Neuer Kanzler an der Hochschule Rhein-Waal (PM)

Michael Strotkemper wird neuer Kanzler an der Hochschule Rhein-Waal und leitet damit zukünftig die Hochschulverwaltung. Der 34-jährige Diplom-Kaufmann tritt das seit dem 1. August 2016 vakante Amt des Kanzlers an.

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Michael Strotkemper ist am 26. Oktober 2017 von der Hochschulwahlversammlung der Hochschule Rhein-Waal zum neuen Kanzler gewählt worden. Der Diplom-Kaufmann komplettiert das Präsidium der Hochschule. Seine Amtszeit dauert zunächst acht Jahre.

Die Präsidentin der Hochschule Rhein-Waal, Dr. Heide Naderer, sieht der Zusammenarbeit mit dem neuen Präsidiumsmitglied mit Freude entgegen: „Mit Michael Strotkemper haben wir einen kompetenten Kanzler gefunden. Herr Strotkemper bringt wesentliche Erfahrungen aus dem Hochschulbereich mit, von denen die Hochschule Rhein-Waal in den nächsten Jahren sicherlich profitieren wird.“

Seit 2012 war Strotkemper in verschiedenen Positionen an der Universität Duisburg-Essen tätig, zuletzt als Vertretung des Kanzlers. Zusammen mit der Hochschulpräsidentin, Dr. Heide Naderer, Professor Dr. Jens Gebauer als Vizepräsident für Forschung und Entwicklung, Professorin Dr. Marion Halfmann als Vizepräsidentin für Studium, Lehre und Weiterbildung und Professor Dr. Georg Hauck als Vizepräsident für Personal- und Organisationsentwicklung, Diversity bildet Strotkemper nun das Präsidium der Hochschule Rhein-Waal.

In Attendorn geboren, studierte der Sauerländer Betriebswirtschaftslehre an der Universität Siegen. Seine berufliche Laufbahn begann er im Jahr 2008 als Consultant bei der PricewaterhouseCoopers AG WPG in Siegen. Als Referent für das kaufmännische Rechnungswesen wechselte Strotkemper im Jahr 2012 zur Universität Duisburg-Essen, wo er verschiedene Funktionen in der Verwaltung wahrnahm, jüngst als Vertretung und Abwesenheitsvertretung des Kanzlers in unterschiedlichen Angelegenheiten.

Wahlverfahren

Seit dem 1. Oktober 2014 ist das neue Hochschulgesetz (HG NRW) in Kraft. Auf Grundlage dieses Gesetzes hat sich am 9. Februar 2017 die Hochschulwahlversammlung als neues Gremium der Hochschule Rhein-Waal konstituiert. Die zentrale Aufgabe der Hochschulwahlversammlung ist die Wahl bzw. Abwahl der Mitglieder des Präsidiums.

Die Hochschulwahlversammlung besteht zur Hälfte aus sämtlichen Mitgliedern des Senats und zur Hälfte aus sämtlichen Mitgliedern des Hochschulrats. Stimmberechtigte Mitglieder der Hochschulwahlversammlung sind alle stimmberechtigten Senatsmitglieder sowie die externen Mitglieder des Hochschulrats.

Am 26. Oktober stand in der Sitzung der Hochschulwahlversammlung die Wahl zur Besetzung der Stelle der Kanzlerin/des Kanzlers auf der Tagesordnung. Der Senat und der Hochschulrat haben zur Vorbereitung dieser Wahl je drei Mitglieder in eine Findungskommission entsandt. Diese hat die Ausschreibung sowie das Auswahlverfahren vorgenommen und präsentierte der Hochschulwahlversammlung nun ihren Vorschlag.

Da der Senat über mehr stimmberechtigte Mitglieder verfügt als der Hochschulrat, die Stimmen der beiden Hälften jedoch im gleichen Verhältnis zueinander stehen (§ 22a Abs. 1 HG NRW), wurden die Stimmen mit einem Faktor gewichtet, der zu einem gleichen Stimmverhältnis führt.