Coronavirus - Wichtige Informationen für Mitarbeitende
Auf dieser Seite finden alle Mitarbeitende der Hochschule Rhein-Waal die wichtigsten Informationen zum Thema Coronavirus zusammengefasst.
- Aktuelle Verordnungen und Konzepte
- Corona-Selbst-Testung an den Standorten der Hochschule Rhein-Waal
- 3G für Beschäftigte
- Richtlinien bezüglich des Umgangs mit der 3G-Regel der Hochschule Rhein-Waal
- Infoblatt für Reiserückkehrer*innen
- Selbstfürsorge in Zeiten der Corona-Pandemie
- Geschützter Kernbetrieb
- Dienstbetrieb
- Wie Home-Office gut funktionieren kann
Aktuelle Verordnungen und Konzepte
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales:
- Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (09.04.2022)
- Coronaschutz-Verordnung (03.04.2022)
- Anlage zur Coronaschutz-Verordnung (01.10.2021)
- Durchführung von Lehr- und Praxisveranstaltungen sowie Prüfungen an den Hochschulen im Land Nordrhein-Westfalen - Aufhebung der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 14.07.2021 (19.08.2021)
Hochschule Rhein-Waal:
- Verhaltensregeln (04.04.2022)
- Richtlinien 3G (04.02.2022)
- Konzept 3G-Kontrolle (24.11.2021)
Corona-Selbst-Testung an den Standorten der Hochschule Rhein-Waal (25.03.2022)
Die Hochschule Rhein-Waal bietet den Beschäftigten an ihren Standorten Corona-Selbsttestungen unter Aufsicht an. Nach aktueller Rechtslage besteht eine reduzierte Arbeitgebertestverpflichtung. Aus diesem Grund sind Testungen ab Montag, 28. März 2022 wie folgt möglich:
Campus Kleve, Hörsaalzentrum, Foyer: Montag: 07:00 Uhr - 10:00 Uhr
Campus Kamp-Lintfort, Gebäude 4, Bistro: Montag: 7:00 Uhr – 10:00 Uhr
Das Ergebnis der Testung wird nach ca. 20 Minuten mit einer Bescheinigung attestiert. Vereinzelt kann es zu zusätzlichen Wartezeiten kommen.
Für Rückfragen steht die Arbeitssicherheit (arbeitssicherheit@hochschule-rhein-waal.de) zur Verfügung.
3G FÜR BESCHÄFTIGTE (24.11.2021)
Der Bundestag hat am 18. November 2021 das „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze“ anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen. Das Gesetz sieht einen bundesweit anwendbaren Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vor, die mit Inkrafttreten des Gesetzes am 24. November 2021 gelten.
Eine wesentliche Änderung betrifft die 3G-Regelungen. Arbeitgeber sind nunmehr verpflichtet, 3G-Nachweise der Beschäftigten zu kontrollieren. Verweigern Beschäftigte den 3G-Nachweis, so müssen sie mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Außerdem werden Arbeitgeber erneut dazu verpflichtet, den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten Home-Office zu ermöglichen. Sie müssen künftig also wieder überall dort Home-Office ermöglichen, wo keine „zwingenden betriebsbedingten Gründe“ dagegensprechen. Im Kontext der Hochschule und deren Angebote sind dies alle Büroarbeitsplätze ohne Serviceangebote. Die Hochschulleitung hat entschieden, dass in Zweifelsfällen die Fachvorgesetzten das Vorliegen zwingender betrieblicher Gründe beurteilen.
Konzept 3G-Kontrolle der Hochschule (24.11.2021)
Coronaschutzverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (24.11.2021)
Infoblatt für Reiserückkehrer*innen (08.07.2021)
Das Gesundheitsministerium hat eine Regelung für Reiserückkehrer eingeführt, weil gerade in den Sommermonaten der Urlaub – egal ob zuhause, im Inland oder im Ausland – regelmäßig mit zahlreichen Kontakten zu Menschen verbunden ist, die man sonst nicht oder nicht so intensiv trifft. In diesem Punkt unterscheidet sich Urlaub (in der Regel) von Dienstreisen oder Home-Office-Situationen, die keine Testpflicht auslösen.
Das vollständige Infoblatt ist hier hinterlegt.
