FAQ für Studierende
- Wo bekomme ich ein neues Passwort für HIS, Moodle, meinen Email-Account?
- Wo finde ich meinen Stundenplan?
- Wie kann ich meine Adresse ändern?
- Ist eine Rückmeldung zum 4. Semester ohne Grundpraktikum möglich?
- Ist ein Wechsel des Studiengangs innerhalb der HSRW möglich?
- Ich plane ein Auslandssemester, wie bekomme ich weitere Informationen?
- Ist eine Befreiung vom Mobilitätsbeitrag möglich?
- Aus welchen Gründen kann ich mich beurlauben lassen?
- Ich werde im nächsten Semester ein Auslandssemester absolvieren. Muss ich mich zurückmelden?
- Wo finde ich das Curriculum meines Studiengangs?
- Ich habe auch eine Zulassung bei einer anderen Hochschule bekommen und werde das Studium an der HSRW nicht antreten. Kann ich den Semesterbeitrag zurückerstattet bekommen?
- Ich möchte mich exmatrikulieren lassen. Kann ich meinen Studierendenausweis behalten?
- Wo kann ich einen Antrag auf Anerkennung bisheriger Prüfungsleistungen stellen?
- Woher bekomme ich für die Ausländerbehörde eine Bescheinigung über den Studienverlauf?
- Was muss ich beachten, bevor ich ins Praxis-/Auslandssemester gehe?
- Ich benötige Hilfe bei der Bewerbung um einen Praktikumsplatz. An wen kann ich mich wenden?
1. Wo bekomme ich ein neues Passwort für HIS, Moodle, meinen Email-Account?
Neue Passwörter für HIS, Moodle und Ihren E-Mail-Account erhalten Sie beim IT-Service. Passwörter für die einzelnen Lehrveranstaltungen in Moodle erhalten Sie bei den jeweiligen Dozentinnen und Dozenten.
2. Wo finde ich meinen Stundenplan?
Sie können Ihren Stundenplan auf Moodle unter ihrer Fakultät einsehen. Außerdem sind die Stundenpläne in den Fakultätsgebäuden ausgehängt.
3. Wie kann ich meine Adresse ändern?
Sie können Ihre Adresse selbst im HIS Portal ändern.
Sie müssen sich mit Ihrem Konto einloggen und auf Allgemeine Verwaltung -> Kontaktdaten -> Semesteradresse klicken. Dort können Sie die neue Adresse angeben.
Nachdem Sie Ihre Adresse geändert haben, gehen Sie bitte auf Korrespondenzadresse und wählen Semesteranschrift aus.
4. Ist eine Rückmeldung zum 4. Semester ohne Grundpraktikum möglich?
Wenn Sie das Grundpraktikum nicht bis zu der in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs angegebenen Frist absolviert haben, können Sie nicht zurückgemeldet werden. Dies hat auch zur Konsequenz, dass Sie keinen Studierendenausweis erhalten und sich nicht für Prüfungen anmelden können. Sollten Sie Ihr Grundpraktikum erst während oder kurz nach der Rückmeldefrist beenden können, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Fristverlängerung bei Ihrer Fakultät zu stellen.
5. Ist ein Wechsel des Studiengangs innerhalb der HSRW möglich?
Ein Wechsel des Studiengangs ist prinzipiell möglich. Beginnen Sie in dem neuen Studiengang im ersten Fachsemester, benötigen Sie einen Zulassungsbescheid. Diesen können Sie im Rahmen eines Zulassungsverfahrens erhalten, wenn Sie sich online beworben haben.
Verfügen Sie bereits über Studienleistungen, die Ihnen für den gewünschten Studiengang anerkannt werden können, so haben Sie die Möglichkeit, sich für die Aufnahme in einem höheren Semester zu bewerben. Die Bewerbung erfolgt schriftlich auf Antrag an das Student Support Centre. Den Antrag "Wechsel des Studiengangs" finden Sie unter Studierende: Termine und Formulare.
6. Ich plane ein Auslandssemester, wie bekomme ich weitere Informationen?
Zum Thema Auslandssemester bietet das International Office eine Sprechstunde an. Eine Liste unserer Partnerhochschulen können Sie ebenfalls auf den Seiten des International Office finden.
7. Ist eine Befreiung vom Mobilitätsbeitrag möglich?
Vom Mobilitätsbeitrag können sich alle Studierende befreien lassen, die unter §5 der Beitragsordnung der Studierendenschaft fallen. Der Antrag auf Befreiung vom Mobilitätsbeitrag muss innerhalb der Rückmeldefrist gestellt werden. Den Antrag finden Sie unter Studierende: Termine und Formulare.
