Erfindungen und Patente

Auf der folgenden Seite finden Sie Informationen und nützliche Links zum Thema Erfindungen und Schutzrechte.

Schutz von Erfindungen

Durch wissenschaftliches Arbeiten und anwendungsnahe Forschungsprojekte entstehen häufig Erfindungen mit großem Innovationspotenzial und entsprechenden industriellen Verwertungsmöglichkeiten. Die Hochschule Rhein-Waal möchte Sie dabei unterstützen, Ihre Erfindungen besser erkennen, bewerten und schützen zu können. Mit einem Schutzrecht schützen Sie Ihr geistiges Eigentum und stärken neben Ihrem wissenschaftlichen Profil auch Ihre Chancen bei der Einwerbung von Drittmitteln.

Das ZFIT bietet Ihnen eine umfassende und individuelle Beratung im Bereich Erfindungen und Patente an und begleitet Sie von der Idee bis zur Verwertung. Dabei wird eng mit der Patentverwertungsgesellschaft PROvendis GmbH zusammengearbeitet.

 

Verpflichtungen von Erfindern und Arbeitgeber

Laut dem Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbNErfG) sind die Beschäftigten einer Hochschule dazu verpflichtet, jede getätigte Erfindung bei ihrem Arbeitgeber zu melden (§ 5 ArbNErfG).

Auf der anderen Seite verpflichtet sich die Hochschule, in Anspruch genommene Diensterfindungen mit den damit verbundenen Kosten als Schutzrecht (entweder Patent oder Gebrauchsmuster) anzumelden und der Erfinderin oder dem Erfinder 30 % der Verwertungserlöse zukommen zu lassen.

 

Voraussetzungen für ein Patent

Um eine Erfindung als Patent anmelden zu können, muss Ihre Erfindung

  • neu sein
  • auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen
  • und gewerblich anwendbar sein.

Um den Anspruch auf ein Schutzrecht für Ihre Erfindung nicht schon im Vorfeld zu gefährden, dürfen Sie vor der Anmeldung zum Patent weder schriftlich, mündlich noch durch offenkundige Vorbenutzung Ihre Erfindung der Öffentlichkeit vorstellen.

 

Sie haben eine Erfindung gemacht?

Sehen Sie sich die weitere Vorgehensweise unter Downloads in der Grafik "Von der Erfindung zum Patent" an.

Das Formular Erfindungsmeldung, welches Sie zur Einreichung Ihrer Erfindung im ZFIT nutzen können, finden Sie im QM-Portal.

Weitere Fragen werden auch in den FAQ behandelt.