Förderung von Reisekosten

Verschiedene Fördergeber unterstützen wissenschaftliche Reisevorhaben von - meist promovierten - Wissenschaftlern. Im Folgenden finden Sie Beispiele für Programme, die wissenschaftliche Reisen unterstützen:

 

BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

Das Internationale Büro des BMBF schreibt regelmäßig länderspezifische Förderprogramme für Anbahnungsmaßnahmen für die internationale Zusammenarbeit aus. Die Unterstützung bezieht sich im Regelfall auf die Sondierung von Kooperationsmöglichkeiten, die Aufnahme und Vertiefung von Kontakten zu ausländischen Einrichtungen sowie die Vorbereitung von kooperativen Projekten einschließlich Machbarkeits- und Pilotuntersuchungen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Internationalen Büro des BMBF.  

 

DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst)

Studien- und Forschungsaufenthalte deutscher Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen im Rahmen bilateraler Wissenschaftler-Austauschprogramme

Antragsberechtigt sind Wissenschaftler mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (Promotion). Die Antragstellung muss mindestens 2-3 Monate vor der geplanten Reise erfolgen, teilweise gibt es abweichende Regelungen für einzelne Länder. Vortragsreisen und Kongressbesuche sind nicht förderfähig.

Die Förderung umfasst eine Reisekostenpauschale, die Aufenthaltskosten trägt der ausländische Partner.

Eine Liste der förderfähigen Länder mit einer Vereinbarung über den bilateralen Wissenschaftleraustausch und weitere Informationen finden Sie in der Stipendiendatenbank des DAAD.

 

Kurzzeitdozenturen ‐ Lehrtätigkeit an einer ausländischen Hochschule durch Vermittlung des DAAD

Antragsberechtigt sind wissenschaftliche Lehrkräfte. Eine Bewerbung kann jederzeit erfolgen, mindestens aber zehn Wochen vor einer der viermal jährlich stattfindenden Sitzungen des Fachgutachterausschusses. Gefördert werden Reisekosten und der DAAD zahlt einen Zuschuss zu den Aufenthaltskosten für einen mindestens vierwöchigen, höchstens sechsmonatigen Lehraufenthalt.

Gefördert werden insbesondere solche Dozenturen, die der Fortbildung von Graduierten in Form von Kompaktkursen, Blockkursen oder Spezialkursen dienen, im Verbund mit anderen Programmen des DAAD oder anderer wissenschafts‐ bzw. forschungsfördernder Institutionen stehen oder der Vorbereitung, Begleitung oder Nachbetreuung einer Langzeitdozentur dienen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Kurz- und Langzeitdozenturen.

 

Kongress- und Vortragsreisenprogramm

Antragsberechtigt sind:

  • durch Forschungsleistungen ausgewiesene promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,
  • Promovierende, die in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind und deren Lebensmittelpunkt langfristig in Deutschland sein sollte sowie
  • deutsche Stipendiatinnen und Stipendiaten (ab Promovendenstatus), die von deutschen Organisationen im Ausland gefördert werden und von ihrer Förderorganisation für Vortrags- und Kongressreisen keine Finanzierung erhalten können.

 

Für Kongressreisen muss der Förderantrag mindestens 4 Monate vor dem ersten Tag der Veranstaltung eingereicht werden. Eine Förderung setzt sich zusammen aus der jeweils gültigen DAAD-Reisekostenpauschale, einem Zuschuss zu den Tagungsgebühren sowie einer Aufenthaltspauschale für die Dauer der Teilnahme an der Veranstaltung. Die maximale Förderungsdauer beträgt 8 Kongresstage.



Für Vortragsreisen muss der Antrag mindestens einen Monat vor Reisebeginn

eingereicht werden. Es wird ein Zuschuss in Höhe der jeweiligen DAAD-Reisekostenpauschale gezahlt.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Stipendiendatenbank des DAAD.

 

DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaft)

Gewährung einer Unterstützung zum Aufbau internationaler Kooperationen und von Kontakten zu ausländischen Einrichtungen sowie die Vorbereitung von kooperativen Projekten einschließlich Machbarkeits- und Pilotuntersuchungen.

Antragsberechtigt sind Wissenschaftler mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (Promotion). Anträge können jederzeit gestellt werden, müssen aber spätestens 3 Monate vor Beginn der Maßnahme eingegangen sein.

Das Förderinstrument dient der Anbahnung internationaler Kooperationen, dazu stehen die Bausteine „bilateraler Workshop“, „Auslandsreisen“ und „Gastaufenthalte“ zur Verfügung. Die maximale Laufzeit beträgt 12 Monate.

Beantragt werden können:

  • bis zu dreimonatige Auslandsreisen oder Gastaufenthalte an der deutschen oder der ausländischen Partnereinrichtung für Professorinnen und Professoren bis hin zu Promovierenden;
  • gemeinsame Workshops.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der DFG.

 

Kooperation mit Entwicklungsländern

Antragsberechtigt sind Wissenschaftler mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i.d.R. Promotion). Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Die Förderung ist auf Entwicklungsländer (Liste der förderfähigen Länder) beschränkt. Förderfähig sind Personalmittel, Mittel für wissenschaftliche Geräte, Verbrauchsmaterial, Reisen,  Publikations- und sonstige Kosten für das Institut in Deutschland und für den Kooperationspartner/Institut im Entwicklungsland.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der DFG.

 

Stiftungen

Verschiedene Stiftungen unterstützen Reisen mit wissenschaftlicher Zielsetzung. Folgende Datenbanken ermöglichen eine erste Recherche: