Promotion über das Promotionskolleg NRW

Seit dem Promotionskolleg für angewandte Forschung in Nordrhein-Westfalen (PK NRW) im Herbst 2022 das Promotionsrecht verliehen wurde, besteht die Möglichkeit, ein Promotionsvorhaben in einem strukturierten Promotionsprogramm am PK NRW zu realisieren. In diesem Fall führen die Promovierenden Ihre Promotion an der Hochschule Rhein-Waal durch und werden von einem Betreuungsteam aus professoralen Mitgliedern des PK NRW betreut. Der Doktorgrad wird vom PK NRW verliehen.

Ab dem 01. September 2023 ist die Antragsstellung und Einschreibung in die Promotionsstudiengänge zur Promotion über das Promotionskolleg NRW (PK NRW) an der Hochschule Rhein-Waal möglich.

 

Zugangsvoraussetzungen

Grundsätzlich gilt, dass Voraussetzung zum Promotionsstudium i.d.R. ein Master- oder vergleichbarer Abschluss gem. § 67 Abs.4 des Hochschulgesetzes (HG) NRW ist. Das PK NRW gliedert sich in verschiedene Fachabteilungen, die bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall die Aufnahme zur Promotion prüfen. Die genauen Regelungen finden Sie in den Promotionsordnungen der einzelnen Abteilungen des PK NRW.

 

Einschreibung zur Promotion über das Promotionskolleg NRW

Sie haben sich für eine Promotion nach eigenem Promotionsrecht des PK NRW entschieden? Hier finden Sie wichtige Informationen, Schritt für Schritt, um über das PK NRW zu promovieren.

 

1. Betreuungsperson am PK NRW finden

Recherchieren Sie auf den Abteilungsseiten des PK NRW, welches der professoralen Mitglieder für die Betreuung Ihres Promotionsprojektes thematisch infrage kommt. Möglicherweise sind Sie bereits mit einem/einer Professor*in der Hochschule Rhein-Waal in Kontakt, der/die Mitglied in einer der Abteilungen des PK NRW ist. Für die erste Kontaktaufnahme empfiehlt es sich, eine E-Mail an die/den Professor*in zu richten, in der Sie um einen Gesprächstermin bitten, sich kurz vorstellen und Ihr Promotionsvorhaben skizzieren. Wenn möglich, fügen Sie Ihrer Anfrage ein Exposé Ihres Promotionsvorhabens bei.

Haben Sie eine Betreuungsperson gefunden, füllen Sie gemeinsam mit dieser die Betreuungszusage der Abteilung, in der Ihre Betreuungsperson professorales Mitglied ist, aus und lassen sich diese unterschreiben.

Bitte beachten Sie, dass die Betreuungsperson auch professorales Mitglied an der Hochschule Rhein-Waal sein muss und nicht nur professorales Mitglied beim PK NRW.



Bevor eine Bewerbung und Einschreibung an der Hochschule erfolgen kann, muss eine Bestätigung der Angaben durch die Geschäftsstelle des PK NRW erfolgen. Schicken Sie hierzu das von Ihrer Betreuungsperson unterschriebene Formular (Betreuungszusage) an die jeweilige Kontaktperson des PK NRW.

 

2. Bewerbung und Einschreibung als Doktorand*in an der Hochschule Rhein-Waal

Sobald Sie eine Betreuungsperson gefunden haben, stellen Sie einen Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium und immatrikulieren sich nach erfolgter Zulassung unter Vorbehalt für einen der Promotionsstudiengänge an der Hochschule Rhein-Waal.

Die Einschreibung an der Hochschule Rhein-Waal erfolgt unter Vorbehalt, bis die Annahme am PK NRW erfolgt ist.

Einzureichende Unterlagen:

  • Antrag auf Zulassung im Rahmen eines Promotionsstudiums
  • Bestätigte Betreuungszusage: Die Vorlage für die Betreuungszusage der Abteilungen des PK NRW finden Sie hier 
  • Nachweis Master- oder vergleichbarer Abschluss gem. § 67 Abs.4 HG NRW

Bitte beachten Sie, dass es bei der Prüfung von ausländischen Abschlüssen zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen kann.

