Erarbeitung und Evaluierung einer Metrik zur Bewertung der ergonomischen Grundsätze assistiver Systeme, basierend auf DIN 92419 (Arbeitstitel)

Der Arbeitskreis NA 023-00-04-09 AK des DIN-Normenausschusses Ergonomie (NAErg) bearbeitet das Themengebiet der ergonomischen Aspekte von Ambient Assisted Living (AAL) und assistiven Systemen. Unter den Begriff AAL versteht der Arbeitskreis Konzepte, Produkte und Dienstleistungen, die neue Technologien und soziales Umfeld miteinander verbinden, mit dem Ziel, die Lebensqualität für Menschen in allen Lebensabschnitten zu erhöhen. Assistive Systeme sind technische Komponenten (Hardware) in Kombination mit Logik (Software) mit dem Ziel, den Benutzer bei der Ausführung einer Handlung zu unterstützen und Belastung zu optimieren. 

 

Mit assistiven Systemen sollen folgende Ziele erreicht werden:

Kompensation von physischen und psychischen Beeinträchtigungen des Benutzers

Unterstützung des Benutzers („dem Benutzer zur Hand gehen“, ggf. nach Anweisung des Benutzers)

Erleichterung der Zielerreichung, ggf. proaktiv bzw. „intelligent“

Optimierung von Belastung und Beanspruchung für den individuellen Benutzer

Erweiterung bestehender Fähigkeiten und Ermöglichung zusätzlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten (Erweiterung/ Ermöglichung des Handlungsspielraums)

 

Dazu sind nicht nur technische und sicherheitsrelevante Aspekte zu berücksichtigen, sondern ebenso ergonomische. Die ISO 92419 formuliert die Grundsätze für die ergonomische Gestaltung assistiver Systeme. Diese Grundsätze dienen als Empfehlung für die Entwicklung, sowie zur Analyse und Bewertung existierender Systeme. Durch die Berücksichtigung der Grundsätze während der Entwicklung sollen u.a. folgende Nutzungsprobleme vermieden werden: unverständliche bzw. nicht absehbare Folgen der Nutzung, „Bevormundung“ des Benutzers durch das System, Gefahren und Beeinträchtigungen, die sich aus der Nutzung ergeben, Ablehnung bzw. fehlende Akzeptanz (z. B. durch Stigmatisierung, aufgrund hoher Instrumentalisierung usw.) und unfreiwillige Preisgabe persönlicher Daten.

 

Die in der Norm formulierten Grundsätze sind:

Akzeptanz

Sicherheit, Schutz und Privatsphäre

Optimierung von Folgebeanspruchung

Kontrollierbarkeit

Adaptierbarkeit

Wahrnehmbarkeit und Erkennbarkeit

 

Aufgabenstellung

 

Ziel der Bachelor- oder Masterarbeit ist es, die Grundsätze der ergonomischen Gestaltung assistiver Systeme messbar zu machen.

 

Ein hoher Grad der Erfüllung der Grundsätze kann potentiell zur Vermeidung der o.g. Nutzungsprobleme und damit zur Verbesserung des Produktes (Systems) für den Nutzer beitragen.

 

Um den Grad der Erfüllung festzustellen, sind diese formal zu bewerten. Dies erfolgt über die Nutzung von Metriken, d.h. Funktionen zur Zuordnung von Zahlenwerten zu den Eigenschaften der Grundsätze, um diese vergleichbar und damit bewertbar zu machen.

 

Dazu bedarf es einer Analyse existierender Metriken, die sich ggf. auf die o.g. Grundsätze übertragen lassen, bzw. neue Metriken zu entwickeln, falls notwendig. 

 

Nach Ausarbeitung sind diese Metriken empirisch auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. 

 

Die Ergebnisse ihrer Arbeit tragen nicht nur zur Weiterentwicklung von Normenwerken bei, sondern auch zur Verbesserung der Qualität von assistiven Systemen.

 

Es ist geplant die Ergebnisse der Arbeit auf einer nationalen oder internationalen Konferenz zu veröffentlichen. 

 

(Als Studierende der HSRW haben Sie über Perinorm kostenlosen Zugriff auf eine Vielzahl von Normenwerken. Die “Digitale Bibliothek der Hochschule Rhein-Waal v2” https://www-perinorm-com.ezproxy2.hsrw.eu/search.aspx)



 

Kontakt:

Prof. Dr. Karsten Nebe

Tel.: +49 2842 908 25 233

karsten.nebe@hochschule-rhein-waal.de