Urheberrecht

Am 1. März 2018 ist das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) in Kraft getreten.

Damit verbunden sind neue Regelungen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Bildung und Wissenschaft. Die bildungs- und wissenschaftsspezifischen Schranken (bislang §§ 44a bis 63a UrhG) wurden in den §§ 60a ff UrhWissG zusammengeführt.

Das Gesetz ist zunächst auf 5 Jahre befristet und soll nach 4 Jahren evaluiert werden.

 

Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Regelungen für Studierende und Lehrende finden Sie hier zusammengefasst:

Handreichung Urheberrecht in der Wissenschaft vom BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) und dbv (Deutscher Bibliotheksverband e.V.)

Hinte, Oliver: Richtlinie für die Verwendung von Werken in elektronischen Semesterapparaten nach § 60a des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (UrhG)

Hinweise für Bibliotheksbenutzer/innen: Kopieren (analog und digital) von Büchern und Musiknoten

Lernplattformen (elektronische Semesterapparate) an Hochschulen ab 01. März 2018

Informationen zu § 60a UrhG von ELAN e.V.

Neues Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft von iRights.info

 

Gesetzestexte finden Sie hier:

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte gesamt vom BMJV

Bundesgesetzblatt zum UrhWissG vom 01. September 2017

Gesetzentwurf der Bundesregierung zum UrhWissG mit Anmerkungen vom 07. April 2017