Vorpraktikum / Grundpraktikum

Informationen zu Voraussetzungen und Anerkennung

Ein achtwöchiges Vorpraktikum soll außerhalb der Hochschule im Kontext der Fächer des Curriculums in einem Unternehmen oder einer Behörde abgeleistet werden und soll – je nach Studiengang – mit folgenden Fragen vertraut machen:

  • Agribusiness
    agrarwissenschaftlicher und/oder betriebswirtschaftlicher Bezug, auch aus dem Bereich der landwirtschaftlichen Produktion, Dienstleistungen oder Handel vor allem im landwirtschaftlichen Bereich

 

  • Bio Science and Health
    naturwissenschaftlicher, gesundheitsbezogener, organisatorischer und/oder betriebswirtschaftlicher Bezug, auch aus dem Bereich der Produktion von gesundheitsfördernden Produkten, Dienstleistungen oder Handel vor allem im Gesundheitsbereich

 

  • Bioengineering
    naturwissenschaftlicher, ingenieurwissenschaftlicher, organisatorischer und/oder betriebswirtschaftlicher Bezug, auch aus dem Bereich der Produktion, medizinischer Einrichtungen, immer mit Bezug zu Biotechnologie/Bioengineering

 

  • Qualität, Umwelt, Sicherheit und Hygiene
    Bezug zu den Bereichen Qualität, Umwelt, Sicherheit und Hygiene, integrierte Managementsysteme, organisatorischer und/oder betriebswirtschaftlicher Bezug, auch aus dem Bereich der Produktion, Dienstleistungen oder Handel

 

  • Sustainable Agriculture
    in einem landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Produktionsbetrieb

Das Vorpraktikum soll in Blöcken und in Vollzeittätigkeit abgeleistet werden. Es soll kein Forschungspraktikum sein, sondern außerhalb des Hochschulbereichs abgeleistet werden. Es kann zeitlich geteilt werden und in verschiedenen Einrichtungen erfolgen.

Wie wird das Vorpraktikum nachgewiesen?

Ein Nachweis über jedes abgeleistete Praktikum muss zusammen mit dem Formular (siehe Downloads) für die Anerkennung im Original vorgelegt werden. Eine Praktikumsbescheinigung muss die folgenden Elemente enthalten:

  • Name und Anschrift des Praktikumsgebers
  • Kurze Vorstellung des Betriebs/der Institution
  • Dauer des Praktikums (von Datum bis Datum)
  • Arbeitszeit (Stunden pro Tag oder Woche oder Angabe Vollzeit / Teilzeit)
  • Auflistung der ausgeübten Tätigkeiten

Die Anerkennung von Praktika erfolgt erst nach der Einschreibung an der Hochschule Rhein-Waal.

Bis wann soll das Vorpraktikum abgeschlossen sein?

In der Regel soll das Vorpraktikum vor Aufnahme des Studiums abgeleistet werden. Vollständig ist es spätestens zum Beginn des vierten Fachsemester nachzuweisen. Die Zulassung zum 4. Semester erfolgt trotz erfolgter Rückmeldung erst, wenn das Grundpraktikum vollständig abgeleistet ist oder eine Fristverlängerung gewährt wurde.

Welche Vorleistungen werden als Vorpraktikum anerkannt?

Einschlägige Ausbildungs-und Berufstätigkeiten werden auf das Vorpraktikum angerechnet. Wurde beispielsweise die Fachhochschulreife an einer Fachoberschule an einer für den Studiengang einschlägigen Fachrichtung erworben, gilt das Vorpraktikum als vollständig geleistet. Das Zeugnis über die Fachhochschulreife dient dann als Nachweis.

Was wird nicht als Vorpraktikum anerkannt?

Schülerpraktika und Praktika, welche in Institutionen, Unternehmen oder Behörden abgeleistet wurden, die keinen Bezug zu den oben genannten Schwerpunkten aufweisen, können nicht anerkannt werden.

Downloads

Studiengangskoordinatorin

Gudrun Staedel-Schneider, MA

Tel.: (02821) - 806 73 - 242     
E-Mail: Gudrun Staedel-Schneider