscher oder englischer Sprache in den verschiedenen Studiengängen der drei Fakultäten am Campus Kleve und der Fakultät Kommunikation und Umwelt am Campus Kamp-Lintfort angeboten. Weitere Informationen zum Programm für Gasthörer finden Sie kurz vor Beginn der Vorlesungszeit hier.

Interessierte Flüchtlinge haben die Möglichkeit, sich im bei der Zentralen Studienberatung der Hochschule Rhein-Waal als Gasthörer*in anzumelden. Die Hochschule erlässt den Gasthörerbeitrag für registrierte Flüchtlinge, so dass sie die Hörerkarte kostenlos erhalten. Eine Hörerkarte umfasst den regelmäßigen Besuch der entsprechenden Vorlesung im Sommersemester von März bis Juli und im Wintersemester von September bis Januar.

Bitte beachten Sie die Besonderheiten einer Gasthörerschaft:

  • Es stehen ausgewählte Vorlesungen offen.
  • Gasthörer können keine Prüfungen ablegen und somit keinen Abschluss erwerben.
  • Die Teilnahme hat keine Auswirkung auf eine Bewerbung um einen regulären Studienplatz.
  • Es besteht kein Anspruch auf Studienfinanzierung (BAföG) oder das Semesterticket.
  • Das Ergebnis des Asylverfahrens wird durch ein Gasthörerstudium nicht beeinflusst.

Selbstverständlich bietet die Hochschule Rhein-Waal Flüchtlingen auch die Möglichkeit, ein reguläres Studium aufzunehmen. Informationen zum Studienangebot finden Sie unter Studiengänge und -modelle.

Für allgemeine Information zu den Studiengängen, zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren sowie zur Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung. Auch das Welcome Centre steht Ihnen zu Fragen rund um das Studierendenleben gerne zur Verfügung.

 

Alle Fakten zur Gasthörerschaft von Flüchtlingen im Überblick

Teilnehmer: Volljährige Asylbewerber*innen im Anerkennungsverfahren (Aufenthaltsgestattung) können als Gasthörer zugelassen werden.

Lehrangebot: Offen stehen alle Vorlesungen, die im Gasthörer-Programm veröffentlicht sind. Auch die Bibliothek kann genutzt werden.

Zulassung: Für die Teilnahme ist eine Zulassung als Gasthörer sowie die Gasthörerkarte erforderlich, die vom Student Service Centre ausgestellt wird.

Kosten: Anerkannten Flüchtlingen, die als Gasthörer zugelassen werden, entstehen keine Kosten.

Prüfungen/Abschlüsse: Gasthörer können keine Prüfungen ablegen oder Abschlüsse erwerben. Auf Wunsch wird aber gerne eine Teilnahmebescheinigung erstellt.

Sprachkenntnisse: Für ein Gasthörerstudium müssen keine speziellen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Da die Vorlesungen in deutscher oder englischer Sprache abgehalten werden, sollten die Teilnehmer*innen allerdings ausreichende Kenntnisse der entsprechenden Sprache mitbringen.

Deutschkurse: Für das Sommersemester 2016 besteht für Flüchtlinge, die ernsthaft planen, einen Studienabschluss an der Hochschule Rhein-Waal zu erwerben, die Möglichkeit der kostenlosen Teilnahme an Kursen in Deutsch als Fremdsprache. Weitere Information dazu gibt das International Center.

Kontakte: Anträge auf Gasthörerschaft können bei der Zentralen Studienberatung eingereicht werden. Anträge zur Teilnahme an Kursen in Deutsch als Fremdsprache richten Sie bitte direkt an das Sprachenzentrum (s.o.). Über die studentische Hochschulgruppe Refugee Support soll der direkte Kontakt zu den Flüchtlingen hergestellt und jeweils individuelle Unterstützung abgestimmt werden.