Die Einschreibung erfolgt mit Wirkung zum Beginn des Semesters, in dem der Antrag an der Hochschule eingereicht wurde. Das Immatrikulationsdatum wird taggenau erfasst.

Die Unterlagen senden Sie bitte per E-Mail an die Abteilung Studierendenservice der Hochschule Rhein-Waal (stu@hsrw.eu).



Nach erfolgter Immatrikulation sind Sie verpflichtet, sich für die Dauer Ihrer Promotion für das jeweils nächsten Semester an der Hochschule Rhein-Wall durch Zahlung des jeweils geltenden Semesterbeitrags zurückzumelden.

 

3. Annahme als Doktorand*in am PK NRW

Nach der Einschreibung unter Vorbehalt an der Hochschule Rhein-Waal stellen Sie innerhalb von vier Wochen einen Antrag auf Annahme als Doktorand*in am PK NRW.

Antragstellungen auf Annahme und Einschreibung am PK NRW werden ab dem 01. Oktober 2023 möglich sein.

Bitte beachten Sie, gemäß der Einschreibeordnung des PK NRW ist der Antrag auf Einschreibung am PK NRW zu stellen, somit hat auch die Annahme und Einschreibung innerhalb von vier Wochen nach der Einschreibung an der Hochschule zu erfolgen.

Für Promovierende, die sich vor dem 01. Oktober 2023 an der Hochschule Rhein-Waal, eingeschrieben haben, gilt eine Fristverlängerung bis zum 01. November 2023 für die Einschreibung am PK NRW.

Stellen Sie einen Antrag auf Annahme als Doktorand*in für die Abteilung des PK NRW, in der Sie gerne promovieren möchten und in der Ihre Betreuungsperson verankert ist. Fügen Sie diesem alle notwendigen Unterlagen bei.

Grundsätzlich gilt, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben nach § 67 Abs.4 des Hochschulgesetzes (HG) NRW erfüllen müssen, um am PK NRW zur Promotion angenommen zu werden. Demnach hat zum Promotionsstudium Zugang, wer i.d.R. einen Master- oder vergleichbaren Abschluss nachweist. Weitere Voraussetzungen, Anforderungen sowie der Ablauf des Promotionsverfahrens werden in der Rahmenpromotionsordnung (RPO) sowie ergänzend dazu in der Promotionsordnung der Abteilung (APO) des PK NRW, in der Sie Ihr Promotionsvorhaben durchführen, geregelt

Ihr Antrag wird durch den Promotionsausschuss der Abteilung, in der Sie Mitglied werden möchten, geprüft. Der Promotionsausschuss entscheidet über Ihre Annahme als Doktorand*in in der Abteilung. 

 

4. Einschreibung als Doktorand*in am PK NRW

Mit der Bestätigung der Annahme am PK NRW erfolgt die Einschreibung (Immatrikulation) am PK NRW. Ihre Hochschule wird über die Aufhebung des Vorbehalts und ggf. erteilte Auflagen informiert.

Nach erfolgter Immatrikulation sind Sie verpflichtet, sich für die Dauer Ihrer Promotion für das jeweils nächste Semester zurückzumelden. Die Einschreibung endet, sobald die mündliche Promotionsprüfung (Disputation) erfolgreich abgelegt wurde bzw. zum Ende des Semesters, in der die Disputation abgelegt wurde.

Für die Dauer der Einschreibung werden Sie als Doktorand*in gleichzeitig für die Dauer Ihres Promotionsvorhabens Mitglied des Promotionskollegs NRW (sofern Sie dies nicht bereits sind).

Weitere Informationen zur Durchführung und zum Abschluss der Promotion finden Sie auf der Webseite des Promotionskollegs NRW

 

Bei inhaltlichen und organisatorischen Fragen zum Promotionsstudium an der Hochschule Rhein- Waal sowie bei Forschungs- und Innovationsbedarfen können Sie sich an das Zentrum für Forschung, Innovation und Transfer der Hochschule Rhein-Waal wenden.

Bei Fragen und Anliegen rund um die Bewerbung und Einschreibung zum Promotionsstudium wenden sie sich an die Abteilung Studierendenservice