Geplante Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Studierende durch die NRW-Landesregierung darf nicht zu finanziellen Kürzungen führen

Die geplante Einführung von Studiengebühren für internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern wird sicherlich Auswirkungen auf die Hochschule Rhein-Waal haben – ob dies eher positiv oder negativ sein wird, hängt von vielen noch zu klärenden Faktoren in der Umsetzung dieses Vorhabens durch die neue Landesregierung ab.

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Ungeklärt ist, ob die neue Regierung plant, ggfs. Haushaltskürzungen im Wissenschaftsbereich mit der geplanten Einführung der Studiengebühren aufzufangen – so wie dies in Baden-Württemberg der Fall ist. Hier sollen die Mehreinnahmen allen Hochschulen zugutekommen, um die Haushalte aller Hochschulen stabil zu halten. Falls in NRW keine Kürzungen im Wissenschaftsetat beabsichtigt sind, die alle Hochschulen treffen würden, dann muss es selbstverständlich sein, dass die Einnahmen der Studiengebühren der internationalen Studierenden auch den Hochschulen direkt zukommen, die durch eine bessere Betreuung und einem umfangreichen englischsprachigen Angebot – an der Hochschule Rhein-Waal werden 75% der Lehre in Englisch angeboten – quantitativ und qualitativ anders belastet sind als eine Hochschule ohne internationale Ausrichtung und mit nur einer geringen Anzahl an Nicht-EU-Studierenden. Aktuell kommen 41% der an der Hochschule Rhein-Waal eingeschriebenen Studierenden aus Nicht-EU-Ländern.



Wenn die deutschen Hochschulen sich weiter internationalisieren wollen – und Wissenschaft ist und bleibt nur international denkbar und erfolgreich – dann müssen die Hochschulen auch weltweit alle Talente einladen können, in Deutschland zu studieren – unabhängig von den Einkommen der Eltern. Es muss also selbstverständlich sein, dass bedürftige, aber begabte Studierende auch weiterhin für ein Studium an die Hochschule Rhein-Waal oder andere Hochschulen in NRW kommen können. Es fehlt derzeit jedoch in NRW

a.) an einem funktionierenden Stipendiensystem, das soziale Kriterien vorrangig berücksichtigt (das ist bei dem (bundesweiten) Deutschlandstipendium nicht der Fall) und



b.) an einer systematischen Möglichkeit in Deutschland, die soziale Bedürftigkeit der Studierenden aus dem Nicht-EU-Ausland belastbar und schnell zu prüfen. Ob die generelle Kategorie „Herkunft aus einem Entwicklungsland“ ausreicht, hier entsprechend zu differenzieren, ist nicht zu erwarten.

Mit dem Aufwand der Information, Prüfung, Auswahl und Begleitung dieser noch zu etablierenden neuen Verfahren – die Hochschule Rhein-Waal hatte zum Wintersemester 2016/17 über 5.700 Bewerbungen aus dem Nicht-EU-Ausland – dürfen nicht die Hochschulen belastet werden, die sich um Weltoffenheit und eine internationale Wissenschaft bemühen und nunmehr durch einen neuen, enormen Verwaltungsaufwand in ihrem Handeln beschränkt werden.



Zudem bleibt Grundlage für ein lebendiges Wissenschaftssystem, dass Austausch und Kooperation über alle Grenzen möglich bleiben, so dass natürlich weder Austausch-, noch Kooperationsabkommen mit ausländischen Hochschulen noch Doppel-, Duale- Abschlüsse betroffen sein können und dürfen. Der „Bestandsschutz“ für die derzeit eingeschriebenen Nicht-EU-Studierenden muss ebenfalls selbstverständlich sein.

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