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Dieser Blog soll einerseits über die Aufgaben des Personalrats aufklären und sich andererseits mit aktuellen Themen an der Dienststelle befassen!
04. 03.2025 – Wann darf man eigentlich den Personalrat zu Gesprächen mit Vorgesetzten mitnehmen?
Interessante und nicht ganz so einfach zu beantwortende Frage, aber wir versuchen, unsere Sicht auf die Dinge kurzzufassen. Wir gehen erstmal davon aus, dass z.B. beim wöchentlichen Meeting zur Besprechung der To-Dos der kommenden Tage die Teilnahme einer Vertrauensperson aus dem Personalrat entbehrlich ist.
Anders sieht es bei Gesprächen beispielsweise über die Umverteilung von Aufgaben oder die Besprechung von Arbeitsergebnissen aus, bei dem Vorgesetzte ggf. auch Unzufriedenheit über diese äußern – generell lässt sich festhalten, wenn es um vermeintliche Fehlleistungen Ihrerseits gehen soll, ist es aus unserer Perspektive immer ratsam, eine Person Ihres Vertrauens hinzuziehen, darauf haben Sie einen Anspruch. Das Ganze ist übrigens in § 65 (3) LPVG NRW geregelt:
„Ein Mitglied des Personalrats kann auf Wunsch der oder des Beschäftigten an Besprechungen mit entscheidungsbefugten Personen der Dienststelle teilnehmen, soweit dabei beteiligungspflichtige Angelegenheiten berührt werden.“ Übrigens ist es die Person aus dem Personalrat, der Sie am meisten Vertrauen und nicht, wen sich der Personalrat oder die Vorgesetzten wünschen!
Sprechen Sie uns bei Fragen dazu einfach an und ziehen Sie uns gerne zu Gesprächen hinzu, wir freuen uns, Ihre Interessen auch in solchen Situationen zu vertreten!
24.02.2025 - Der Personalrat ist immer kritisch und meckert viel!
Warum wird der Personalrat eigentlich oft als Kritiker oder Kontrolleur wahrgenommen? Schaut man mal genauer auf die gesetzliche Grundlage, fällt auf, dass die Überwachungsfunktion eine zentrale Aufgabe von Personalräten ist.
„Die Interessensvertretung hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen … durchgeführt werden.“ (§ 64 LPVG NRW) Wenn der Personalrat also als kontrollierend und überwachend wahrgenommen wird, ist das erstmal nichts Schlechtes, sondern weist darauf hin, dass er seine nach dem Gesetz übertragenen Aufgaben wahrnimmt. Mit einem kritischen Blick die Vorgänge in der Personalratssitzung und Vorgänge an der Dienststelle zu begleiten, gehört also dazu und ist zunächst mal kein Zeichen für generelles Misstrauen.
So sehen wir es als unseren Job, diese Aufgabe sowohl konsequent, als auch mit Fingerspitzengefühl auszufüllen – mit Sicherheit nicht immer einfach, denn wer wird schon gerne kontrolliert!? Nichtsdestotrotz sehen wir diese Aufgabe weiterhin als zentral in unserem Tagesgeschäft an und nehmen in Kauf, dass wir hier und da als kritisch und meckernd wahrgenommen werden.
Bitte beachten Sie, wir sind keine Jurist*innen und geben hier teilweise zu arbeits- sowie personalvertretungsrechtlichen Themen unsere Auffassungen wieder. Im Zweifel lohnt es sich, die Meinung eines Juristen*in hinzuzuziehen.