Selbstfürsorge in Zeiten der Corona-Pandemie
In der jetzigen Situation müssen viele Menschen lernen, mit ihren Ängsten und Sorgen allein umzugehen. In dieser außergewöhnlichen Zeit kann es vorkommen, dass unser Körper Stresssymptome wie z.B. Herzrasen auslöst, wir unter Unruhe oder Schlaflosigkeit leiden oder wir uns rastlos fühlen. Daher ist es nun besonders wichtig, auf sich und seine Gesundheit zu achten, seine Gefühle zu respektieren und einen gesunden Lebensstil beizubehalten.
Wir haben für Sie einige Punkte zusammengestellt, die Ihnen dabei helfen sollen, mit den derzeitigen mentalen Belastungen besser umgehen zu können. Das Dokument finden Sie hier.
Geschützter Kernbetrieb
Die Bekämpfung der Corona-Pandemie tragfähig mitgestalten Übergang in den geschützten Kernbetrieb, Präsidiumsbefassung am 16. April im Nachgang zu der Regierungserklärung der Bundesregierung.
Erläuterung
Die Hochschule Rhein-Waal (HSRW) ist im Zuge der Corona-Pandemie frühzeitig zum Schutze aller ihrer Mitglieder in den geregelten Notbetrieb versetzt worden, wodurch einerseits der Gesundheitsschutz aller Mitglieder gewährleistet wurde, aber auch umfassende Möglichkeiten zur Nutzung des Home-Office vorgehalten wurden. Der entsprechende Präsidiumsbeschluss vom 17. März 2020 hat zunächst Gültigkeit bis zum 19. April, weshalb nunmehr eine weitergehende Beschlusslage erforderlich ist.
Bisheriger Beschluss
Aufgrund der Allgemeinverfügungen der Städte Kleve und Kamp-Lintfort vom 16.03.2020, welche den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW konkretisieren, hat das Präsidium heute in seiner 20. Sitzung einen geregelten Notbetrieb ab dem 19.03.2020 bis einschl. 19.04.2020 beschlossen. Der Dienstbetrieb wird somit im sogenannten geregelten Notbetrieb fortgeführt. Die Fachvorgesetzten in den Fakultäten, Dezernaten, Stabstellen und zentralen Einrichtungen sind dabei dazu aufgefordert, die Tätigkeiten in ihren Einheiten so zu organisieren, dass eine Aufgabenerfüllung unter weitgehender Inanspruchnahme von Telearbeit und Home-Office erfolgt und Serviceleistungen möglichst umfangreich aufrecht erhalten bleiben.
Hierzu wurde unter anderem beschlossen, dass die Rahmenarbeitszeit, befristet bis zum 19.04.2020, auf 06:00 - 21:00 Uhr (für Beamt*innen ab 06:30 Uhr) erweitert wird. Der Personalbereich ist während des Notbetriebes weiterhin über die Funktionsmailadresse personalservice@hochschule-rhein-waal.de sowie per Post zu erreichen.
Beschäftigte, Hilfskräfte und Auszubildende, deren Arbeitsplatz nicht für Telearbeit und Home-Office geeignet ist, werden bei voller Lohnfortzahlung für bis zu 6 Wochen freigestellt. Aktuell finden auf Bundesebene Gespräche statt, wie generell und über den Zeitraum von 6 Wochen hinaus, mit dieser Situation umgegangen werden kann. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt weitergehende Regelungen getroffen werden, finden diese auch auf die o.g. Beschäftigtengruppen Anwendung.
Ab Donnerstag finden auch erweiterte Home-Office-Regelungen Anwendung: Unter den vorherrschenden Rahmenbedingungen sind die Dezernent*innen, Abteilungsleitungen, Fachbereichsleitungen und die Leitungen zentraler Einheiten angehalten, gemeinsam nach flexiblen individuellen Lösungen zu suchen. Die notwendige Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes ist dabei zu berücksichtigen. Für die Arbeit im Home-Office werden zwischen den Beteiligten entsprechende Aufgaben, z. B. Erarbeitung digitaler Arbeitsmethoden, vereinbart. Grundsätzlich gelten die vereinbarten Arbeitszeitregelungen. Melden Sie sich bei Bedarf telefonisch oder per Mail an Ihre Vorgesetzten, um das Weitere miteinander zu klären.