8. Aus welchen Gründen kann ich mich beurlauben lassen?
Eine Beurlaubung kann nur aus einem wichtigen Grund erfolgen. Welche Gründe für eine Beurlaubung berücksichtigt werden können, finden Sie unter § 9 der Einschreibungsordnung.
Die Beurlaubung muss schriftlich beantragt werden. Das Formular können Sie bei der Zentralen Studienberatung oder unter Studierende: Termine und Formulare erhalten.
9. Ich werde im nächsten Semester mein Auslands-/Praxissemester absolvieren. Muss ich mich zurückmelden?
Studierende, die das Auslands- oder Praxissemester absolvieren, müssen sich innerhalb der Rückmeldefrist zurückmelden. Es gibt jedoch die Möglichkeit der Befreiung vom Mobilitätsbeitrag. Dieser kann erlassen werden, wenn Sie innerhalb der Rückmeldefrist den Antrag auf Erlass des Mobilitätsbeitrags (Antragsformular) einreichen. Ihr Antrag kann nur bewilligt werden, wenn die Genehmigung des Auslands-/Praxissemesters durch den Prüfungsausschussvorsitzenden vorliegt.
10. Wo finde ich das Curriculum meines Studiengangs?
Die Curricula der Studiengänge finden Sie am Ende der Prüfungsordnungen. Die Prüfungsordnung ihres Studiengangs können Sie online einsehen.
11. Ich habe auch eine Zulassung bei einer anderen Hochschule bekommen und werde das Studium an der HSRW nicht antreten. Kann ich den Semesterbeitrag zurückerstattet bekommen?
Der Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrags muss vor dem vom Ministerium festgelegten offiziellen Vorlesungsbeginn für Fachhochschulen erfolgen. Sollten Sie bereits den Studierendenausweis und die Studienbescheinigungen erhalten haben, müssen Sie diese Unterlagen zurückschicken.
Bitte schicken Sie den Antrag auf Rückerstattung im Original an den Studierendenservice. Als Grund tragen Sie bitte „Exmatrikulation vor Studienantritt“ ein.
12. Ich möchte mich exmatrikulieren lassen. Kann ich meinen Studierendenausweis behalten?
Stellen Sie den Antrag auf Exmatrikulation mit Wirkung zum Ende des Semesters, so können Sie Ihren Studierendenausweis inkl. Semesterticket behalten. Stellen Sie den Antrag mit sofortiger Wirkung, müssen Sie den Studierendenausweis inkl. Semesterticket zurückgeben.
13. Wo kann ich einen Antrag auf Anerkennung bisheriger Prüfungsleistungen stellen?
Im Sekretariat des Prüfungsausschusses Ihrer Fakultät erhalten Sie einen Antrag auf Anerkennung bisheriger Prüfungsleistungen. Diesen reichen Sie dort zusammen mit den Nachweisen über die Leistungen ein.
14. Woher bekomme ich für die Ausländerbehörde eine Bescheinigung über den Studienverlauf?
Sie erhalten das Formular in Ihrer Ausländerbehörde und geben es in der Zentralen Studienberatung ab. Das ausgefüllte Formular bringen Sie dann zur Ausländerbehörde.
15. Was muss ich beachten, bevor ich ins Praxis-/Auslandssemester gehe?
Die Zulassungsvoraussetzungen und die Ziele des Praxissemesters sind in §21 der Rahmenprüfungsordnung beschrieben. Für die Zeit des Praxis-/Auslandssemesters benötigen Sie eine / einen Betreuungsprofessor/in. Bitte informieren Sie sich in Ihrer Fakultät, wer hierfür infrage kommt. Die Zulassung zum Praxissemester wird in der Zentralen Studienberatung beantragt.
Interessieren Sie sich für eine Förderung Ihres Praxissemesters im Ausland, Ihres Auslandssemesters oder für einen Studienplatz an einer Partnerhochschule, informieren Sie sich bitte frühzeitig (ca. ein Jahr vorher) beim International Office und achten Sie auf die Ausschreibungen, die Ihnen per E-Mail in Ihrem Hochschul-Account zugehen.
16. Ich benötige Hilfe bei der Bewerbung um einen Praktikumsplatz. An wen kann ich mich wenden?
Der Career Service bietet Workshops und Unterstützung bei der Suche nach Praktiumsstellen und der Optimierung Ihrer Bewerbungsunterlagen an. Beim Akademischen Zentrum finden Veranstaltungen zu fachübergreifenden Schlüsselqualifikationen statt.