Es steht bereits fest, dass zum 20.04. das Sommersemester nunmehr als „digitales Semester“ zunächst ohne Präsenz starten wird. Auf Basis der Empfehlungen der Leopoldina sowie der Erklärung der Bundesregierung vom 15. April 2020 sind – vor dem Hintergrund der jeweils aktuellen Empfehlungen und gesetzlichen Grundlagen – weitergehende Maßnahmen zur Veränderung des Betriebes an der HSRW erforderlich und sinnvoll.
Planungen zum geschützten Kernbetrieb ab dem 20. April 2020
Hochschulen tragen in der Pandemie als Ort des Austausches und der damit verbundenen Offenheit eine besondere Verantwortung: Hier treffen immer wieder neu zusammengesetzte Gruppen zusammen, wodurch sie besondere Bedingungen für ein „epidemiologisches Verbreitungszentrum“ bilden.
Daher müssen künftige Maßnahmen und Handlungsoptionen derart gestaltet werden, dass sie einerseits einen guten gesundheitlichen Schutz sichern und andererseits das Funktionieren der Hochschule auch über einen längeren Zeitraum gewährleisten. Hierbei kann es durchaus immer wieder zu „wellenartigen“ Veränderungen der Maßnahmen kommen.
Bei der differenzierten graduellen Öffnung der Hochschule im geschützten Kernbetrieb muss eine Vernetzung der jeweiligen Bereiche (Verwaltung, Fakultäten, Einrichtungen, Labore, Bibliothek, Mensa etc.) berücksichtigt werden. Ebenso ist die zentrale Lage der Hochschule im öffentlichen Raum dabei von Bedeutung. Dies begrenzt die Möglichkeiten der Differenzierung. Ebenso muss die Wiederaufnahme vorrangig von den Einrichtungen und Verantwortlichen selbst gesteuert und verantwortungsvoll gehandhabt werden (Präsidium, Dekane, Dezernent*innen, Professor*innen und Mitglieder in unterschiedlichen Verantwortungspositionen).
Aufgrund der unterschiedlichen räumlichen Gegebenheiten (Einzelbüros vs. Mehrfachbüros, Seminarräume, Besprechungsräume, Labore etc.) können zur Regelung des künftigen Betriebes unterschiedliche Organisationsmodelle (Schichtbetrieb, eigenverantwortliche Regelungen etc.) zur Anwendung kommen. Die Regelungen obliegen hierbei den jeweiligen Einheiten und Einrichtungen. Zudem ist es weiterhin möglich – je nach Arbeitserfordernissen oder häuslicher Situation – die Tätigkeiten im Home-Office zu erbringen. Die Hochschule möchte mit der erweiterten Zugangsregelung vielmehr auch einen Beitrag zur Entlastung der häuslichen Situationen leisten und eine mögliche Rückkehr in den Regelbetrieb gestalten.
Vor diesem Hintergrund hat sich das Präsidium in Abstimmung mit den Dekanen, den Personalräten sowie der Task Force auf folgende Maßnahmen verständigt.
Beschluss des Präsidiums vom 16. April 2020
Grundsätzlich sind die Vorgaben der Ordnungs- und Gesundheitsbehörden sowie die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes maßgebend (Mindestabstand, Personenzahl, möglicher Nutzung von Gesichtsschutz etc.). Die Präsenz vor Ort ist weiterhin auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Dennoch ist es zur Implementierung digitaler Lehrangebote und der Sicherung des Semesterverlaufes notwendig, den Zugang zu Büroräumen, den Schichtbetrieb in Laboren zu Forschungszwecken, den Zutritt zur Gestaltung des digitalen Lehrbetriebes z.B. zur Aufnahme von Veranstaltungen zu ermöglichen.
Daher wird ab dem 20. April 2020 der Dienstbetrieb an der HSRW in den geschützten Kernbetrieb überführt. Die Mitglieder der Hochschule, die Professor*innen, die Fachvorgesetzten in den Fakultäten, Dezernaten, Stabstellen und zentralen Einrichtungen sind dazu aufgefordert, die Tätigkeiten in ihren Einheiten so zu organisieren, dass die Aufgaben unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Hygiene- und Gesundheitsvorgaben umfangreich erfüllt werden können.
Die Hochschule bleibt für die Studierenden und die Öffentlichkeit weiterhin geschlossen.
Im Rahmen des geschützten Kernbetriebs wird der Dienstbetrieb der Beschäftigten der HSRW in allen Fakultäten und Einrichtungen grundsätzlich weitergeführt.
Sämtliche Dienstreisen (national wie international) bleiben bis auf Weiteres untersagt.
Mit dem Beschluss zusammenhängende, weitergehende Regelungen:
- Kontakt- und Hygienebestimmungen sind unbedingt einzuhalten. Es obliegt den Fachvorgesetzten, den Zugang dergestalt zu organisieren, dass die Kontakt- und Hygienebestimmungen eingehalten werden.
- Zutritt zu den Gebäuden haben ausschließlich Beschäftigte der HSRW. Studierenden sowie Besucherinnen und Besuchern kann ein Aufenthalt in den Gebäuden nicht ermöglicht werden.
- Zugang für Beschäftigte der HSRW: Die Hauptzugänge bleiben wie gehabt geschlossen, es wird jedoch zur eigenverantwortlichen Nutzung eine allgemeine Schließberechtigung für die Nebenzugänge erteilt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht alle Zugänge zu den Gebäuden offengehalten werden können und Sie gegebenenfalls einen Umweg in Kauf nehmen müssen.
- Die konkreten Arbeits- und Organisationsmodelle können hochschulweit variieren. Die Dienstvorgesetzten mit Verantwortung für Bereiche, die einer besonderen Regelung bedürfen (z.B. aufgrund der Raumnutzung durch mehrere Nutzer*innen), werden gebeten, solche Regeln eigenverantwortlich zu erstellen und zu kommunizieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Regelungen nur innerhalb des Rahmens, den die Hochschule vorgibt, sowie unter Beteiligung der Personalräte erstellt werden können.
- Sollten wissenschaftliche oder studentische Hilfskräfte sowie studentische Aushilfen in den nächsten Wochen zwingend zu den Gebäuden Zugang haben müssen, muss dies mit den Vorgesetzten abgestimmt werden (hinsichtlich Informationen zu Räumlichkeiten, Häufigkeit und Zweck des Zugangs).
- Lehrbeauftragte können im Rahmen ihres Auftrages Zutritt erhalten. Dies erfolgt in Abstimmung mit den Dekanen, wenn die Lehrbeauftragten z.B. auf Labore und oder Seminarräume zur Aufzeichnung von Screencast zugreifen wollen.
- Personen, die unter die Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung einer Infektion fallen, haben zu keiner Zeit Zutritt.
Dienstbetrieb
Der Dienstbetrieb wird im geschützten Kernbetrieb fortgeführt.
Die Fachvorgesetzten in den Fakultäten, Dezernaten, Stabstellen und zentralen Einrichtungen sind aufgefordert, die Tätigkeiten in ihren Einheiten so zu organisieren, dass eine Aufgabenerfüllung unter weitgehender Inanspruchnahme von Telearbeit und Home-Office erfolgt und Serviceleistungen möglichst umfangreich aufrecht erhalten bleiben.
Hierzu haben der Präsident und der Kanzler, im Einvernehmen mit den Personalräten, beschlossen, dass die Rahmenarbeitszeit, befristet bis zum 19.04.2020, auf 06:00 - 21:00 Uhr (für Beamt*innen ab 06:30 Uhr) erweitert wird.
Beschäftigte, Hilfskräfte und Auszubildende, deren Arbeitsplatz nicht für Telearbeit und Home-Office geeignet ist, werden bei voller Lohnfortzahlung für bis zu 6 Wochen freigestellt. Aktuell finden auf Bundesebene Gespräche statt, wie generell und über den Zeitraum von 6 Wochen hinaus, mit dieser Situation umgegangen werden kann. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt weitergehende Regelungen getroffen werden, finden diese auch auf die o.g. Beschäftigtengruppen Anwendung.
Der Personalbereich ist während des geschützten Kernbetriebes weiterhin über die Funktionsmailadresse
personalservice@hochschule-rhein-waal.de sowie per Post zu erreichen.
Wie Home-Office gut funktionieren kann
Viele Hochschulangehörige arbeiten derzeit von zu Hause aus, sei es in Form von mobiler Arbeit oder via Telearbeit. Für viele ist das nicht alltäglich und stellt alle vor unterschiedliche Herausforderungen.
Damit das Arbeiten von zu Hause gelingt, sollten Sie sich einen „festen“ Arbeitsplatz schaffen und eine tägliche Routine entwickeln: Versuchen Sie so gut es geht einen normalen Büroalltag zu simulieren. Starten Sie immer in etwa zu gleichen Zeiten in den Arbeitstag und stellen Sie eine Übersicht der anfallenden Aufgaben zusammen. Planen Sie Pausen zur Entspannung ein, sorgen Sie für Bewegung an der frischen Luft und überlegen Sie sich ein Ritual für den Feierabend, welches den Heimweg und die Gedanken an die Arbeit ersetzt.
Einige Dinge lassen sich einfach umsetzen, haben jedoch eine große Wirkung. Wir haben für Sie weitere Tipps und Anregungen gesammelt, die Ihnen die Arbeiten im Home-Office erleichtern sollen. Des Weiteren können Sie hier das spannende Interview mit Diplom-Psychologin Pia Weigelt-Lindemann zum Thema Home-Office lesen.
Tipps für ein gesünderes Arbeiten:
1. Telefonieren Sie im Stehen
2. Treppen statt Aufzug benutzen.
3. Regelmäßig aufstehen und um den Schreibtischstuhl gehen, Arme zur Decke und zum Boden
strecken.
4. Zwischendurch das Fenster öffnen, auch bei kalten Temperaturen.
5. Genügend Wasser trinken, etwa 1,5 Liter bis 2 Liter am Tag.
6. Mittagspause im Stehen verbringen.
Ergonomie am Arbeitsplatz:
Ein ergonomischer Arbeitsplatz fördert die Gesundheit und sorgt unter anderem auch für eine Art Wohlfühl-Atmosphäre. Das geschieht durch die Optimierung des Arbeitsplatzes und der zur Verfügung stehenden Arbeitsmittel. Gerade im Home-Office werden so bessere Bedingungen für die Mitarbeitenden der Hochschule geschaffen. Alles zu diesem Thema finden Sie hier.
Ernährung:
Viele haben Ihren Arbeitsplatz in der Küche, direkt neben den Kühlschrank und haben daher auch ernährungstechnische Herausforderungen zu bewältigen. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement der Hochschule Rhein-Waal hat die jetzige Lage zum Anlass genommen Tipps zum Thema Ernährung zu erstellen. Alle wesentlichen Informationen erhalten Sie hier.
Sport und Bewegung:
Fitness-Übungen für den Alltag helfen, dass Sie sich fit und vital fühlen. Regelmäßige Bewegung und sportliche Aktivitäten sind daher von enormer Bedeutung. Bewegung hält nicht nur Herz- und Kreislauf fit sondern kann helfen, den Blutzucker zu reduzieren, Muskelverspannungen zu lösen und Gewicht zu reduzieren. Nutzen Sie jede Gelegenheit sich draußen zu bewegen oder erledigen Sie Einkäufe beispielsweise mit dem Rad. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten auch im Home-Office fit zu bleiben.
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement der Hochschule Rhein-Waal bietet den Mitarbeitenden derzeit die Aktive Pause digital an. Darüber hinaus finden die Beschäftigten unter diesem Link wöchentlich ein neues Video zum digitalen Yoga Kurs des Hochschulsports.
Ärztliche Beratung:
Der betriebsärztliche Dienst der Hochschule Rhein-Waal (PIMA) hat eine ausschließlich ärztlich besetzte Beratungshotline zu sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingerichtet. Die Hotline (Tel. +49 61 34 / 50 06 200) steht den Beschäftigten der Hochschule täglich in den angegebenen Zeiten zur Verfügung:
Montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 8:00 - 16:30 Uhr.
Nützliche Links:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherung im Home-Office
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - Tipps zum Home-Office mit Kindern
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - Gesundes Arbeiten im Home-Office